Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Rahmen des Kooperationsvertrages die Kosten für medizinische Leistungen, wenn eine Reise innerhalb Europas angetreten wird. Für alle anderen Länder greift das Sozialversicherungsabkommen nicht. Bei Reisen innerhalb Europas werden lediglich die Kosten in der Höhe übernommen, wie sie auch in Deutschland getragen werden würden.
Die Auslandskrankenversicherung ist nötig, wenn
- ein Arztbesuch ansteht, der über den Kostenmaßstab Deutschlands liegt
- ein Krankenhausaufenthalt mit der bestmöglichen Versorgung erforderlich wird
- ein medizinischer Grund für eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer vorliegt
- der Arzt oder das Krankenhaus in der unmittelbaren Nähe durch einen Transport aufgesucht werden muss
- eine Zahnbehandlung dringend notwendig wird
- eine Reise außerhalb Europas geplant ist
Außerdem ist die Auslandskrankenversicherung eine medizinisch sinnvolle Versicherung für den Rücktransport, wenn krankheitsbedingt der Patient inklusive des Gepäcks und einer Begleitperson in die Heimat zurückgeführt werden muss.
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Mit dem internen Tarifrechner lässt sich die Versicherungsgesellschaft mit dem günstigsten Preis-Leistungs-Verhältnis finden. Hierbei sind Angebote für die verschiedenen Längen der Auslandsaufenthalte sowie Einzel-, Familien- und Gruppenverträge erhältlich. Nach dem Versicherungsvergleich kann die Auslandskrankenversicherung, die zu den eigenen, individuellen Bedürfnissen passt, direkt online abgeschlossen werden. Und dies selbst noch kurz vor dem Reiseantritt.
er im Urlaub in das Ausland fahren möchte, wird sich auch vor der Frage befinden, ob eine Auslandskrankenversicherung medizinisch sinnvoll ist, denn immerhin ist man doch durch die eigene Krankenkasse versichert. Innerhalb der europäischen Länder besteht zwar ein Sozialversicherungsabkommen mit den deutschen, gesetzlichen Krankenkassen, aber dennoch muss die Auslandskrankenversicherung als notwendig angesehen werden.
Auslandskrankenversicherung Ja oder Nein?
Ein Urlaub im Ausland steht an, es ist an alles gedacht worden, die Koffer sind gepackt und die Vorfreude auf ein paar erholsame Tage oder Wochen ist groß. Aber was ist eigentlich, wenn man krank wird? Denn gerade in fremden Ländern kann es sehr schnell passieren, dass beispielsweise das fremde Essen nicht vertragen wird oder man zu lange in der Sonne gelegen hat und einen Sonnenbrand oder sich, im schlimmeren Fall, einen Sonnenstich zugezogen hat und einen Arztbesuch in Erwägung ziehen muss. Oder die Kinder sind am Strand in eine spitze Muschel getreten oder haben sich auf einer anderen Art und Weise eine Verletzung zugezogen. Warum die Auslandskrankenversicherung und worin liegt der „Nutzen der Auslandskrankenversicherung“, wenn doch eigentlich nur ein Urlaub im Nachbarland geplant ist. Innerhalb Europas besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit den deutschen Krankenkassen, welches besagt, dass die Kosten für einen dringend notwendigen Arztbesuch übernommen werden. Allerdings tragen die gesetzlichen Krankenkassen diese nur in der Höhe, wie es auch für Deutschland gültig wäre. Da jedoch die ausländischen Ärzte oftmals höhere Gebühren verlangen, muss eine nicht unerhebliche Differenz aus der eigenen Tasche entrichtet werden. Dabei ist es nicht möglich, sich eine Rechnung ausstellen zu lassen und diese dann nach dem Urlaub von Deutschland aus zu bezahlen. Die Ärzte rechnen sofort an Ort und Stelle nach der erbrachten Leistung mit dem Touristen ab. Um die Mehrkosten dennoch erstattet zu bekommen, ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, welche die „Leistungen“ für den Krankheitsfall über das gesetzliche Maß hinaus übernehmen. Weiterhin werden die Kosten, die für Medikamente oder medizinische Hilfsmittel anfallen, übernommen.
Wann ist die Auslandskrankenversicherung nötig?
Neben diesem Aspekt der Arztbehandlung gibt es allerdings noch weitere „Gründe“, warum eine Auslandskrankenversicherung medizinisch unerlässlich erscheint. Denn nötige Zahnbehandlungen werden trotz des Kooperationsvertrages für Reisen ins europäische Ausland nicht übernommen, es sei denn, es handelt sich um Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen. Um eine dringende Zahnbehandlung durchführen lassen zu können, ist eine Auslandskrankenversicherung nötig. Hierunter fällt nicht nur die Schmerzbehandlung, sondern darüber hinaus ebenfalls notwendige Füllungen oder die Reparatur von Prothesen, Kronen und Brücken. Ebenfalls ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig, wenn ein Krankenhausaufenthalt die Urlaubsfreuden trübt. Hierbei werden nicht nur für den eigentlichen Aufenthalt anfallende Mehrleistungen übernommen, zu denen eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer gehört. Ebenfalls befinden sich die Transportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus im Leistungsumfang. Diese werden im Übrigen ebenfalls übernommen, wenn der nächstgelegene Arzt am Urlaubsort aufgesucht werden und dafür beispielsweise ein Taxi in Anspruch genommen werden muss.
Auslandskrankenversicherung für den Rücktransport sinnvoll
Darüber hinaus ist die Auslandskrankenversicherung medizinisch sinnvolle Versicherung für den Rücktransport. Denn sollte eine schwerwiegende Krankheit oder ein Unfall der Grund für einen Krankenhausaufenthalt sein und der Arzt den Rücktransport in die Heimat als medizinisch sinnvoll und absolut verträglich ansehen, dann übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls keine Kosten, damit die Behandlung möglichst schnell im heimatlichen Krankenhaus weitergeführt werden kann . Für diesen Fall ist definitiv die Auslandskrankenversicherung für den Rücktransport sinnvoll. Diese übernimmt dabei nicht nur die Transportkosten für den Patienten, sondern ebenso für eine, zur Familie gehörende und mitreisende Begleitperson sowie das Gepäck.
Reisen ins nichteuropäische Ausland
Die Auslandskrankenversicherung ist medizinisch sinnvoll, wenn eine Reise außerhalb Europas angestrebt wird. Denn hier greift der Kooperationsvertrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht. Die „private Auslandskrankenversicherung“ übernimmt in solch einem Fall die „Leistungen“ in voller Höhe, so dass die Frage „Auslandskrankenversicherung Ja oder Nein“ in jedem Fall unbedingt mit einem Ja beantwortet werden muss.
Wann die Auslandskrankenversicherung die Leistungen erbringt
Bei einem Arztbesuch oder einem Krankenhausaufenthalt sowie nötigen Medikamenten oder medizinische Hilfsmittel werden erst dann die Leistungen durch die Auslandskrankenversicherung erbracht, wenn die gesetzliche Krankenkasse in „Vorleistung“ getreten ist. Dies bedeutet, dass sie erst ihren Teil der Kosten ersetzen muss und die private Auslandskrankenversicherung für den verbleibenden Rest aufkommen wird. Bei „nicht erstattungswürdigen Kosten“, wie Zahnbehandlungen oder den krankheitsbedingten Rücktransport leistet die private Versicherungsgesellschaft „sofort“.
Der Versicherungsvergleich
Wenn die Frage geklärt ist, warum die Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist und worin der Nutzen der Auslandskrankenversicherung liegt, dann sollte vor dem Abschluss in jedem Fall der „interne Versicherungsvergleich“ durchgeführt werden. Denn es sind zahlreiche Unterschiede zu beobachten, die sich nicht nur im Beitrag, sondern ebenfalls in den Leistungen wiederspiegeln. So bieten einige Gesellschaften lediglich eine Krankenversicherung für die tatsächliche Reisedauer an, während andere wiederum Jahresverträge im Programm haben. Währen dieser Zeit können Reisen so häufig angetreten werden, wie man es möchte. Allerdings darf der Gesamtzeitraum von 45 Tagen nicht überschritten werden. Ebenso sind Verträge für Langzeitaufenthalte im Programm. Weiterhin kann zwischen Single-Verträgen, Familienverträgen oder Gruppenverträgen ausgewählt werden.