Bei vorübergehenden und dauerhaften Auslandsaufenthalten sollte eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.
Notwendigkeit
- hohes finanzielles Risiko bei Unfällen und Krankheiten
- ohne Auslandskrankenversicherung: nur Grundabsicherung akuter Erkrankungen
- inlandsvergleichbarer Schutz nur im europäischen Gemeinschaftsraum
- außereuropäische Länder:
- gesetzliche Krankenversicherung: kein Versicherungsschutz
- private Krankenversicherung: in der Regel ein Monat, höchstens drei Monate
- Kombination mit Unfallschutz sinnvoll
- große Unfallhäufigkeit während Freizeit und Urlaub (keine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung)
- Schutz vor Invaliditätsfolgekosten
- Auslandskrankenversicherungen „Work and Travel“
- erforderlich bei mit Erwerbstätigkeit verbundenen Auslandsaufenthalten
- gewährleistet ausreichend lange Versicherungslaufzeit
- weltweite Geltung
Verlängerbarkeit von Auslandskrankenversicherungen
- Möglichkeiten bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt
- Absicherung einer Einzelreise
- Jahresverträge mit und ohne Verlängerungsoption
- Work-and-Travel-Krankenversicherungen mit keinerlei oder begrenzten Verlängerungsmöglichkeiten
- dauerhafte Auslandsaufenthalte
- Sinnvoll sind nur laufzeitmäßig unbegrenzte Krankenversicherungen.
Regelungen zu Bergrettung, Rückholung und Vorerkrankungen
- Versicherungsbaustein Bergrettung
- bei Reisen in Bergregionen, insb. Wintersportgebiete
- gesetzliche Krankenversicherung: nur Rettungs- und keine Bergungseinsätze
- „Bergung“: Rettungsmaßnahmen in für Krankenwagen unzugänglichem Gelände (z. B. durch Hubschrauber)
- auf ausreichende Deckungssummen und sinnvolle Selbstbeteiligungen achten
- Such- und Bergungskosten einschließen
- Versicherungsbaustein Rücktransport
- Krankentransport zum Wohnort oder zu wohnortnahem Krankenhaus
- nicht nur bei „medizinischer Notwendigkeit“, sondern auch bei „Vertretbarkeit“ eines Rücktransports oder bei voraussichtlich 14-tägigem Klinikaufenthalt
- Auslandskrankenversicherung bei Vorerkrankungen
- regelmäßig ausgeschlossen: psychische Krankheiten, vor Reiseantritt bekannte Erkrankungen oder dem Reisezweck dienende Behandlungen
- Einige Versicherungen ermöglichen Auslandskrankenschutz bei bestimmten Vorerkrankungen (z. B. bei chronischen Schüben von Vorerkrankungen).
Krankenversicherungen nach einem Auslandsaufenthalt
- Rückkehr/Rücktransport nach Einzelreise:
- Erlöschen von (Einzelreise-) Auslandsreisekrankenversicherungen
- Rückkehr von ständigem Auslandsaufenthalt mit Auslandskrankenversicherung:
- seit Januar 2007: Krankenversicherungspflicht in Deutschland
- Verpflichtung der früheren deutschen Krankenversicherung zur Wiederaufnahme des Rückkehrers
- früher in Deutschland gesetzlich Versicherte: Wahlfreiheit unter den gesetzlichen Krankenkassen
- früher in Deutschland privat Versicherte:
- Anspruch auf Wiederaufnahme bei früherer privater Krankenkasse im Basistarif (unabhängig von Alter und Vorerkrankungen des Versicherten)
- Basistarif (Grundversorgung): ambulante und stationäre Heilbehandlungen; jährliche Selbstbehalte maximal 5.000 €
Krankenversicherung nach Auslandsstudium
- Versicherungsmöglichkeiten:
- Fortsetzung einer gesetzlichen Krankenversicherung
- Beitritt zu einer privaten Krankenversicherung
Selbstbehalt bei Auslandskrankenversicherungen
- vorübergehender Auslandsaufenthalt/Reise: Reisekrankenversicherung vorzugsweise ohne Selbstbehalt
- ständiger Auslandsaufenthalt: ggf. Tarife mit Selbstbeteiligung zwecks Monatsprämienreduzierung
Auslandskrankenzusatzversicherungen
- Zusatzversicherung zu bestehenden Grundverträgen (z. B. Krankenversicherung, Reisevertrag, Kreditkartenvertrag)
- häufig einem bestimmten Kundenkreis vorbehalten
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Bei allen Auslandsaufenthalten muss auf eine uneingeschränkte Krankenversicherung geachtet werden. Sind für einen bevorstehenden Auslandsaufenthalt Einschränkungen des Krankenversicherungsschutzes zu erwarten, so sind Versicherungslücken mit einer passenden Auslandskrankenversicherung zu schließen. Mit dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zu unserem Tarifrechner, mit dem Sie die günstigste Auslandskrankenversicherung auswählen können.
Bei vorübergehenden und dauerhaften Auslandsaufenthalten sollte eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.
Die Notwendigkeit einer Auslandskrankenversicherung
Ein Aufenthalt in einem anderen Staat mit einer Auslandskrankenversicherung ohne Ausland ist äußerst risikoreich. Bei Unfällen und Krankheiten im Ausland wird häufig nur eine Grundversorgung in akuten Fällen geleistet. Darüber hinausgehende, längerfristige Behandlungen und dauerhafte Therapien müssen von der deutschen Krankenversicherung bei Nichtvorliegen eines für das Ausland geltenden Krankenversicherungsschutzes nicht übernommen werden. Vor einem Auslandsaufenthalt ist daher zu klären, welcher Schutz durch die eigene Krankenversicherung gewährt wird. Nicht zu empfehlen ist es, die Notwendigkeit einer Auslandskrankenversicherung nach Abreise in das Ausland zu überprüfen. Nur im europäischen Gemeinschaftsraum gilt regelmäßig ein dem deutschen Inland vergleichbarer Versicherungsschutz. Bei Aufenthalten in fast allen anderen Staaten wird von den meisten privaten Krankenkassen nur ein einmonatiger, zuweilen auch dreimonatiger Versicherungsschutz und von der gesetzlichen Krankenversicherung keinerlei Absicherung gewährt. Auslandskrankenversicherung und Unfallschutz sollten miteinander kombiniert werden, da sich etwa zwei Drittel aller Unfälle im Urlaub oder in der Freizeit ereignen und in diesen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen erbringt. Unfallversicherungen schützen vor den finanziellen Folgen dauerhafter Invalidität und ermöglichen z. B. den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses.
Die Auslandskrankenversicherung „Work and Travel“
Wird ein über die übliche Dauer einer Urlaubsreise hinausgehender Auslandsaufenthalt mit einer Berufstätigkeit verbunden, so muss eine spezielle Auslandskrankenversicherung Work and Travel abgeschlossen werden, da gewöhnliche Auslandsreisekrankenversicherungen zumeist nur für kürzer befristete Auslandsreisen gelten und zudem häufig (z. B. auf Europa) regional begrenzt sind. Eine leistungsstarke Auslandskrankenversicherung während dem Jobben ist wegen des steigenden Erkrankungsrisikos bei längerem Auslandsaufenthalt von besonderer Bedeutung und stellt in einigen Staaten (z. B. Australien) eine Voraussetzung für die Erteilung einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung dar. Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses im Ausland nach dem Schulabschluss kann die Berechtigung zur Familienversicherung entfallen, falls die dafür vorgesehenen Einkommensgrenzen überschritten werden, so dass eine eigene Auslandskrankenversicherung nach Abitur abgeschlossen werden muss.Auslandskrankenversicherungen ohne automatische Verlängerung
Vor Auslandsaufenthalten muss der Reisende entscheiden, ob er eine Auslandskrankenversicherung ohne automatische Verlängerung wählt. Auslandsreisekrankenversicherungen werden zur Absicherung einzelner Reisen oder im Rahmen längerfristiger oder verlängerbarer Reisekrankenversicherungen abgeschlossen. Bei einigen Versicherungen erlischt der Versicherungsschutz unabhängig von der vereinbarten maximalen Reisedauer bereits mit der ersten Wiedereinreise. Andere Krankenversicherungen sehen sinnvolle Höchstlaufzeiten vor, die z. B. bei Work-and-travel-Aufenthalten nach den Bestimmungen des Reiselandes ohnehin zeitlich begrenzt werden sollten. Nicht geeignet sind automatisch endende Auslandskrankenversicherungen dagegen bei einem auf Dauer angelegten Auslandsaufenthalt. Hat der Versicherte einen außereuropäischen Wohnsitz gewählt, entfallen zumeist Versicherungsmöglichkeiten über die private oder gesetzliche deutsche Krankenversicherung, während eine Versicherung im ausländischen Wohnsitzland nicht dauerhaft sichergestellt ist.
Regelungen zu Bergrettung, Rückholung und Vorerkrankungen
Bei Aufenthalten in Gebirgsregionen einschließlich ausländischer Wintersportgebiete ist es sinnvoll, eine Auslandskrankenversicherung mit Bergrettung abzuschließen. Im europäischen Ausland werden von der gesetzlichen Krankenversicherung zwar Rettungs-, aber keine Bergungseinsätze übernommen. Bergungen sind Rettungsmaßnahmen in schwer zugänglichem Gelände, die von einem Krankenwagen nicht befahren werden können, so dass zum Beispiel ein kostspieliger Hubschraubereinsatz erforderlich wird. Der Versicherungsnehmer sollte bei einer Auslandskrankenversicherung mit Bergungskosten auf ausreichende Deckungssummen, auf die Einbeziehung von Suchkosten sowie auf die Regelungen zu einer etwaigen Selbstbeteiligung achten. Nach Unfällen oder Erkrankungen im Ausland wird oft ein Krankenrücktransport an den Wohnort oder zu einem wohnartnahen Krankenhaus notwendig. Daher sollte eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung abgeschlossen werden. Vorzuziehen ist eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, die nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit eintritt, sondern für die Durchführung einer Rückholung auf die bloße Vertretbarkeit oder auf einen voraussichtlich mehr als 14 Tage dauernden Klinikaufenthalt abstellt. Eine Auslandskrankenversicherung mit Vorerkrankung lässt sich gewöhnlich nicht ohne Einschränkungen abschließen. Psychische Erkrankungen können zu schwer überschaubaren Risiken führen und sind daher häufig ein Ausschlusskriterium. Nicht ersetzt werden regelmäßig auch die Kosten für Heilbehandlungen, die dem Versicherten schon bei Reiseantritt als erforderlich bekannt waren oder die zum Reisezweck gehörten. Dennoch lohnt sich ein Versicherungsvergleich, da einige Versicherer z. B. bei akuten Schüben vorhandener chronischer Krankheiten die Behandlungskosten ersetzen.
Krankenversicherungen nach einem Auslandsaufenthalt
Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten erlischt eine für eine Einzelreise abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung gewöhnlich mit der Rückkehr in das Heimatland. Leistungsausnahmen einer Auslandskrankenversicherung nach Ausland Aufenthalt bestehen z. B. bei Rücktransport zu einem wohnortnahen Krankenhaus oder zum inländischen Wohnsitz des Versicherten. Zu einer anderen Fallgruppe gehören Personen, die nach einer Zeit des ständigen Aufenthaltes im Ausland nach Deutschland zurückkehren und eine eigene Auslandskrankenversicherung begründen mussten, da eine Fortführung ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bei Wohnsitzverlagerung aus Deutschland nicht möglich war. In Deutschland besteht seit dem 1. Januar 2007 eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Der frühere Versicherer muss grundsätzlich die nach Deutschland zurückkehrenden Personen wieder aufnehmen. Gesetzlich Versicherte haben dabei die Wahl zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen. Es kann aber erforderlich sein, bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des ständigen Wohnsitzes in das Ausland eine Anwartschaftsversicherung zu vereinbaren, um eine spätere Rückkehr in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung sicherzustellen. Versicherungszeiten werden nach einer Zeit der Auslandskrankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland z. B. in der Pflegeversicherung angerechnet. Privat Versicherte haben nur den Anspruch darauf, in ihrer früheren privaten Krankenkasse zu einem Basistarif wieder versichert zu werden, der zumindest Kostenerstattungen für ambulante und stationäre Heilbehandlungen einschließt und keine jährlichen Selbstbehalte von mehr als 5.000 € vorsieht (Kontrahierungspflicht des privaten Versicherers). Der Basistarif, der nur einen Grundschutz umfasst, muss einer zur Krankenversicherung in Deutschland verpflichteten, früher privat versicherten Person unabhängig von Alter und Vorerkrankungen gewährt werden. Wenn der ständige Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt und nur ein vorübergehender Auslandsaufenthalt erfolgt, kann eine Auslandskrankenversicherung nach Tarif AVL abgeschlossen werden. Der Tarif AVL bietet Versicherungsschutz auf Auslandsreisen bei Unfällen, Krankheiten und anderen Schadensereignisse. Der Tarif gilt auf weltweiten Reisen, nicht aber in Deutschland. Allerdings besteht in akuten Fällen ausnahmsweise Versicherungsschutz während eines vorübergehenden (maximal drei Monate dauernden) Aufenthaltes in Deutschland.
Krankenversicherung nach Auslandsstudium
Bei einer Auslandskrankenversicherung nach Studium im Ausland besteht die Möglichkeit, eine bestehende freiwillige gesetzliche Krankenversicherung fortzuführen oder bei einer Beschäftigungsaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, falls bei Studieneinschreibung ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt wurde. Außerdem kann auch einer privaten Krankenversicherung beigetreten werden.
Auslandskrankenversicherungen ohne Selbstbehalt
Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten sollten Auslandskrankenversicherungen ohne Selbstbehalt gewählt werden, die von einigen Versicherungsunternehmen zu günstigen Konditionen angeboten werden. Bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland kann analog der Handhabung im deutschen Inland eine Selbstbeteiligung sinnvoll sein, um eine Verringerung der monatlichen Krankenversicherungsprämie zu erreichen.
Auslandskrankenzusatzversicherungen
Einige Auslandskrankenversicherungen werden als Zusatz Auslandskrankenversicherung zu einem bestehenden Grundvertrag angeboten. Einer Zusatzkrankenversicherung können eine gesetzliche oder private Krankenversicherung, aber auch ein Kreditkartenvertrag oder eine Reisebuchung zugrunde liegen. Zusatzkrankenversicherungen ergänzen den Hauptvertrag und sind daher gewöhnlich einem bestimmten Kreis von Versicherungsnehmern vorbehalten, denen zuweilen Vorzugskonditionen eingeräumt werden.