Auslandskrankenversicherungen
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Gesetzliche Auslandskrankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, eine Auslandskrankenversicherung zu erhalten.
Allerdings sollte beachtet werden, dass durch diese Versicherung nur Rahmenleistungen gewährleistet sind.

Folgende Fälle sind versichert:

  • stationäre Behandlungen
  • ambulante Behandlungen
  • Kostenübernahme für Medikamente
  • Kostenübernahme für Hilfsmittel

Wichtig: Es werden nur Leistungen in der Höhe gewährt, wie sie auch bei einer Erkrankung oder einem Unfall in Deutschland übernommen werden würden.

Folgende Fälle sind nicht versichert:

  • Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall oder bei Unfall
  • Zahnbehandlungen
  • Behandlungen in Verbindung mit einer Schwangerschaft oder Geburt
  • Behandlungen in Verbindung mit einer Vorerkrankung
  • physiotherapeutische Behandlungen

Alternative – Die Private Auslandskrankenversicherung:

Für Urlauber mit einem Reiseland, in dem eine Behandlung nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt ist, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Auch Urlauber, die sicher gehen wollen, dass auch alle Kosten einer Behandlung abgedeckt werden, sollten hierüber nachdenken.

Zu den möglichen Leistungen einer privaten Krankenversicherung gehören unter anderem

  • freie Arztwahl im Ausland
  • Rücktransport aus dem Ausland nach Hause
  • Zahnbehandlungen
  • Überführung im Todesfall
  • zusätzliche Kostenübernahme für eine Begleitperson, wenn es notwendig wird

Versicherungsvergleich:

Gerade bei den privaten Anbietern gibt es eine Vielzahl von Absicherungsmöglichkeiten. Hier hilft Ihnen unser „Tarifrechner“ – mit diesem können Sie einen Vergleich für den optimalen Versicherungsschutz Ihres nächstes Urlaubs erstellen, ums sich so für das für Sie beste Angebot entscheiden zu können.

 


 

Der wohl verdiente Urlaub findet für viele Arbeitnehmer oft in einem anderen Land statt. Hier steht Entspannung und Abschalten an erster Stelle. Dennoch kann es auch im Urlaub schnell zu einer Erkrankung oder einem Unfall kommen. Da vor allem im Ausland Behandlungen sehr kostenintensiv sein können, ist es sinnvoll, sich durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung abzusichern. Doch nicht nur private Versicherungsunternehmen bieten diese an, es gibt auch gesetzliche Auslandskrankenversicherungen fürs Ausland.

Wo gilt Versicherungsschutz?

Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann in allen Staaten der EU die gesetzliche Auslandskrankenversicherung in Anspruch nehmen. Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, besteht der Schutz durch die gesetzliche Auslandskrankenversicherung. Zu den Ländern gehören unter anderem Kroatien, Ungarn, die Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowenien, Norwegen, Bosnien-Herzegowina, Island und Liechtenstein. Auch mit der Türkei, Tunesien, Mazedonien und Marokko besteht ein solches Abkommen, mit dem Auslandkrankenversicherungen gesetzlich abgedeckt sind. 

Wo gilt kein Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz gilt nicht in den USA, Kanada oder auch in allen südamerikanischen Ländern. Ebenfalls ist der Versicherungsschutz im asiatischen Raum und Australien nicht gewährleistet. Wer sich für eine Reise in diese Länder entscheidet, sollte eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Versicherungsumfang

Die Auslandskrankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen gewährt im Ausland den Versicherungsschutz, den die gesetzliche Krankenversicherung auch innerhalb von Deutschland leistet. Die Leistungen der gesetzlichen Auslandskrankenversicherung im Ausland umfassen vor allem die ambulante sowie stationäre Behandlung und Kostenübernahme für Medikamente und Hilfsmittel. Damit der Versicherungsschutz von gesetzlichen Auslandskrankenversicherungen auch greift, wird für europäische Länder die Europäische Krankenversicherungskarte (kurz EHIC – European Health Insurance Card) benötigt, die von der Krankenkasse ausgestellt wird. Für Reisen in nicht europäische Länder gibt es bei der Krankenkasse die entsprechenden Vordrucke, mit denen eventuell im jeweiligen Urlaubsland ein nationales Versicherungsdokument ausgestellt wird. In der Regel erfolgt hier nur ein Umtausch der Dokumente, um bei den gesetzlichen Auslandskrankenversicherungen im Ausland schnell Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Versicherungsdauer

Generell gilt der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Auslandkrankenversicherung nur für einen begrenzten Zeitraum. Für private Urlaubsreisen besteht in der Regel für längstens 6 Wochen Versicherungsschutz, bei Berufsreisen für 2 Wochen. Auslandsaufenthalte zu schulischen Zwecken oder aufgrund eines Studiums sind auch ohne Befristung mittels Auslandskrankenversicherung gesetzlich abgesichert.

Kosten der gesetzlichen Auslandskrankenversicherungen

Mittlerweile gibt es einige gesetzliche Krankenkassen, bei denen die gesetzliche Auslandskrankenversicherung ein Teil des Standardpakets und damit mit keinerlei weiteren Kosten verbunden ist. Andere gesetzliche Krankenkassen bieten die gesetzliche Auslandkrankenversicherung im Rahmen von Bonusprogrammen oder Wahltarifen an oder arbeiten mit privaten Versicherungsunternehmen zusammen, die dann einen günstigeren Tarif anbieten.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich