Für Arbeitnehmer, Beamte und Freiberufler entfällt der deutsche Krankenversicherungsschutz, wenn der Wohnort dauerhaft ins Ausland verlegt wird. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt kann der Versicherungsschutz unter Umständen aufrecht erhalten werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Jede Wechsel ins Ausland macht eine sorgfältige Prüfung des Versicherungsschutzes erforderlich
- Arbeitnehmer bleiben bei vorübergehenden Entsendungen in der PKV
- Auswanderer verlieren ihren Versicherungsschutz im Ausland
- Eine PKV-Anwartschaft ist sinnvoll, wenn der deutsche Versicherungsschutz erlischt und eine Rückkehr geplant ist
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Kommt im Einzelfall durch einen Auslandsaufenthalt eine ergänzende private Auslandskrankenversicherung zur Absicherung in Frage, ist ein Versicherungsvergleich unabdingbar. Gleiches gilt für Mitarbeiter, die vorübergehend ins Ausland entsandt werden und die in der deutschen PKV bleiben sowie für Ausländer, die befristet in einer deutschen Firma tätig sind und hier der Krankenversicherungspflicht unterliegen. Ein Online-Versicherungsvergleich ist über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufzurufen.
Schon für Urlauber kann die Wahl der passenden Auslandskrankenversicherung eine Herausforderung sein. Gesetzlich Versicherte benötigen eine zusätzliche private Krankenversicherung für den Aufenthalt im Ausland, privat Versicherte müssen ihren Versicherungsschutz genau überprüfen und bei Bedarf anpassen. Von großer Bedeutung ist dabei das Urlaubsland sowie die Dauer des Aufenthalts. Wer interkontinental in den USA, in Asien oder in Afrika und Australien unterwegs ist, benötigt eine weltweite Absicherung, wer mehrere Monate unterwegs ist, hat wiederum andere Bedürfnisse. Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn man beruflich für einige Zeit ins Ausland geht. Verändert sich der Wohnsitz, gilt meist die deutsche Krankenversicherung nicht mehr. Alternativ muss sie für einen beruflichen Aufenthalt im Ausland erweitert werden. In jedem Fall verlangen besondere Situationen besondere Maßnahmen, damit der Versicherungsschutz im Ausland auf dem gewohnten Niveau bestehen bleibt.
Als Arbeitnehmer ins Ausland
In der global vernetzten Arbeitswelt ist ein vorübergehender oder auch längerfristiger Auslandsaufenthalt für Arbeitnehmer vor allem in den internationalen Großkonzernen heute fast selbstverständlich. Um auf der Karriereleiter die eine oder andere Stufe nach oben zu klettern, sind Auslandseinsätze vorzuweisen, manche Mitarbeiter finden sogar Gefallen daran, dem heimischen Unternehmen dauerhaft den Rücken zu kehren, um im Ausland Fuß zu fassen. Eine Auslandskrankenversicherung Arbeitnehmer muss deshalb berücksichtigen, ob in absehbarer Zeit eine Rückkehr des Auslandsentsandten vorgesehen ist oder ob es sich tatsächlich um einen dauerhaften Aufenthalt handelt. Ist die Entsendung ins Ausland zeitlich befristet, bieten einige der großen deutschen Krankenversicherung eigene PKV-Tarife an, die explizit die Kostenerstattung im Ausland regeln. Geht es um einen dauerhaften Umzug ins Ausland, führt die Verlagerung des Wohnsitzes häufig zum Verlust des Versicherungsschutzes. In diesem Fall muss die Auslandskrankenversicherung Arbeitnehmer bei einer lokalen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden, eine ergänzende Anwartschaftsversicherung bei einer deutschen PKV kann sinnvoll sein, wenn die Rückkehr nach Deutschland geplant ist.
Beamte im Ausland
Beamte erhalten in Deutschland eine Beteiligung ihres Arbeitgebers an den Krankheitskosten. Ergänzend dazu haben sie für fehlende Leistungen oder für eine sehr hochwertige Absicherung diverse Beihilfetarife zur Auswahl. Verlagern Beamte ihren Wohnsitz ins Ausland, wird es deutlich schwieriger, eine Auslandskrankenversicherung für Beamte abzuschließen. Aufgrund der in Deutschland geltenden Krankenversicherungspflicht ist es nicht möglich, die Absicherung der Beihilfetarife zu kündigen und lediglich die Kostenerstattung des Dienstherren im Ausland weiterlaufen zu lassen. Der nötige Versicherungsschutz durch eine Auslandskrankenversicherung Beamte ist deshalb immer im Einzelfall zu betrachten und auszuwählen.
Die Auslandskrankenversicherung für Wissenschaftler und Ärzte
Für Wissenschaftler und Ärzte ergeben sich aus einem Auslandsaufenthalt häufig erstaunliche berufliche Perspektiven. Der eine oder andere sieht in einem Forschungs- oder Medizinprojekt im Ausland auch eine echte Herzensaufgabe, die es langfristig zu erfüllen gilt. In jedem Fall benötigen sowohl Wissenschaftler als auch Ärzte einen umfassenden Schutz im Ausland. Eine Auslandskrankenversicherung Wissenschaftler richtet sich danach, ob der Wissenschaftler in Deutschland in der GKV oder in der PKV versichert ist und wie lange sein Auslandsaufenthalt sein wird. In Abhängigkeit davon wird der Versicherungsschutz von einem privaten Krankenversicherer für einen befristeten Zeitraum bereitgestellt, oder es ist eine Absicherung vor Ort erforderlich. Eine Auslandskrankenversicherung Zahnarzt ist im Idealfall von Deutschland aus abzuschließen. Die erste Kontaktstelle für Ärzte und Zahnärzte für eine Auslandskrankenversicherung Zahnarzt ist die Deutsche Ärzteversicherung mit ihrem Partner Deutsche Ärzte Finanz.
Studieren im Ausland
Ein oder zwei Auslandssemester sind eine echte Bereicherung für jeden Studierenden. Ein vorübergehender Aufenthalt ist wiederum von dem Versicherer abzudecken, der den Versicherungsschutz in Deutschland garantiert. Das Erasmus-Programm dagegen zielt auf einen Auslandsaufenthalt von drei bis 12 Monaten ab, hier ist man Gaststudent im europäischen Ausland. Somit ist eine separate Auslandskrankenversicherung Erasmus erforderlich, die man meist vor Ort recht günstig abschließen kann. Läuft in Deutschland eine private Krankenversicherung, kann diese als Anwartschaftsversicherung fortgeführt werden. Studierende in der GKV müssen prüfen, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Land der ausländischen Hochschule besteht. Außerdem muss der Wohnsitz weiterhin in Deutschland bleiben, es gilt eine Einschreibepflicht an der deutschen Hochschule. Versicherte in der GKV werden in der Regel im Ausland als Privatversicherte behandelt und müssen die Rechnungen meist aus eigener Tasche zahlen. Eine zusätzliche private Krankenversicherung kann das vermeiden. Auch Au Pairs sind im Ausland zu versichern, damit sie einen umfassenden Krankenversicherungsschutz haben. Einige der großen deutschen PKV-Gesellschaften bieten sehr günstig eine Auslandskrankenversicherung Au Pair im Ausland an, auch Au Pairs in Deutschland sind damit zu versichern. Eine solche Auslandskrankenversicherung Au Pair im Ausland kann in einem flexiblen zeitlichen Umfang gebucht werden, um den Interessen des Au Pairs und seiner Gasteltern Rechnung zu tragen.
Als Auswanderer ins Ausland
Wer als Auswanderer ins Ausland geht, verliert den deutschen Versicherungsschutz, da sich der ständige Wohnsitz ändert. Eine Auslandskrankenversicherung Auswanderer muss deshalb vor Ort neu abgeschlossen werden. In der Regel sollte der Versicherungsschutz mit einer Auslandskrankenversicherung im Ausland lebende Ausländer deutlich günstiger sein als der Versicherungsschutz in Deutschland.
Ausländer in Deutschland
Wer als Ausländer einige Zeit in Deutschland lebt oder arbeitet, unterliegt ebenfalls der deutschen Krankenversicherungspflicht. Eine Auslandskrankenversicherung Ausländer ist erforderlich, wenn deutsche Firmen Mitarbeiter aus dem Ausland für einen bestimmten Zeitraum nach Deutschland holen. Einige der großen deutschen Versicherer bieten in der PKV Auslandskrankenversicherungen Ausländer Deutschland an, der nur vorübergehend gilt. Mit einer solchen Auslandskrankenversicherung Gäste ist der Versicherte umfassend geschützt, die Auslandskrankenversicherung Ausländische Gäste tut außerdem der deutschen Versicherungspflicht Genüge. Ein Vergleich der Auslandskrankenversicherungen Gäste Ausland empfiehlt sich, da die Tarife auf dem deutschen PKV-System mit seiner heterogenen Preis-Leistungs-Struktur basieren.
Als Freiberufler im Ausland
Gehen Freiberufler ins Ausland, entfällt meist ihr PKV-Versicherungsschutz. In Abhängigkeit von der Länge ihres Aufenthalts und ihrem Aufenthaltsort ist zu prüfen, ob eine Auslandskrankenversicherung Freiberufler von der deutschen PKV gestellt werden kann oder ob eine Absicherung vor Ort erforderlich ist. Gleiches gilt für saisonal begrenzte Tätigkeiten im Ausland. So kann eine Auslandskrankenversicherung Tauchlehrer Ausland bei kurzen Aufenthalten aus Deutschland versichert werden, wird der Wohnsitz ins Ausland verlagert, ist auch der Versicherungsschutz ins Ausland zu verlegen.