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Auslandskrankenversicherung Deutsche Verbindungsstelle

Hinter dem Kürzel DVKA verbirgt sich die deutsche Verbindungsstelle der (gesetzlichen) Krankenkassen im Ausland. Ihre zentrale Aufgabe ist es, den Versicherten Behandlungen in den 40 Partnerstaaten zu ermöglichen, die entsprechende Vereinbarungen mit Deutschland haben. Außerdem nimmt der DVKA als Mitglied des GKV-Spitzenverbands die Interessen der deutschen Kassen im Ausland wahr und treibt beispielsweise finanzielle Forderungen ein. 

Die Aufgaben der DVKA 

  • Hilfe bei der Kostenabrechnung
  • Verwaltungshilfen und Tipps zur angemessenen Umgestaltung der Verwaltung. 
  • Wahrung der rechtlichen Interessen der deutschen Versicherungen. 
  • Allgemeine Beratungen für Versicherungen, Institutionen, Verbände, Versicherte und Arbeitgeber.

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Die Auslandskrankenversicherung Deutsche Verbindungsstelle (DVKA) fungiert als eine Brücke zwischen den gesetzlichen Krankenkassen der Bundesrepublik und den sozialen Gesundheitseinrichtungen in 40 Partnerstaaten. Die Verbindungsstelle ist dafür zuständig, dass Deutsche auch im Ausland im Bedarfsfall Leistungen ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen können. Zugleich ist die DVKA aber noch weit mehr, denn sie arbeitet auch als Dienstleister für andere Sozialversicherungssysteme sowie staatliche Institutionen und ist zugleich Wahrerin der Rechte deutscher Krankenversicherungen. 

Aufgabengebiet der deutschen Verbindungsstelle DVKA

Der erste Vorläufer der heutigen deutschen Verbindungsstelle im enausland entstand bereits 1950. Damals schloss die junge Bundesrepublik das erste Abkommen über soziale Sicherheit mit einigen europäischen Nachbarn. Es wurde deutlich, dass jeder Versicherungszweig eine eigene Verbindungseinheit ins Ausland brauchen würde, um das Abkommen umzusetzen. Denn eine Vielzahl von Punkten mussten abgearbeitet werden: Wie können sich die gesetzlichen Kassen in Deutschland im Ausland registrieren lassen? Wie muss beispielsweise ein französisches Krankenhaus abrechnen, damit eine deutsche Kasse die Behandlungskosten trägt? Welche Verwaltungsschritte sind notwendig, um überhaupt aus Deutschland einen ausländischen Mediziner bezahlen zu dürfen? Aus dem Vorläufer, den es heute noch in Gestalt des AOK-Bundesverbandes gibt, wuchs im Laufe der Jahrzehnte die deutsche Verbindungsstelle im Ausland.

Verbindungsstelle Ausland heute 

Die deutsche Verbindungsstelle ist in Bonn heimisch und gehört heute zum GKV-Spitzenverband. Sie ist hier eine eigene Abteilung. Von 2003 bis 2008 war die Verbindungsstelle im Ausland sogar eine eigene Körperschaft öffentlichen Rechts. Doch durch ihre faktische Nähe zum GKV-Spitzenverband, bot sich eine Eingliederung in die Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenversicherungen Deutschlands an. Auf diese Weise kann die DVKA direkt die Anliegen einzelner Kassen an die ausländischen Träger von Gesundheitseinrichtungen weiterleiten und seinerseits deren Inputs direkt nach Deutschland an die richtigen Stellen führen. Auf diese Weise kann sie ihre „Brückenfunktion“ noch effektiver wahrnehmen. 

Dienstleistungen der deutschen Verbindungsstelle Ausland 

Die deutsche Verbindungsstelle im Ausland schließt vor allem Vereinbarungen zwischen den GKV sowie Institutionen oder sonstigen Trägern von Gesundheitseinrichtungen im Ausland. Dabei kann die DVAK auf Wunsch auch Abrechnungshilfe leisten, Tipps für den Umbau der Verwaltung geben und Rechtshilfe leisten. Das letzte Angebot steht dabei ausschließlich den deutschen Kassen offen, die finanzielle Ansprüche geltend machen wollen. Ansonsten sind die Dienstleistungen generell zweiseitig (vom Ausland und von den Kassen) nutzbar. 

Struktur der DVAK

Um die Aufgaben effizient wahrnehmen zu können, besteht die DVAK aus vier großen Unterabteilungen, die der Geschäftsführung Bericht zu erstatten haben. Diese sind Kostenabrechnung/ Informationsverarbeitung international (GKV-Spitzenverband Unterabteilung 3210), die Versicherungsdienste international (3220), das Kostenversicherungsrecht international (3230) sowie die zentralen Dienste (3240). Alle Unterabteilungen bestehen ihrerseits noch einmal aus einem bis neun Fachreferaten.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

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