Eine Auslandskrankenversicherung schließt chronische Krankheiten in der Regel aus dem Versicherungsschutz aus. Dies betrifft beispielsweise folgende Vorerkrankungen:
- Schlaganfälle
- Herzerkrankungen
- Diabetes
- Krebsleiden
Ausgeschlossen sind auch:
- Geistige oder körperliche Behinderungen
- Psychische Erkrankungen, die schon vor der Reise diagnostiziert wurden
Ausnahmen
Es gibt dennoch einige Versicherer, die diese Regelung nicht ganz so strikt einhalten. So gibt es folgende Möglichkeiten:
- der Versicherer lehnt eine Kostenübernahme bei chronischer Krankheit vertraglich ab, zahlt aber kulanter weise, wenn die Vorerkrankung eine medizinische Behandlung im Ausland erforderlich macht, die nicht vorhersehbar war
- der Versicherer integriert chronische Krankheiten vertraglich in den Versicherungsschutz, zahlt aber auch in diesem Fall nur, wenn die auf Grund der Vorerkrankung auftretenden gesundheitlichen Probleme im Ausland unerwartet auftreten
- für den Urlauber ist es ratsam, sich bei bestehender Vorerkrankung eine ärztliche Bescheinigung der Reisefähigkeit ausstellen zu lassen
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Reisende sind oftmals unsicher, ob sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wirklich lohnt, da sie meist davon ausgehen, dass die gesetzliche Krankenversicherung auch im Ausland greift. Doch die gesetzlichen Krankenkassen treten im Schadensfall lediglich in den Ländern ein, die ein Sozialabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbart haben. Dazu gehören die meisten der europäischen Staaten, allerdings werden auch in diesen Ländern nicht grundsätzlich alle Schäden mit abgedeckt. Außerhalb dieser Länder besteht kein automatischer Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Mit einer Auslandsversicherung ist man hingegen in der Regel weltweit abgesichert. Dies sollte aber mit dem jeweiligen Versicherer zuvor abgeklärt werden, denn Länder wie Kanada und die USA sind oftmals nicht automatisch Bestandteil des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Auslandskrankenversicherung eine chronische Krankheit je nach Situation und vertraglich festgelegter Auslandskrankenversicherung Aufnahmebedingungen als Grund anführen kann, die anfallenden Kosten im Schadensfall nicht zu übernehmen. Die Aufnahmebedingungen Auslandskrankenversicherung sind also unbedingt vor Abschluss des Vertrages einschließlich des Kleingedruckten aufmerksam zu studieren, damit man keine böse Überraschung erlebt.
Versicherungsvergleich
Hat man sich ausführlich über die Auslandskrankenversicherung Aufnahmebedingungen informiert, sollte man im nächsten Schritt die Tarife der verschiedenen Anbieter unter die Lupe nehmen. Denn oftmals unterscheiden sich sowohl die Tarife der jeweiligen Versicherer als auch die Leistungen erheblich. Hier bietet sich ein „online Versicherungsvergleich“ an, der bequem mit dem von den Betreibern dieser Internetseite zur Verfügung gestellten „Tarifrechner“ durchgeführt werden kann. Der Tarifrechner ist stets auf dem neuesten Stand, da er regelmäßig mit Daten aus einer großen Datenbank aktualisiert wird. Wenn Sie einen online Versicherungsvergleich durchführen möchten, klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.
Leistungsumfang
Sind die Auslandskrankenversicherung Versicherungsbedingungen geklärt, sollten als nächstes die angebotenen Leistungen genau geprüft werden. Im Regelfall springen die Auslandskrankenversicherungen dann ein, wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen nur begrenzten Schutz bieten. Das heißt, sie decken im Schadensfall die Kosten für die gesamte medizinische Versorgung im Urlaubsland ab und garantieren erforderliche Rücktransporte in die Heimat. Die gesetzlichen Versicherungen zahlen meist zwar auch für die medizinische Behandlung im Ausland, kommen aber nur für die Kosten auf, die auch in Deutschland für diese Behandlung anfallen würden. Im Ausland ist die medizinische Versorgung jedoch oftmals wesentlich teurer als bei uns, so dass der Geschädigte ohne Auslandskrankenversicherung gegebenenfalls auf den Restkosten sitzen bleibt. Aus dem Versicherungsschutz ausgenommen sind „chronische Erkrankungen“, denn der Abschluss Auslandskrankenversicherung bei Vorerkrankungen ist bei den meisten Anbietern nicht vorgesehen. Versichert sind also üblicherweise nur Krankheiten, die unvorhergesehen am Urlaubsort auftreten. Die Kriterien Auslandskrankenversicherung hinsichtlich der „Definition von Vorerkrankungen“ sind jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Daher sollte vorab geklärt werden, welche Form der Vorerkrankung Auslandskrankenversicherung beim jeweiligen Versicherer in den vertraglich geregelten Versicherungsschutz integriert ist.
Vorerkrankung Auslandskrankenversicherung
Die Versicherungsbedingungen Auslandskrankenversicherung sind nicht bei allen Anbietern einheitlich geregelt. Daher sollte die Gesundheitsfrage Auslandskrankenversicherung Auslandskrankenversicherung bei Vorerkrankung unbedingt vor Vertragsabschluss hinterfragt werden. Denn die Vertragsbedingungen vieler Versicherungsgesellschaften schließen chronische Krankheit bei Auslandskrankenversicherung hinsichtlich der Übernahme der Kosten im Schadensfall aus. Aus dem Versicherungsschutz ausgenommen sind in der Regel auch geistige oder körperliche Behinderungen sowie psychische Erkrankungen, die bereits vor der Reise diagnostiziert worden sind. Auch Krankheiten, die innerhalb von 12 Monaten vor Antritt der Reise schon einmal behandelt werden mussten und im Urlaub schließlich wieder eine medizinische Behandlung erforderlich machen, sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies gilt beispielsweise für Erkrankungen wie Schlaganfälle, Herzerkrankungen, Diabetes oder verschiedene Krebsleiden. Jedoch werden die Auslandskrankenversicherung Kriterien in Auslandskrankenversicherung Gesundheitsfragen hinsichtlich der Vorerkrankungen nicht grundsätzlich von allen Versicherern gleich gehandhabt. Einige Versicherer, die eine Kostenübernahme bei chronischen Krankheiten laut Vertrag ablehnen, zeigen sich in manchen Fällen durchaus kulant und zahlen im Schadensfall trotz bestehender Vorerkrankung. Sie lehnen die Kostenübernahme nur dann ab, wenn eine medizinische Behandlung der Vorerkrankung im Ausland vor Reiseantritt auf Grund einer ärztlichen Diagnose schon klar vorauszusehen war. Wer bei einer „chronischen Erkrankung“ sicher gehen will, dass der Anbieter, der eine Kostenübernahme bei Vorerkrankungen nicht generell ablehnt, im Schadensfall auch wirklich zahlt, sollte sich seine „Reisefähigkeit“ vor Urlaubsbeginn von seinem behandelnden Arzt bescheinigen lassen.
Sonderregelungen
Es gibt einige wenige Versicherungsgesellschaften, die chronische Erkrankungen sogar vertraglich mit in den Versicherungsschutz integrieren. Allerdings übernehmen sie auch in diesen Fällen nur dann die Kosten, wenn die schon bestehende Vorerkrankung im Ausland behandelt werden muss, ohne dass dies schon vor der Reise absehbar war. Ein akut Krebskranker, der sich im Urlaub einer medizinischen Behandlung unterziehen muss, die in Zusammenhang mit seinem Leiden steht, darf also beispielsweise nicht mit einer Kostenübernahme rechnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er den Urlaub nicht behandlungsfrei übersteht, ist viel zu hoch und es wird ihm wohl auch kein Arzt seine Reisefähigkeit bescheinigen. Ein Asthmatiker hingegen, der ja wie der Krebskranke an einer chronischen Krankheit leidet, hat hingegen oftmals längere beschwerdefreie Phasen. Erleidet er im Urlaubsland in einer bestimmten Situation plötzlich eine schwere Atemnot, war dies nicht unbedingt vorhersehbar und die Versicherung zahlt in der Regel. Es gibt auch Regelungen hinsichtlich der Vorerkrankungen, die mit Vorsicht zu genießen sind. So behandeln manche Versicherer selbst Schwangerschaften als Vorerkrankungen. Erleidet die Schwangere im Urlaub eine Frühgeburt oder treten andere Komplikationen auf, hat sie das Nachsehen und erhält im schlimmsten Fall keinen Cent von der Versicherung. Die Regelungen in Bezug auf chronische Erkrankungen sind also letztlich so unüberschaubar wie die Zahl der Anbieter von Auslandsversicherungen. Daher ist es oberstes Gebot, sich hinsichtlich der Versicherungsbedingungen Auslandskrankenversicherung über jedes noch so kleine Detail im Vertrag zu informieren.