Wer in das europäische Ausland reisen möchte, wird einen gewissen Schutz über die gesetzlichen Krankenkassen genießen. Allerdings sind hier zahlreiche Versorgungslücken enthalten, welche die Urlaubskasse zusätzlich belasten können. Daher ist anzuraten, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung für das europäisches Ausland abzuschließen. Diese wird bereits über Kooperationspartner der Krankenkassen angeboten, aber ebenfalls steht es jedem frei, privat für seine Auslandskrankenversicherung innerhalb der EU zu sorgen.
Gesetzliche Krankenkassen und ihre Auslandsleistungen
Jeder Verbraucher, der in der „gesetzlichen Krankenkasse“ versichert ist, wird bereits einen gewissen Schutz auf den Reisen in das europäische Ausland genießen können. Dies wird über ein Sozialversicherungsabkommen, welches mit den meisten Ländern besteht, geregelt. Die gesetzliche Auslandskrankenversicherung für das Ausland gewährt Leistungen, wenn der Reisende während seines Aufenthaltes plötzlich erkrankt und einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen muss. Ebenso sind notwendige Medikamente, Heil- und Hilfsmittel im Schutz inbegriffen. Allerdings ist hier die erste Versorgungslücke gegeben, denn es werden nur die Kosten in der Höhe übernommen, wie sie innerhalb Deutschlands auflaufen würden. Dies bedeutet, dass bereits ein „Eigenanteil“ beim Versicherten. Bei einer dringenden Zahnbehandlung wird der Versicherte jedoch keine Rückerstattung erwarten dürfen, es sei denn, es handelt sich um Kinder oder Jugendliche. Ebenso werden keine Rücktransportkosten im Krankheitsfall erstattet, und dies selbst dann nicht, wenn der Rücktransport vom behandelnden Arzt als medizinisch sinnvoll eingestuft wird. Somit sind genügend Gründe für eine private Auslandskrankenversicherung fürs Ausland gegeben.
Die Auslandskrankenversicherung
Eine private Auslandskrankenversicherung im Auslandurlaub schließt die entstandene Versorgungslücke. Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft die Kostendifferenz nach Vorleistung durch die Krankenkasse übernimmt, wenn es sich um die Grundversorgungsleistungen handelt, die auch von der gesetzlichen Krankenversicherung zumindest teilweise getragen werden. Bei nicht erstattungswürdigen Kosten wird sofort die Versicherungsleistung erbracht. So leistet im Auslandurlaub die Auslandskrankenversicherung auch bei notwendigen Zahnarztbehandlungen oder Reparaturen von Zahnersatz ebenso wie bei einem nötigen Rücktransport ins Heimatland. Hierbei gelten die Leistungen nicht nur für den Patienten, sondern ebenfalls für eine Begleitperson sowie für das mitgeführte Reisegepäck.
Die Auslandskrankenversicherung im Inland
Ob im Inland die Auslandskrankenversicherung Leistungen anbietet, ist von der Versicherungsgesellschaft abhängig. Zweifelsohne sind Unternehmen auf dem Markt vorhanden, die eine Absicherung anbieten. Hier gehört beispielsweise zu den Bestimmungen, dass ein längerfristige Aufenthalt anstehen muss. Dann übernimmt die Auslandskrankenversicherung im Inland für einen vorübergehenden Aufenthalt anfallende Kosten.
Sinnvolle Ergänzung: Reisehaftpflichtversicherung
Unbedingt anzuraten ist es, eine Haftpflicht und Auslandskrankenversicherung im Ausland zu nutzen. Denn auch dort können Haftpflichtschäden passieren, die umgehend übernommen werden müssen. Diese Variante der Haftpflicht ist ausschließlich auf die geplante Dauer der Auslandsreise begrenzt. Allerdings kann auf die Reisehaftpflicht verzichtet werden, wenn der Reisende über eine Haftpflichtversicherung mit Weltgeltung verfügt, die ebenfalls bei Sach- und Personenschäden im Ausland aufkommt.
Versicherungsvergleich
Auf dem Markt sind zahlreiche Anbieter vorhanden, die eine Auslandskrankenversicherung für das europäische Ausland anbieten. Hier gilt es, den „internen Versicherungsvergleich“ zu nutzen, um seine individuelle Absicherung zum günstigsten Tarif zu erhalten.