Für Auslandsaufenthalte ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll und dringend empfehlenswert, wenn hohe Eigenkosten im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland vermieden werden sollen.
Was zahlt die Auslandskrankenversicherung im Ausland:
- Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen
- Kosten für alle notwendigen Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
- alle finanziellen Aufwendungen für Krankentransporte zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus im Ausland
- Kosten für den Notarzt im Ausland
- Kosten für die Bergung von Verletzten
- Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport
- beim Tod im Ausland: die Bestattungskosten, alternativ die Kosten für die Überführung des Leichnams
- Kosten für Zahnbehandlungen bei akuten Schmerzen
- notwendige Reparaturen am Zahnersatz
- Kosten für eine Geburt im Ausland werden nicht von allen Versicherungen übernommen
Die Auslandskrankenversicherung zahlt nicht für
- ambulante und stationäre Auslandsbehandlungen chronischer Erkrankungen
Die gesetzliche Auslandskrankenversicherung übernimmt nur die Kosten
- für kassenärztlich abgerechnete ambulante und stationäre Behandlungen in den Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen
- Kosten, entsprechend der deutschen Gebührenverordnung
Versicherungsvergleich
- Da die Angebote zur Auslandskrankenversicherung hinsichtlich des Leistungsumfangs und Der Prämienhöhe stark variieren, ist ein Versicherungsvergleich in jedem Fall ratsam. Nutzen Sie hierfür beispielsweise den Tarifrechner auf unserer Seite
Bei Langzeitaufenthalten im Ausland
- kann der Abschluss einer Anwartschaft sinnvoll sein
Bei jedem Menschen können jederzeit Erkrankungen oder Unfälle dazu führen, dass ärztliche Hilfe und Behandlung notwendig wird. Aus diesem Grund besteht innerhalb Deutschlands auch eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Für Auslandsaufenthalte sollte immer eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Doch welche Leistungen sind in der Auslandskrankenversicherung enthalten und was zahlt die Auslandskrankenversicherung tatsächlich?
Ambulante Behandlungen
Fast jeder Reisende hat es schon einmal erlebt: Eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall am Urlaubsort machen einen Arztbesuch im Ausland notwendig. In dieser Situation zahlt die Auslands Krankenversicherung die kompletten Behandlungskosten. Dabei besteht auch im Ausland eine freie Arztwahl. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten unabhängig davon, ob die Behandlung als Kassen- oder Privatpatient erfolgt. Selbstverständlich erbringt die Auslandskrankenversicherung auch die Leistungen für alle notwendigen Medikamente, Heilmittel und Verbandsmittel. Bei vielen Tarifen gehört ein Informationsdienst über die allgemeinen Möglichkeiten zur ärztlichen Versorgung am Aufenthaltsort. Darüber hinaus vermittelt die Versicherung auf Wunsch deutsch- oder englisch sprechende Ärzte im Ausland, sodass die Verständigung für den Patienten einfacher wird. Für eine gute und unkomplizierte Nachbehandlung in Deutschland stellt die Versicherung den Kontakt zwischen dem behandelnden Arzt im Ausland und dem Hausarzt her.
Stationäre Behandlungen
Auch im Urlaub kann es passieren, dass eine Erkrankung oder ein Unfall eine Behandlung im Krankenhaus notwendig macht. Eine Auslandskrankenversicherung kommt für alle Kosten rund um den Krankenhausaufenthalt auf. So übernimmt sie die Kosten für alle notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen, sowie für notwendige Operationen. Darüber trägt die Auslandskrankenversicherung die Kosten für die stationäre Unterbringung und Betreuung des Patienten. Dazu erstellt die Versicherung eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus. In einigen Tarifen ist die Unterbringung einer nahestehenden Person und bei Kindern das Rooming-in mit im Leistungsumfang enthalten. Hier lohnt es sich jedoch, die angebotenen Tarife in Bezug auf ihren Leistungsumfang genau miteinander zu vergleichen.
Krankentransporte, Notarzteinsatz, Bergung von Verletzten und Krankenrücktransporte
Ist bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall im Ausland aus medizinischen Gründen ein Krankenrücktransport des Patienten notwendig, wird der Rücktransport von der Versicherung organisiert und die anfallenden Kosten getragen. Ebenfalls mit im Versicherungsumfang enthalten sind Krankentransporte in das nächstgelegene Krankenhaus im Ausland oder auch der Einsatz eines Notarztes vor Ort. Immer wieder werden nach Unfällen aufwendige und teure Bergungsarbeiten zur Rettung des Verletzten notwendig. Geschieht ein solches Unglück im Ausland übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Bergungskosten.
Tod im Ausland
Verstirbt die versicherte Person während eines Auslandsaufenthaltes, zahlt die Versicherung die Kosten für die Bestattung im Ausland. Bei dieser Versicherungsleistung kann es große Unterschiede in den Tarifen geben. Je nach Tarif werden die Bestattungskosten bis zu einer unterschiedlichen Maximalsumme von der Versicherung getragen. Einige Auslandskrankenversicherungen übernehmen alternativ zu den Bestattungskosten im Ausland die Kosten für die Überführung des Leichnams zurück nach Deutschland. Mit unserem Tarifrechner berechnen Sie schnell und unkompliziert die passenden und günstigsten Versicherungsangebote.
Zahnbehandlungen
Muss der Versicherte während seines Auslandsaufenthaltes aufgrund akuter Zahnprobleme zum Zahnarzt zahlt die Auslandskrankenversicherung die Zahnbehandlung bei akuten Schmerzen. In den meisten Versicherungstarifen sind auch einfache Zahnfüllungen und notwendige Reparaturen am Zahnersatz mit im Versicherungsumfang enthalten.
Geburt im Ausland
Kommt es während des Auslandsaufenthaltes zu einer Geburt werden die Kosten nicht immer und automatisch von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Es gibt Tarife, in denen die Auslandskrankenversicherung bei Geburt während der Auslandsreise alle anfallenden Kosten übernimmt. Manchmal ist auch Rooming-in für Mutter und Kind mit im Versicherungsumfang enthalten. Doch auch gilt es, die Versicherungstarife genau zu vergleichen, wenn böse Überraschungen vermieden werden sollen. Mit unserem Tarifrechner können die passenden und die günstigsten Angebote zur Auslandskrankenversicherung schnell und einfach ermittelt und berechnet werden. Nicht selten zieht die Auslandskrankenversicherung bei Geburt im Ausland dennoch hohe Eigenkosten für die Versicherte nach sich, denn oftmals gehören Geburtskosten nicht zum Leistungsumfang. In manchen Fällen erstattet die Auslandskrankenversicherung als Beihilfe auch nur einen Teil der entstandenen Kosten.
Was zahlen die Auslandskrankenversicherungen nicht?
Eine Auslandskrankenversicherung ist für jeden, der eine Auslandsreise plant, eine wichtige Vorsorgemaßnahme. Dennoch zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht für jede Behandlung. Grundsätzlich gilt, dass die Auslandskrankenversicherung nur die Kosten für Behandlungen übernimmt, die aufgrund unvorhersehbarer Erkrankungen oder Unfällen im Ausland notwendig werden. Besteht also eine chronische Erkrankung werden die Behandlungskosten während des Urlaubs nicht automatisch von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Dennoch kann es in Ausnahmefällen sein, dass die Auslandskrankenversicherung auch für Behandlungen bereits vorhandener und chronischer Erkrankungen die Kosten übernimmt. Dies trifft immer dann zu, wenn eine im Ausland notwendige Behandlung nicht vorhersehbar war.
Leistungen der gesetzlichen Auslands Krankenversicherung
Auch wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, genießt in gewissem Umfang einen Versicherungsschutz im Ausland. Auf diesen Versicherungsumfang sollte sich jedoch niemand während einer Auslandsreise verlassen. Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Ausland Krankenversicherung nur in den Ländern, welche mit Deutschland ein Sozialabkommen abgeschlossen haben. Dieser besteht jedoch nur für kassenärztliche Leistungen im Rahmen der deutschen Gebührenverordnung. Da im Ausland die meisten ambulanten und auch stationären Behandlungen als Privatpatient abgerechnet werden, werden derartige Kosten generell nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch wenn auf kassenärztlicher Basis abgerechnet wird, geschieht dies im Ausland nach den Gebührenverordnungen des jeweiligen Landes. Somit muss bei Privatbehandlungen mit der vollen Kostenübernahme und bei kassenärztlichen Behandlungen zumindest mit einer teilweisen Kostenübernahme durch den Patienten gerechnet werden. Daher bieten auch die gesetzlichen Krankenkassen in aller Regel ihren Mitgliedern die Möglichkeit, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Auslandskrankenversicherung und Anwartschaft
Bei einem Langzeitaufenthalt im Ausland ist es häufig sinnvoll für den Zeitraum des Auslandaufenthaltes aus der gesetzlichen Krankenkasse auszutreten. Für Langzeitaufenthalte im Ausland können spezielle Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen werden und oftmals wäre es unklug in dieser Zeit noch zusätzlich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse zu zahlen. Unter diesen Umständen sollte vorab jedoch genau überlegt und geprüft werden, ob es nicht sinnvoll ist eine sogenannte Anwartschaft auf den Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenkasse abzuschließen. Der Wiedereintritt nach der Rückkehr aus dem Ausland ist unter Umständen nicht so einfach möglich, denn die Chance wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, gibt es nach der Rückkehr ohne den Abschluss einer Anwartschaft keine Chance auf den Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenkasse.