In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, eine Auslandskrankenversicherung zu erhalten.
Allerdings sollte beachtet werden, dass durch diese Versicherung nur Rahmenleistungen gewährleistet sind.
Folgende Fälle sind versichert:
- stationäre Behandlungen
- ambulante Behandlungen
- Kostenübernahme für Medikamente
- Kostenübernahme für Hilfsmittel
Wichtig: Es werden nur Leistungen in der Höhe gewährt, wie sie auch bei einer Erkrankung oder einem Unfall in Deutschland übernommen werden würden.
Folgende Fälle sind nicht versichert:
- Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall oder bei Unfall
- Zahnbehandlungen
- Behandlungen in Verbindung mit einer Schwangerschaft oder Geburt
- Behandlungen in Verbindung mit einer Vorerkrankung
- physiotherapeutische Behandlungen
Alternative – Die Private Auslandskrankenversicherung:
Für Urlauber mit einem Reiseland, in dem eine Behandlung nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt ist, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Auch Urlauber, die sicher gehen wollen, dass auch alle Kosten einer Behandlung abgedeckt werden, sollten hierüber nachdenken.
Zu den möglichen Leistungen einer privaten Krankenversicherung gehören unter anderem
- freie Arztwahl im Ausland
- Rücktransport aus dem Ausland nach Hause
- Zahnbehandlungen
- Überführung im Todesfall
- zusätzliche Kostenübernahme für eine Begleitperson, wenn es notwendig wird
Versicherungsvergleich:
Gerade bei den privaten Anbietern gibt es eine Vielzahl von Absicherungsmöglichkeiten. Hier hilft Ihnen unser „Tarifrechner“ – mit diesem können Sie einen Vergleich für den optimalen Versicherungsschutz Ihres nächstes Urlaubs erstellen, ums sich so für das für Sie beste Angebot entscheiden zu können.
Der wohl verdiente Urlaub findet für viele Arbeitnehmer oft in einem anderen Land statt. Hier steht Entspannung und Abschalten an erster Stelle. Dennoch kann es auch im Urlaub schnell zu einer Erkrankung oder einem Unfall kommen. Da vor allem im Ausland Behandlungen sehr kostenintensiv sein können, ist es sinnvoll, sich durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung abzusichern. Doch nicht nur private Versicherungsunternehmen bieten diese an, es gibt auch gesetzliche Auslandskrankenversicherungen fürs Ausland.
Wo gilt Versicherungsschutz?
Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann in allen Staaten der EU die gesetzliche Auslandskrankenversicherung in Anspruch nehmen. Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, besteht der Schutz durch die gesetzliche Auslandskrankenversicherung. Zu den Ländern gehören unter anderem Kroatien, Ungarn, die Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowenien, Norwegen, Bosnien-Herzegowina, Island und Liechtenstein. Auch mit der Türkei, Tunesien, Mazedonien und Marokko besteht ein solches Abkommen, mit dem Auslandkrankenversicherungen gesetzlich abgedeckt sind.
Wo gilt kein Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt nicht in den USA, Kanada oder auch in allen südamerikanischen Ländern. Ebenfalls ist der Versicherungsschutz im asiatischen Raum und Australien nicht gewährleistet. Wer sich für eine Reise in diese Länder entscheidet, sollte eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Versicherungsumfang
Die Auslandskrankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen gewährt im Ausland den Versicherungsschutz, den die gesetzliche Krankenversicherung auch innerhalb von Deutschland leistet. Die Leistungen der gesetzlichen Auslandskrankenversicherung im Ausland umfassen vor allem die ambulante sowie stationäre Behandlung und Kostenübernahme für Medikamente und Hilfsmittel. Damit der Versicherungsschutz von gesetzlichen Auslandskrankenversicherungen auch greift, wird für europäische Länder die Europäische Krankenversicherungskarte (kurz EHIC – European Health Insurance Card) benötigt, die von der Krankenkasse ausgestellt wird. Für Reisen in nicht europäische Länder gibt es bei der Krankenkasse die entsprechenden Vordrucke, mit denen eventuell im jeweiligen Urlaubsland ein nationales Versicherungsdokument ausgestellt wird. In der Regel erfolgt hier nur ein Umtausch der Dokumente, um bei den gesetzlichen Auslandskrankenversicherungen im Ausland schnell Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Versicherungsdauer
Generell gilt der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Auslandkrankenversicherung nur für einen begrenzten Zeitraum. Für private Urlaubsreisen besteht in der Regel für längstens 6 Wochen Versicherungsschutz, bei Berufsreisen für 2 Wochen. Auslandsaufenthalte zu schulischen Zwecken oder aufgrund eines Studiums sind auch ohne Befristung mittels Auslandskrankenversicherung gesetzlich abgesichert.
Kosten der gesetzlichen Auslandskrankenversicherungen
Mittlerweile gibt es einige gesetzliche Krankenkassen, bei denen die gesetzliche Auslandskrankenversicherung ein Teil des Standardpakets und damit mit keinerlei weiteren Kosten verbunden ist. Andere gesetzliche Krankenkassen bieten die gesetzliche Auslandkrankenversicherung im Rahmen von Bonusprogrammen oder Wahltarifen an oder arbeiten mit privaten Versicherungsunternehmen zusammen, die dann einen günstigeren Tarif anbieten.