Die Empfänger von Hartz 4-Leistungen sehen sich grundsätzlich vor die Herausforderung gestellt, ihre Lebenshaltungskosten aus dem knappen Regelsatz zu decken. Auch unter Einbeziehung weiterer staatlicher Unterstützung reicht der Regelsatz meist nicht aus, um alle anfallenden Ausgaben zu tragen. Regelmäßig stellt sich die Frage, welche Leistungen für die Krankenversicherung im Ausland bei dem Bezug von Hartz 4 vom Träger der Sozialhilfe zu zahlen sind.
Die Regelungen im Überblick
- Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf die Übernahme ihrer Krankenversicherungsbeiträge
- Die GKV bietet im Ausland einen rudimentären Schutz bei ambulanten, stationären und dentalen Leistungen
- Eine private Zusatzkrankenversicherung für das Ausland wird nicht erstattet
- Privat Versicherte haben ebenfalls einen Anspruch auf Erstattung der Versicherungsbeiträge
- Die PKV kann auch bei einem Hartz 4-Bezug eine Auslandskrankenversicherung anbieten, wenn der Tarif es vorsieht
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Empfänger von Hartz 4-Leistungen sehen sich in der Regel vor die Herausforderung gestellt, ihre laufenden Ausgaben kaum noch bezahlen zu können. Der Regelsatz einschließlich aller anderen anwendbaren staatlichen Unterstützungen reicht kaum aus, um den Lebensunterhalt zu decken. Auf den ersten Blick scheint es deshalb kaum möglich, eine Auslandskrankenversicherung bei Hartz 4 zu zahlen. Bei genauerem Hinsehen allerdings zeigt sich, dass auch bei einem Bezug von Hartz 4 Ausland Krankenversicherung Hartz 4 zu bezahlen ist. Zu unterscheiden ist die gesetzliche und die private Krankenversicherung, doch bei beiden Systemen gibt es Möglichkeiten, eine Auslandskrankenversicherung bei Hartz IV zu erstatten.
Die gesetzliche Krankenversicherung bei Hartz 4
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt einen Auslandsaufenthalt sehr rudimentär ab. Meist ist der Versicherungsschutz auf wenige Länder beschränkt, auch können bestimmte Vertragsärzte aufzusuchen sein, im Zweifel muss ein Krankenschein für das Ausland vorgelegt werden. Ungeachtet dessen müssen die Empfänger von Hartz 4 eine gesetzliche Krankenversicherung nachweisen, die Beiträge werden von dem Träger der Sozialhilfe übernommen. Damit ist eine substanzielle Auslandskrankenversicherung bei Hartz 4 durchaus möglich. Eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung, die für einen längeren Zeitraum oder gar mit Weltdeckung gilt, ist als Auslandskrankenversicherung mit Hartz IV nicht zu bezahlen. Wird ein solcher Versicherungsschutz gewünscht, der über die medizinisch notwendige Krankenversicherungspflicht weit hinaus geht, dann muss man diesen aus eigener Tasche bezahlen. Allerdings sollte ein langer Aufenthalt im Ausland aus beruflichen Gründen bei einem Bezug von Hartz 4 kaum erforderlich sein, deshalb sieht der Gesetzgeber keine Notwendigkeit, diese Leistungen durch den Träger der Sozialhilfe zu bezahlen.
Die private Auslandskrankenversicherung bei Hartz 4
Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, wird bei einem Bezug von Hartz 4 Ausland Krankenversicherung Hartz 4 besser bezahlen können. Die Sozialgesetzgebung hat entschieden, dass die Beiträge für eine private Krankenversicherung bei dem Bezug von Hartz 4-Leistungen vom Träger der Sozialhilfe in vollem Umfang zu übernehmen sind. Damit wird auch eine Auslandskrankenversicherung von Hartz IV und dem Träger der Sozialhilfe gezahlt. Allerdings lohnt sich ein Blick auf die Versicherungsbedingungen im Tarif, denn nicht jeder Tarif wird in voller Höhe als Auslandskrankenversicherung bei Hartz Vier übernommen
Die Wahl des passenden Tarif
In der privaten Krankenversicherung wird die Leistung maßgeblich durch den gewählten Tarif bestimmt. Sieht ein Tarif für eine Auslandskrankenversicherung bei Hartz Vier nur eine Abdeckung von kurzfristigen Reisen ins Ausland vor oder sind nur bestimmte Länder im Versicherungsschutz abgedeckt, dann greift die Auslandskrankenversicherung bei ALG 2 ebenfalls nur begrenzt. So sehen viele günstige Tarife keine Weltgeltung vor, sie sind dann nur auf das europäische Ausland und auf zeitlich begrenzte Aufenthalte beschränkt. Diese Einschränkungen gelten auch für eine Auslandskrankenversicherung bei ALG 2. Hochpreisige Tarife können eine Auslandskrankenversicherung durchaus einschließen, doch dann bleibt die Frage, ob diese Auslandskrankenversicherung bei Arbeitslosengeld 2 in vollem Umfang erstattet wird. Im Zweifel hilft die Frage bei dem Träger der Sozialhilfe, in welchem Umfang eine Auslandskrankenversicherung bei Arbeitslosengeld 2 übernommen wird.