Eine Auslandskrankenversicherung ist eine private Zusatzkrankenversicherung und wird somit den privaten Krankenversicherungen zugeordnet. Die Auslandskrankenversicherung wird vor Reiseantritt abgeschlossen; sie soll Krankheitsfälle oder Unfälle abdecken, die während eines Urlaubs eintreten können. Dabei stehen insbesondere Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder Kosten für notwendige Operationen im Fokus. Die Versicherten können sowohl als Einzelpersonen als auch als Familie auftreten; es gibt sogar Versicherungen, die sich auf Dienstreisen spezialisiert haben.
Allgemeine Leistungen
Sollte eine Familie sich für eine Familien Auslandskrankenversicherung entscheiden, ist sie damit gut beraten. Eine gesetzliche Krankenversicherung bietet im Ausland nämlich nicht den umfassenden Schutz, den sie in EU – Ländern gewährt. Gerade beliebte Urlaubsziele wie die USA fallen nicht ins Raster der gesetzlichen Krankenversicherung, was hohe finanzielle Belastungen für die Reisenden bedeuten kann: Im Falle eines schweren Unfalls oder einer plötzlich auftretenden Krankheit müssen die Versicherten oft in die eigene Tasche greifen und etwaige Behandlungs-, Krankenaufenthalts- und Transportkosten selbst bezahlen. Hinzu kommen häufig Probleme mit der Akzeptanz der Auslandskrankenkarte.
Das Versicherungspaket „Auslandskrankenversicherung Familie“ übernimmt wie die normale Auslandskrankenversicherung hingegen alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen sowie ärztlich verordnete Medikamente. Generell werden dabei der Versicherungsnehmer, seine Ehefrau und seine Kinder bis zu 18 Jahren versichert; Altersbegrenzungen müssen im Einzelfall jedoch überprüft werden. Besteht ein medizinischer Notfall, werden in der Regel auch die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland erstattet. Generell übernimmt die Auslandskrankenversicherung für Familien folgende Leistungen:
- freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl
- Notwendige Behandlungskosten werden übernommen
- alle anfallenden Kosten für den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notdienst
- Kosten eines nötigen Rücktransportes in sein Heimatland (EU)
- Im Todesfall alle Kosten für die Überführung ins Heimatland sowie etwaige Bestattungskosten (zumeist gedeckelter Maximalbetrag)
Voraussetzung für eine Übernahme bei selbst gekauften Arzneien ist ein einwandfreier Nachweis. So sollten Originalbelege immer mit dem eigenen Namen oder dem Namen des Versicherten, der Diagnose sowie diverse Behandlungshinweise und Maßnahmen zur weiteren Behandlung versehen sein. Quittungen über Medikamentenkäufe sollten eindeutig auf den Preis hinweisen. Dabei unterscheidet die Leistung nicht nach den jeweiligen Stand des Partners: Auch in einer Auslandskrankenversicherung in der Elternzeit gelten bei Abschluss die gleichen Bedingungen.
Einschränkungen der Leistungen
Jedoch gibt es auch einige Einschränkungen beim Abschluss einer Familien Auslandskrankenversicherung zu beachten. Es besteht zum Beispiel kein Anspruch auf Leistungen, wenn die Versicherten aus vorsätzlichen Gründen, wie es bei einer im Ausland durchzuführenden Operation der Fall ist, verreisen. Ebenso schwer ist die Absicherung bereits bestehender Krankheiten: Ist eine chronische Erkrankung Ursache für die Beschwerden, hat der Versicherte keine Kostenübernahme seitens der Auslandskrankenversicherung zu erwarten. Somit tritt die Familien Auslandskrankenversicherung nur bei akuten Leiden inkraft. Hier ist der Versicherte jedoch über seine gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt, die ausnahmsweise für chronische Leiden auch im Ausland aufkommt. Auch Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie fallen nur bedingt in das Leistungsspektrum; es werden lediglich Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen übernommen. Schließlich ist eine gewisse Altersbegrenzung zu beachten. Die meisten Versicherungen nehmen demnach nur Personen bis 65 Jahre auf.
Nachfolgend sollen einige Fälle erläutert werden, die für den Versicherungsfall eintreten können.
Auslandskrankenversicherung für Kinder
Bei längeren Reisen oder Fahrten sind gerade Kinder häufig von einer akuten Erkrankung betroffen, da ihr Immunsystem nicht so stark wie das eines Erwachsenen ist und somit auf die höhere Belastung reagiert. Eine Auslandskrankenversicherung für Kinder ist daher sinnvoll.
Die Leistungen des Typus „Auslandskrankenversicherung Kind“ können die gleichen wie in Deutschland sein; dies hängt jedoch von der gewählten Versicherung ab. Ebenso muss beachtet werden, dass Kinder nicht automatisch mitversichert sind; dies gilt auch für Kleinkinder und Babys. Hierfür muss generell ein Familientarif abgeschlossen worden sein. Dieser beinhaltet unter Umständen verschiedene Einschränkungen. Einerseits kann es eine Barriere beim maximalen Alter geben. Diese ist sehr variabel: Manche umfassen einen Versicherungsschutz für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Es gibt aber auch Auslandsversicherungen, die bis zum 21. oder sogar bis zum 26. Lebensjahr reichen. Andererseits kann es Einschränkungen bei der Kinderzahl geben. So begrenzen manche Versicherungen die Kinderanzahl nicht, andere variieren zwischen vier und fünf Kindern. Wird kein Familientarif in Anspruch genommen, sind Kinder und Kleinkinder extra zu versichern. Diese Versicherungsart ist eher selten anzutreffen. Die Kosten halten sich jedoch sowohl für den Typus „Auslandskrankenversicherung Kind“, „Auslandskrankenversicherung Kleinkind“ als auch „Auslandskrankenversicherung Baby“ generell in Grenzen.
Auslandskrankenversicherung für die Ehefrau
Auch im Falle einer Auslandskrankenversicherung für die Ehefrau im Ausland gilt in der Regel, dass sie nicht automatisch mitversichert ist, wenn eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen wird. Daher sollte auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Ähnliches gilt für den Typus „Auslandskrankenversicherung Familienangehörige“.
Auslandskrankenversicherung für im Ausland Lebende
Die Entscheidung zur Auswanderung bedarf in der Regel einer gewissen Vorbereitung. Dabei sollte auch der Krankenversicherungsschutz überprüft werden, da sich hier einiges ändern kann. Grundsätzlich kann dabei gesagt werden, dass Auswanderer durch das so genannte Territorialprinzip geschützt sind. In vielen Ländern ist es jedoch relevant, im Vorfeld eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, um ein Visum erhalten zu können.
Beim Wechsel in eine andere Krankenversicherung im Ausland muss vor allem auf den Zeitraum geachtet werden. Handelt es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt, sollte erst einmal die deutsche Krankenversicherung beibehalten werden und eine Zusatzversicherung hinzugezogen werden.
Auslandskrankenversicherung für Ehepartner mit Wohnsitz im Ausland
Entscheiden sich die Versicherten jedoch für einen dauerhaften Aufenthalt, sollte über eine Auslandskrankenversicherung für Ehepartner mit Wohnsitz im Ausland nachgedacht werden. Hier sollte eine international gültige Krankenversicherung gewählt werden. Nach einem Jahr ist die Verlegung des Wohnsitzes in ein beliebiges Land ohne Einbußen möglich. Es gelten jedoch die gleichen Risiken, die mit einer normalen Auslandskrankenversicherung einhergehen können (siehe dazu „Allgemeine Leistungen“).
Familien Auslandskrankenversicherung Vergleich
Grundsätzlich lohnt es sich, einen Vergleich für die verschiedenen Anbieter einer Auslandskrankenversicherung durchzuführen, da es zwischen den Versicherungen erhebliche Unterschiede geben kann. Möchte man eine Auslandskrankenversicherung für die Familie online abschließen, sollte eine Klärung der Ziele, die mit der Versicherung erreicht werden sollen, fokussiert werden. Das ist insofern wichtig, da es kein Beratungsgespräch gibt, bei dem alle Fragen geklärt werden können.