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Auslandskrankenversicherung für das Inland und Ausland

Wer in das europäische Ausland reisen möchte, wird einen gewissen Schutz über die gesetzlichen Krankenkassen genießen. Allerdings sind hier zahlreiche Versorgungslücken enthalten, welche die Urlaubskasse zusätzlich belasten können. Daher ist anzuraten, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung für das europäisches Ausland abzuschließen. Diese wird bereits über Kooperationspartner der Krankenkassen angeboten, aber ebenfalls steht es jedem frei, privat für seine Auslandskrankenversicherung innerhalb der EU zu sorgen.

Gesetzliche Krankenkassen und ihre Auslandsleistungen

Jeder Verbraucher, der in der „gesetzlichen Krankenkasse“ versichert ist, wird bereits einen gewissen Schutz auf den Reisen in das europäische Ausland genießen können. Dies wird über ein Sozialversicherungsabkommen, welches mit den meisten Ländern besteht, geregelt. Die gesetzliche Auslandskrankenversicherung für das Ausland gewährt Leistungen, wenn der Reisende während seines Aufenthaltes plötzlich erkrankt und einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen muss. Ebenso sind notwendige Medikamente, Heil- und Hilfsmittel im Schutz inbegriffen. Allerdings ist hier die erste Versorgungslücke gegeben, denn es werden nur die Kosten in der Höhe übernommen, wie sie innerhalb Deutschlands auflaufen würden. Dies bedeutet, dass bereits ein „Eigenanteil“ beim Versicherten. Bei einer dringenden Zahnbehandlung wird der Versicherte jedoch keine Rückerstattung erwarten dürfen, es sei denn, es handelt sich um Kinder oder Jugendliche. Ebenso werden keine Rücktransportkosten im Krankheitsfall erstattet, und dies selbst dann nicht, wenn der Rücktransport vom behandelnden Arzt als medizinisch sinnvoll eingestuft wird. Somit sind genügend Gründe für eine private Auslandskrankenversicherung fürs Ausland gegeben.

Die Auslandskrankenversicherung

Eine private Auslandskrankenversicherung im Auslandurlaub schließt die entstandene Versorgungslücke. Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft die Kostendifferenz nach Vorleistung durch die Krankenkasse übernimmt, wenn es sich um die Grundversorgungsleistungen handelt, die auch von der gesetzlichen Krankenversicherung zumindest teilweise getragen werden. Bei nicht erstattungswürdigen Kosten wird sofort die Versicherungsleistung erbracht. So leistet im Auslandurlaub die Auslandskrankenversicherung auch bei notwendigen Zahnarztbehandlungen oder Reparaturen von Zahnersatz ebenso wie bei einem nötigen Rücktransport ins Heimatland. Hierbei gelten die Leistungen nicht nur für den Patienten, sondern ebenfalls für eine Begleitperson sowie für das mitgeführte Reisegepäck.

Die Auslandskrankenversicherung im Inland

Ob im Inland die Auslandskrankenversicherung Leistungen anbietet, ist von der Versicherungsgesellschaft abhängig. Zweifelsohne sind Unternehmen auf dem Markt vorhanden, die eine Absicherung anbieten. Hier gehört beispielsweise zu den Bestimmungen, dass ein längerfristige Aufenthalt anstehen muss. Dann übernimmt die Auslandskrankenversicherung im Inland für einen vorübergehenden Aufenthalt anfallende Kosten.

Sinnvolle Ergänzung: Reisehaftpflichtversicherung

Unbedingt anzuraten ist es, eine Haftpflicht und Auslandskrankenversicherung im Ausland zu nutzen. Denn auch dort können Haftpflichtschäden passieren, die umgehend übernommen werden müssen. Diese Variante der Haftpflicht ist ausschließlich auf die geplante Dauer der Auslandsreise begrenzt. Allerdings kann auf die Reisehaftpflicht verzichtet werden, wenn der Reisende über eine Haftpflichtversicherung mit Weltgeltung verfügt, die ebenfalls bei Sach- und Personenschäden im Ausland aufkommt.

Versicherungsvergleich

Auf dem Markt sind zahlreiche Anbieter vorhanden, die eine Auslandskrankenversicherung für das europäische Ausland anbieten. Hier gilt es, den „internen Versicherungsvergleich“ zu nutzen, um seine individuelle Absicherung zum günstigsten Tarif zu erhalten.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich