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Auslandskrankenversicherung bei Schwangerschaft

Ein Auslandskrankenversicherung ist vor allem für werdende Mütter unverzichtbar, wenn vor der Geburt des Kindes noch einmal ein Urlaub im Ausland geplant ist.

Folgende Leistungen sollten abgedeckt sein:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • alle medizinisch notwendigen Behandlungen, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen.
  • Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen bei Entbindung, Früh- oder Fehlgeburt
  • Behandlungen des neugeborenen Kindes
  • Kostenübernahme bei medizinisch indiziertem Schwangerschaftsabbruch

Anbieter vergleichen ist wichtig!

Aufgrund der Vielzahl von Anbietern von Auslandskrankenversicherungen für die Schwangerschaft und den jeweiligen versicherten Leistungen ist ein Versicherungsvergleich unumgänglich. Hierfür steht Ihnen unser interner Tarifrechner zur Verfügung, den Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ starten können.

 


 

Wird eine Frau schwanger, stellt sich häufig die Frage, ob der bereits gebuchte Urlaub angetreten werden kann. Aber auch Frauen, die auf längeren Reisen im Ausland schwanger werden, stehen vor der Frage, ob die Kosten für notwendige Vorsorgeuntersuchungen auch bei einer Schwangerschaft während der Auslandsreise durch eine Versicherung übernommen werden. Es gibt am Markt durchaus Auslandskrankenversicherung für die Schwangerschaft. Hier ist es wichtig, sich genau über die versicherten Leistungen zu informieren.

Auslandskrankenversicherung bei Schwangerschaft: Anbieter

Von der Allianz bis zur Zurich bieten viele große Versicherungsgesellschaften die Auslandskrankenversicherung bei Schwangerschaft an. Damit die Entscheidung leichter fällt, lohnt sich die Durchführung eines Versicherungsvergleichs, zu dem Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ gelangen. So können Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz aus den verschiedenen Tarifen der Anbieter herausfinden und müssen sich im Ausland keine Gedanken um die finanzielle Absicherung machen.

Auslandskrankenversicherung bei Schwangerschaft: Leistungen

Die Leistungen der Auslandskrankenversicherungen für die Schwangerschaft sind von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Deshalb empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren und die Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung sorgfältig miteinander zu vergleichen. In der Regel sind Schwangerschaften immer dann mitversichert, wenn die Empfängnis nach Antragstellung liegt. Bei Urlaubsreisen, die nach der Empfängnis angetreten werden oder die länger als 365 Tagen dauern und während denen die Schwangerschaft eintritt, sollte darauf geachtet werden, dass die Schwangerschaft auch in diesen Fällen als versichert gilt. Beim Lesen der Versicherungsbedingungen sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass alle Vorsorgeuntersuchungen und weitere medizinisch notwendige Behandlungen im Versicherungsschutz enthalten sind. In der Regel werden durch die Auslandskrankenversicherung bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche Vorsorgeuntersuchungen gezahlt. Auch alle medizinisch notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entbindung sowie bei Früh- oder gar Fehlgeburten sollten im Versicherungsschutz enthalten sein. Kommt es – vor allem bei längeren Reisen von bis zu 365 Tagen oder mehr – zur Geburt im Urlaubsland, sind mit der Auslandskrankenversicherung in der Regel auch notwendige Behandlungen des neugeborenen Kindes abgesichert.

Informieren lohnt sich

Die Vielfältigkeit der Leistungen und auch Kosten der unterschiedlichen Versicherer macht es notwendig, sich mit dem Thema „Schwangerschaft während der Auslandsreise“ eingehend zu befassen. Gerade, wenn die Reise über die Grenzen Europas hinaus gehen soll, muss auf den entsprechenden Versicherungsschutz geachtet werden. Nur wer die jeweiligen Bedingungen der Anbieter vergleicht, findet den optimalen Schutz für die eigenen Bedürfnisse.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich