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Auslandskrankenversicherung und Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten im Krankheitsfall während der Reise nur dann, wenn mit dem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht und die European Health Insurance Card Gültigkeit hat.

European Health Insurance Card

  • Nachfolger des vormaligen Auslandskrankenscheins E111
  • Ausstellung muss bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden
  • Wird nur in Ländern akzeptiert, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht
  • Akzeptanz in nahezu allen EU-Staaten und festgelegten Zusatzstaaten

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Leistungserbringung aufgrund der landesüblichen Regelungen
  • Behandlungsstandard entspricht dem Standard der Einheimischen
  • Leistungsunterschiede und Leistungsminderungen möglich
  • Höhere Zuzahlungen durch den Versicherungsnehmer möglich
  • Keine Übernahme von Transportkosten und Rücktransportkosten in das Heimatland
  • Versicherungsnehmer muss im Ausland in Vorleistung gehen
  • Bei der Kostenerstattung werden unter Umständen hohe Verwaltungsgebühren einbehalten

Ergänzender Versicherungsschutz

  • Auslandskrankenversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz
  • Übernahme von ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Aufwendungen
  • Ausfertigung einer Zahlungsgarantie verfügbar
  • Auslandskrankenversicherung erfüllt Versicherungspflicht für USA, Kanada und Kuba
  • Auslandskrankenversicherung beinhaltet Übernahme von Kosten für einen medizinischen Rücktransport
  • Auslandskrankenversicherung kann unabhängig von der gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung sind von mehreren Faktoren abhängig. Mit dem für diese Seite entwickeltenen Tarifrechner können Sie die aktuellen Angebote direkt vergleichen und den ergänzenden Schutz online beantragen. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie direkt zum Tarifrechner.

 


 

Bei einer Reise besteht abhängig vom gewählten Zielland bis zu einem gewissen Grad über die Krankenkasse eine Auslandskrankenversicherung. Ausschlaggebend für den Zusammenhang von Auslandskrankenversicherung und Krankenkasse ist das bestehende Sozialversicherungsabkommen zwischen den einzelnen Ländern und Deutschland. Die Auslandskrankenversicherungen der Krankenkassen sind sowohl bei einer gesetzlichen als auch bei einer privaten Vollversicherung mit grundlegenden Leistungen im ambulanten und stationären Bereich ausgestattet. Fällt die Wahl auf ein Reiseland mit dem das Sozialversicherungsabkommen nicht besteht, sollten stets die vorhandene Vollversicherung der Krankenkassen und die Auslandskrankenversicherungen der unterschiedlichen Anbieter kombiniert vorhanden sein. Wenn ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland erfolgen muss, entstehen hohe Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte und des Transportmittels. Generell übernehmen diese Leistungen gesetzliche Krankenversicherungen im Ausland nicht. Auch wenn über die Krankenkasse eine Auslandskrankenversicherung für einige Länder bereits besteht, kann es unter Umständen zu einer eigenen Beteiligung durch die versicherte Person kommen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Auslandskrankenversicherungen enthalten in ihrem grundlegenden Versicherungsschutz nur die Kostenübernahme zu den gesetzlichen Gegebenheiten, so dass die Behandlungskosten und ärztlichen Forderungen im Ausland diese deutlich übersteigen können.

Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse

Abhängig Reise-und Urlaubsland übernehmen die Leistungen gesetzliche Krankenversicherungen im Ausland aufgrund der European Health Insurance Card. Die EHIC ersetzt den sogenannten Auslandskrankenschein E111 und ist nahezu allen europäischen Staaten und Ländern wie der Türkei, Tunesien und Israel gültig. Wenn über die gesetzliche Krankenkasse eine Auslandskrankenversicherung durch die EHIC vorhanden ist, richtigen sich die im Versicherungsumfang enthaltenen Leistungen nach den Regelungen des Ziellandes. Die so vorhandene Auslandskrankenversicherung und die Krankenkasse zahlen die während der Reise entstehenden Behandlungskosten meist nicht direkt, so dass der Reisende hier in Vorleistung gehen muss und erst nach der Rückkehr die Belege zur Kostenerstattung einreichen kann. Zusätzlich kann es aufgrund der Behandlung nach den Regelungen im Zielland dazu kommen, dass gesetzlich Versicherte ohne Zusatzkrankenversicherung geringere und nur grundlegende Versorgungsleistungen erhalten. Darüber hinaus kann die Zuzahlung für die Auslandsbehandlung die Kosten für eine Behandlung innerhalb Deutschlands deutlich übersteigen und die Auslandskrankenversicherungen der Krankenkassen über die EHIC tragen diese Mehraufwendungen nicht.

Ergänzender Versicherungsschutz für Auslandsreisen

Da die Auslandskrankenversicherungen der Krankenkassen nur für die europäischen Mitgliedsstaaten und Länder mit dem Sozialversicherungsabkommen eine Leistung im Krankheitsfall erbringen, ist eine zusätzliche Auslands- und Reisekrankenversicherung immer ratsam. Der jeweilige Schutz der Krankenkassen und Auslandskrankenversicherungen ergänzt sich hier in einem sehr guten Umfang, so dass alle anfallenden Behandlungskosten unabhängig vom gewählten Reiseland umfassend gedeckt werden können. Durch eine bei der Krankenkasse oder aber bei einer unabhängigen Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung besteht der Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlungen. Eine sehr wichtige Leistung in diesem Zusammenhang ist die Übernahme von Rettungskosten, Bergungskosten und insbesondere der Kosten für einen Rücktransport in das Heimatland. Trotz der medizinischen Notwendigkeit und einer ärztlichen Anordnung übernehmen diese Leistungen gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht oder nur in einem sehr geringen Ausmaß. Den hier fehlenden Schutz der gesetzlichen und meist auch privaten Krankenkassen können die Auslandskrankenversicherungen der verschiedenen Anbieter vollständig ausgleichen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich