Es sollten keine Reisen ohne Auslandskrankenversicherungen stattfinden. Sie schützen den Reisenden vor einem finanziellen Verlust, wenn ein krankheitsbedingter Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt ansteht, denn im Ausland sind diese Leistungen grundsätzlich bar nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
Gesetzeslage und Risiken
- eine Pflicht zum Abschluss besteht nicht
- eine Reise ohne geeignete Auslandskrankenversicherung ist gleichbedeutend mit einem hohen finanziellen Risiko
- Gefahr, einen finanziellen Ruin zu erleiden, da in vielen Ländern die Behandlungskosten enorm hoch sind
- Chronisch Kranke genießen nur einen Versicherungsschutz bei akuten Erkrankungen
- Schwangere unterliegen einem besonderen Risiko und benötigen einen speziellen Auslandskrankenschutz
Versicherungsvergleich
Die Nutzung des internen Vergleichsrechners unumgänglich. Er bietet enorme Vorteile: – Findung des günstigsten Verhältnisses zwischen Tarif und Leistung – Angebote der Gesellschaften für kurzfristige oder langfristige Auslandsaufenthalte – Übersicht der angebotenen Leistungen – die Möglichkeit, damit keine Reise ohne Auslandskrankenversicherung erfolgen muss, noch am Abreisetag die Absicherung online abzuschließen Erreichbar ist der Tarifrechner über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“.
Wenn eine Reise ins Ausland ansteht, besteht für die europäischen Länder sowie den Mittelmeeranrainerstaaten zwar ein Sozialversicherungsabkommen mit den deutschen Krankenkassen, aber bereits hier sind Einschränkungen in den Leistungen vorhanden. Für alle Reisen in Länder, in denen nicht das Sozialversicherungsabkommen greift, werden die Krankenkassen keine Kostenübernahme zusichern. Wird die Reise ohne Auslandskrankenversicherung angetreten und es tritt ein Krankheitsfall ein, wird der Urlauber die Kosten aus der eigenen Tasche entrichten müssen.
Warum eine Auslandskrankenversicherung?
Zwischen den europäischen Ländern und den Mittelmeeranrainerstaaten besteht mit den deutschen Krankenkassen ein „Sozialversicherungsabkommen“. Dies ist gesetzlich festgelegt und besagt, dass bei einem plötzlichen Krankheitsfall Leistungen übernommen werden. Allerdings werden diese nur in der Höhe übernommen, wie es in Deutschland üblich wäre. Da jedoch ausländische Ärzte höhere Gebühren berechnen, muss der Reisende die Differenz selbst entrichten, wenn er keine abgeschlossene Auslandskrankenversicherung besitzt. Zahnarztbehandlungen oder eine notwendige Reparatur vom Zahnersatz übernehmen die Krankenkassen nicht, es sei denn, es handelt sich bei den Patienten um Kinder oder Jugendliche. Ebenso werden medizinisch notwendige Rücktransporte von den Krankenkassen nicht vergütet. In allen anderen Ländern der Welt greift der Kooperationsvertrag mit den Krankenkassen nicht, so dass anfallende Kosten durch den Reisenden zu tragen sind. Für alle Länder gilt, dass die Entlohnung für die erbrachten Leistungen beim Arzt oder im Krankenhaus sofort in bar entrichtet werden muss, so dass es sich niemand leisten sollte, Reisen ohne Auslandskrankenversicherungen anzutreten.
Auslandskrankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Es besteht keine „gesetzliche Pflicht“, eine Auslandskrankenversicherung vor dem Reiseantritt abzuschließen. Aber keine Auslandskrankenversicherung im Ausland zu besitzen, birgt natürlich ein hohes „finanzielles Risiko“, welches im schlimmsten Fall sogar einen finanziellen Ruin des Reisenden oder der Familie zur Folge hat. Denn vor allem die Länder USA und Kanada verfügen über ein enorm teures Gesundheitssystem, so dass selbst bei den Tarifen der Auslandskrankenversicherung ein Unterschied gemacht wird. Um das Risiko zu vermeiden, sollte keine Reise ohne Auslandskrankenversicherung stattfinden.
Auslandskrankenversicherung nur für akute Fälle gültig
Grundsätzlich findet keine Gesundheitsprüfung statt, allerdings greift die Auslandskrankenversicherung ausschließlich bei akut auftretenden Fällen. Chronisch Kranke werden keinen Versicherungsschutz genießen, wenn sie aufgrund ihrer vorliegenden Erkrankung den Arzt beanspruchen müssen. Ebenso werden Schwangere mit einem Zuschlag zur Auslandskrankenversicherung rechnen müssen, da hier ein besonderes Risiko der Erkrankung vorliegt.
Auslandskrankenversicherung noch kurz vor Reiseantritt möglich
Damit niemand in die Zwangslage kommt, keine Auslandskrankenversicherung im Ausland zu besitzen, ist es möglich, noch kurz vor dem Reiseantritt die entsprechende Absicherung abzuschließen. Hierbei muss in Betracht gezogen werden, ob es sich um eine kurzfristige Auslandsreise handelt, die lediglich bis zu 42 Tagen andauern wird, oder ob eine längere Reise angedacht ist. Wird dieser Faktor nicht bedacht und nur für eine kurzfristige Reise abgeschlossen, dann besteht nach dem Ablauf des versicherten Zeitraums keine abgeschlossene Auslandskrankenversicherung. Der „interne Vergleichsrechner“ gibt daher Aufschluss über die Alternativen und eröffnet die Möglichkeit, die besten Leistungen zum günstigsten Tarif zu finden.