Für eine Einreise nach Russland ist ein Visum erforderlich. Hierin muss auch der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung erbracht werden. Allerdings besteht eine Liste der zugelassenen Auslandskrankenversicherungen für Russland.
Bestimmungen für den Auslandskrankenschutz in Russland
- Auslandskrankenschutz ist nur bei den zugelassenen Versicherungsgesellschaften zulässig
- andere Auslandskrankenversicherungen, die nicht der Liste der zugelassenen Auslandskrankenversicherungen angehören, werden nicht akzeptiert
- das Versicherungskartenformular muss dem Visumsantrag beigefügt werden
- auf Wunsch ist eine Kopie der Versicherungspolice beim russischen Konsulat einzureichen
- wird den Anweisungen nicht Folge geleistet, hat dies eine Visumsablehnung sowie Reisegefährdung zur Folge
Versicherungsvergleich
Der interne Vergleichsrechner, der hier über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar ist, führt eine Aufstellung der zugelassenen Versicherungen für Russland. Hierunter kann das beste Verhältnis zwischen Tarif und Leistung ausgewählt werden.
Nach wie vor ist für zahlreiche Länder, wie beispielsweise Russland, vor der Einreise ein Visum notwendig. Während grundsätzlich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung keine Pflicht ist, sieht es in diesem Fall völlig anders aus. Ohne den Nachweis des Abschlusses wird kein Visum erteilt. Jedoch kann nicht irgendeine Versicherung ausgewählt werden, sondern es ist zwingend notwendig, sich an die Liste der zugelassenen Auslandskrankenversicherungen für Russland zu orientieren.
Krankenkasse übernimmt keine Kosten
Da Russland nicht zu den europäischen Ländern gehört, mit denen ein Kooperationsvertrag besteht, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Kosten im Krankheitsfall. Dies bedeutet, dass der Auslandsreisende notwendige Behandlungen aus der eigenen Reisekasse zahlen muss. Da dies eine enorme Belastung darstellt, ist grundsätzlich eine entsprechende Absicherung anzuraten. Aber Russland hat zu diesem Zweck seine ganz eigenen Vorkehrungen getroffen, denn schon bei der Beantragung des Visums muss eine Vorsorge nachgewiesen werden. Allerdings darf nur eine zugelassene Auslandskrankenversicherung für Russland abgeschlossen werden.
Ohne Visum keine Russlandreise
Ob nun eine Reise auf privatem Weg organisiert wird oder der Russlandaufenthalt mittels einem Reisebüro gebucht ist – um die Beantragung des Visums kommt niemand herum. Ohne anerkannte Auslandskrankenversicherungen für Russland wird allerdings kein Visum erteilt. Hierbei ist es wichtig, aus der Liste der zugelassenen Auslandskrankenversicherungen die entsprechende Gesellschaft auszuwählen. Die Krankenversicherungspflicht besteht für alle Staatsbürger der Schengener Staaten, zu denen Deutschland, Niederlande, Österreich, etc. gehören. Ebenso müssen sich Länder wie Israel, Estland sowie Tschechien an die Krankenversicherungspflicht halten. Für jedes Land gibt es speziell eine Liste aller zugelassenen Auslandskrankenversicherungen.
Der Liste ist Beachtung zu schenken
Auch wenn der Reisende möglicherweise bereits über eine ganz eigene Auslandskrankenversicherung verfügt, so darf die Liste der zugelassenen Auslandskrankenversicherungen nicht außer Acht gelassen werden. Denn wird kein Anbieter aus der Liste der zugelassenen Auslandskrankenversicherungen für Russland ausgewählt, erfolgt keine eine Erteilung des Visums, da die Nachweise anderer Versicherungsgesellschaften von den russischen Konsulaten grundsätzlich nicht akzeptiert werden. Dies bedeutet, dass der Visaantrag zwingend abgewiesen wird, auch wenn im Grunde jede Auslandskrankenversicherung den entsprechenden Schutz bietet. Worin die Gründe liegen, dass nur eine zugelassene Auslandskrankenversicherung für Russland akzeptiert wird, ist nicht nachzuvollziehen und kann daher auch nicht begründet werden. Wer allerdings in dieses Land reisen will, erkennt mit der Beantragung des Visums die Vorschriften an.
Liste aller zugelassenen Auslandskrankenversicherungen einsehbar
Welche Versicherungsgesellschaften anerkannt sind, kann sehr einfach über den Versicherungsrechner eingesehen werden. Ebenso wird vom russischen Konsulat eine entsprechende Aufstellung ausgegeben, die Aufschluss über alle anerkannte Auslandskrankenversicherungen für Russland gibt. Das entsprechende Versicherungskartenformular ist dem Antrag auf Visum beizufügen. Das russische Konsulat kann ebenso eine Kopie der Versicherungspolice verlangen, daher sollte bereits beizeiten die Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Kann der Versicherungsnachweis noch nicht im gewünschten Umfang erbracht werden, wird dies auch zur Ablehnung des Visaantrages führen und somit die Reise gefährden.
Versicherungsvergleich
Auch wenn nicht jede Versicherungsgesellschaft akzeptiert wird, ist ein Vergleich unumgänglich. Durch die Nutzung des „internen Vergleichsrechners“ werden ausschließlich die zugelassenen Gesellschaften aufgeführt.