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Auslandskrankenversicherung Pflicht

Eine Auslandskrankenversicherung schützt vor den Kosten im Krankheitsfall im Ausland. Aber nicht überall ist der Abschluss dieser Versicherung verpflichtend.

Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • anteilige Kostenübernahme der Krankenkassen bei Reisen innerhalb Europas sowie in die Mittelmeeranrainerstaaten 
  • Krankenkassen übernehmen keine Leistungen bei Zahnbehandlungen oder Krankenrücktransport 
  • Krankenkassen bleiben leistungsfrei bei Reisen außerhalb Europas 
  • Pflicht zur Auslandskrankenversicherung besteht beispielsweise bei Reisen nach Russland, Ukraine oder Kuba 
  • das Bestehen muss bei der Beantragung des Visums nachgewiesen werden 
  • nur bestimmte Gesellschaften sind zugelassen, andernfalls erfolgt keine Erteilung des Visums 
  • USA bleibt ohne Auslandskrankenversicherungspflicht, Kosten müssen komplett selbst getragen werden 
  • USA verfügen über das teuerste Gesundheitssystem, behandelt wird nur, wer auch zahlt 
  • bei der Auslandskrankenversicherung auf USA-Absicherung achten 

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Häufig kommt bei den Reisenden die Frage auf, ob eine Auslandskrankenversicherung Pflicht ist. Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, denn für viele Länder besteht keine Pflicht, für andere wiederum ist eine Einreise ohne entsprechende Versicherung unmöglich. 

Die Leistungen durch die Krankenkassen

Eine obligatorische Auslandskrankenversicherung für das Ausland kann bei Reisen innerhalb Europas sowie den Mittelmeeranrainerstaaten abgeschlossen werden. Laut einem bestehenden Sozialversicherungsabkommen mit diesen Ländern sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, „Leistungen“ zu übernehmen. Allerdings werden für erstattungswürdige Behandlungen lediglich Leistungen in der Höhe übernommen, wie sie in Deutschland zur Auszahlung kommen würden. Dies bedeutet, dass ohne eine obligatorische Auslandskrankenversicherung im Ausland der Reisende immer eine Differenz zahlen muss, denn die „Tarife“ ausländischer Ärzte liegen vielfach um einiges höher. Darüber hinaus muss jeder Auslandsreisende, der im Krankheitsfall einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsucht, nach der Behandlung die Leistungen bar bezahlen. Aber ebenso befinden sich zahlreiche Leistungen nicht im Leistungskatalog, zu denen beispielsweise Zahnbehandlungen oder der Krankenrücktransport zählt. Besonders im letzteren Fall werden schnell fünfstellige Summen erreicht, so dass es als sinnvoll zu erachten ist, vor dem Reiseantritt eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Grundsätzlich sieht die Gesetzeslage für Auslandskrankenversicherung keine Pflicht vor. Dies ist auch der Fall, wenn es sich um weltweite Reisen handelt und dort keinerlei Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Wann besteht eine Pflicht der Auslandskrankenversicherung?

Jedoch gibt es Länder, in denen eine Versicherungspflicht zur Auslandskrankenversicherung besteht. Zu denen gehören beispielsweise Länder wie die russische Förderation, Ukraine oder seit 2010 auch Kuba. Hier wird bereits bei der Beantragung des „Visums“ eine anerkannte Auslandskrankenversicherung als Nachweis verlangt. Ohne das Bestehen wird jedes Visum umgehend abgelehnt. Ebenso werden bereits bestehende Auslandskrankenversicherungen von den Ländern abgelehnt, die nicht im Anerkennungsvertrag aufgelistet sind. Informationen darüber sind beim Auswärtigen Amt oder bei den Flughäfen zu finden, die nur die anerkannten Reiseversicherungen auflisten. Zum Nachweis des Bestehens reicht im Normalfall die entsprechende Bescheinigung des Abschlusses. Allerdings hat jedes Land, in dem eine Auslandskrankenversicherung Versicherungspflicht besteht, das Recht, vor der Visumserteilung eine Kopie der Versicherungspolice anzufordern.

Reisen in die USA 

Einer besonderer Fall dürften sicherlich die USA sein. Hier besteht keine gesetzliche Pflicht zur Auslandskrankenversicherung, aber indirekt ist die Pflicht doch gegeben. Denn in den USA herrscht ein privates Krankenversicherungssystem vor, welches keiner staatlichen Gewalt unterliegt. Dies hat zur Folge, dass die Behandlungskosten um ein Vielfaches höher angesiedelt sind als in Deutschland. Reisende in die USA genießen keinerlei Versicherungsschutz, wenn sie keine obligatorische Auslandskrankenversicherung für das Ausland abgeschlossen haben, welche Reisen in die USA einschließt. Im Klartext bedeutet dies: ist der Reisende nicht in der Lage, die auflaufenden Kosten entrichten zu können, wird er nicht behandelt. Selbst, wenn eine Behandlung stattfinden sollte, wobei hier die Notwendigkeit entscheidend ist, wird er die Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen, was im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeutet.

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Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich