Eine Auslandskrankenversicherung kann durch den Versicherungsnehmer aus unterschiedlichen Motiven gekündigt werden wollen. So sind diese möglicherweise unzufrieden mit den gebotenen Leistungen, ziehen auf Dauer ins Ausland um, können sich die Versicherung nicht mehr leisten oder benötigen diese nicht mehr. Generell gilt es dabei zu unterscheiden, ob man eine Kündigung überhaupt aussprechen muss, ob eine Frist besteht oder ob man von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann.
Automatische Kündigungen
In folgenden Fällen erlöschen Auslandskrankenversicherungen automatisch:
- Befristete Policen mit nur wenige Wochen Laufzeit.
- Beim Erreichen eines bestimmten Alters (in der Regel das 79. Lebensjahr).
- Im Todesfall des Versicherungsnehmers.
Kündigungsfristen
Man kann immer ohne Angaben von Gründen Auslandskrankenversicherungen kündigen bei Berücksichtigung bestimmter Fristen. Dabei handelt es sich um Jahrespolicen. Die Fristen sind:
- Je nach Anbieter vier bis zwölf Wochen.
Sonderkündigungsmöglichkeiten
Folgende Sonderkündigungsmöglichkeiten bestehen bei der Auslandskrankenversicherung:
- Beidseitig nach einem Schadensfall.
- Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland.
Stilllegungsmöglichkeiten
Unter folgenden Bedingungen kann man meist die Auslandskrankenversicherung ruhen lassen:
- Zeitweiser Umzug ins Ausland.
- Durch Erwerb einer entsprechenden Anwartschaft.
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Wer seine Auslandskrankenversicherung kündigen möchte, weil er mit den angebotenen Leistungen unzufrieden ist, findet hier einen Vergleichsrechner, mit dem er eine neue Versicherung finden und die zugehörigen Kosten berechnen kann. Auf diese Weise ist es möglich, ist eine kostengünstigere Versicherung zu wechseln. Dafür muss man nur dem blauen Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“ folgen. Die Bedingung des Rechners ist anschließend selbsterklärend.
Gerade für Personen, die viel im Ausland unterwegs sind, macht der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung Sinn, um sich auf diese Weise abzusichern. Aus Kostengründen, wegen beruflichen oder persönlichen Veränderungen oder aber wegen Unzufriedenheit mit den Leistungen wollen jedoch auch immer wieder Personen die Auslandskrankenversicherung kündigen. Nicht in jedem Fall ist ein solcher Schritt überhaupt notwendig.
Versicherungslaufzeit entscheidet
Es gibt zwei Arten von Auslandskrankenversicherungen: Befristete Policen, die nur über einige Wochen laufen sowie Jahrespolicen. Die befristeten Policen sind dafür gedacht, die Versicherungsnehmer nur während einer bestimmten Reise zu schützen. Mann muss nicht diese private Auslands Krankenversicherung kündigen, denn sie erlischt automatisch nach Ablauf der Versicherungsdauer. Anders ist es bei den Jahrespolicen: Wenn man diese Auslandskrankenversicherung abmelden möchte, muss man dies innerhalb der Auslandskrankenversicherung Kündigungsfrist tun. Diese beträgt zwischen vier und zwölf Wochen. Hält man sich an diese Frist, ist keine Nennung von bestimmten Gründen notwendig. Allerdings muss man darauf achten, dass die Versicherungsjahre in der Regel nicht mit den Kalenderjahren zusammenfallen, sondern von Versicherungsbeginn an gerechnet werden (siehe beispielsweise: http://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/pkv/auslandsreisekrankenversicherung/bedingungen_auslandsreise_ma127.pdf).
Automatische Kündigungen
In einigen anderen Fällen muss man ebenfalls nicht extra die Auslandskrankenversicherung stilllegen. So erlischt diese in der Regel, wenn man ein gewisses Alter erreicht hat. Bei vielen Versicherungen ist der Stichtag die Vollendung des 79. Lebensjahres (siehe z.B. http://www.verbraucherforum-info.de/auslandskrankenversicherung-kuendigung.htm). Ebenfalls nicht extra muss man die Auslandskrankenversicherung bei Todesfall kündigen, denn in diesem Fall endet der Versicherungsvertrag automatisch. Allerdings gibt es hier eine Ausnahmeregelung: Wenn die Krankenversicherung für das Ausland in Form einer Familienversicherung geregelt war, dann besteht die Möglichkeit für die Hinterbliebenen, die Kündigung rückgängig zu machen. Die Versicherung muss in diesem Fall allerdings auf eines der Familienmitglieder umgeschrieben werden. Eine finanzielle Veränderung der Versicherungsbedingungen ergibt sich hieraus in aller Regel nicht.
Sonderkündigungsmöglichkeiten
Eine Kündigung Auslandskrankenversicherung kann unter bestimmten Bedingungen auch außerordentlich und ohne Berücksichtigung der Fristen ausgesprochen werden. Eine solche Situation ergibt sich beispielsweise im Schadensfall. Versicherungsanbieter und Versicheurngsnehmer können also immer die Auslands Krankenversicherung kündigen wegen Situationen, in denen die Versicherung zahlen musste. Nach einem solchen Vorfall haben also beide Seiten ein sofortiges Sonderkündigungsrecht. Eine Abmeldung der gesetzlichen Auslandskrankenversicherung ist zudem möglich, wenn die Grundlage der Versicherung entfallen ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer ins Ausland zieht und nicht länger der deutschen Versicherungspflicht unterliegt. In aller Regel bieten die Homepages der Versicherungsanbieter für einen solchen Fall sogar Auslandskrankenversicherung Kündigungs Muster zum Download an, mit dessen Hilfe man diesen Schritt verhältnismäßig unbürokratisch erledigen kann. Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik entfällt die Versicherungspflicht allerdings nicht, weshalb in einem solchen Fall auch keine Sonderkündigungsmöglichkeit besteht. Bei vielen privaten Anbietern ist es ebenfalls möglich, dass man wegen Umzug Auslandskrankenversicherung kündigen kann.
Auslandskrankenversicherung aussetzen
Nicht immer möchte man direkt die Auslandskrankenversicherung kündigen, sondern will diese einfach nur aussetzen. Die Versicherungsanbieter kommen einem diesbezüglich in aller Regel entgegen: So kann man praktisch immer die Auslandskrankenversicherung aussetzen bei Umzug ins Ausland, wenn dieser nicht auf Dauer, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen ist. Der Grund hierfür ist einfach: Ansonsten wird der Versicherungsnehmer von seinem Recht Gebrauch machen, wegen Umzug ins Ausland Auslandskrankenversicherung kündigen zu können. Will man aus diesem Grund die Auslandskrankenversicherung aussetzen und ist privat versichert, sollte man aber unbedingt kontrollieren, ob die Bedingungen des Anbieters es erlauben, dass man aus diesem Grund die Auslandskrankenversicherung ruhen lassen kann (siehe http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=49&t=223870). Bei einigen Anbietern kann man für einen bestimmten Zeitraum die Auslandskrankenversicherung stilllegen, wenn man in finanzielle Nöte kommt. Dies ist aber nicht die Regel und funktioniert zumeist höchstens drei Monate. Oft kann man sich das Recht zur Stilllegung zudem über eine Anwartschaft erkaufen, die allerdings die Prämien in die Höhe treibt. Ein Aussetzen der Auslandskrankenversicherung kann auch noch aus anderen Gründen möglich sein, die jedoch so spezifisch sind, dass sie nicht im Detail aufgezählt werden können.
Für Wechsler: Interner Tarifrechner
Will man nicht seine private Auslandskrankenversicherung kündigen, sondern diese einfach nur wechseln, weil man mit den bisherigen Leistungen oder aber den Prämien unzufrieden ist, kann der interne Tarifrechner helfen. Dieser wird mit allen wesentlichen Daten gefüttert, die für einen wichtig sind (Versicherungslänge, mögliche Familienversicherung, etc.) und errechnet anschließend die besten Angebote. Der Rechner informiert dabei über die Höhe der zu zahlenden Prämien sowie über die gebotenen Leistungen. Anschließend kann man die Angebote nach den individuellen Vorstellungen priorisieren: Ist einem beispielsweise eine besonders niedrige Prämie bei der Auslandskrankenversicherung wichtig oder aber ein großer Leistungsumfang oder eine flexible Umschreibung der Versicherung, wenn sich an den persönlichen Verhältnissen (Hochzeit, Kinder, etc.) etwas ändern sollte? So findet man über den Vergleich der Angebote eine neue Auslandskrankenversicherung, die den persönlichen Anforderungen genügt.