Ein Auslandskrankenversicherung ist vor allem für werdende Mütter unverzichtbar, wenn vor der Geburt des Kindes noch einmal ein Urlaub im Ausland geplant ist.
Folgende Leistungen sollten abgedeckt sein:
- Vorsorgeuntersuchungen
- alle medizinisch notwendigen Behandlungen, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen.
- Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen bei Entbindung, Früh- oder Fehlgeburt
- Behandlungen des neugeborenen Kindes
- Kostenübernahme bei medizinisch indiziertem Schwangerschaftsabbruch
Anbieter vergleichen ist wichtig!
Aufgrund der Vielzahl von Anbietern von Auslandskrankenversicherungen für die Schwangerschaft und den jeweiligen versicherten Leistungen ist ein Versicherungsvergleich unumgänglich. Hierfür steht Ihnen unser interner Tarifrechner zur Verfügung, den Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ starten können.
Wird eine Frau schwanger, stellt sich häufig die Frage, ob der bereits gebuchte Urlaub angetreten werden kann. Aber auch Frauen, die auf längeren Reisen im Ausland schwanger werden, stehen vor der Frage, ob die Kosten für notwendige Vorsorgeuntersuchungen auch bei einer Schwangerschaft während der Auslandsreise durch eine Versicherung übernommen werden. Es gibt am Markt durchaus Auslandskrankenversicherung für die Schwangerschaft. Hier ist es wichtig, sich genau über die versicherten Leistungen zu informieren.
Auslandskrankenversicherung bei Schwangerschaft: Anbieter
Von der Allianz bis zur Zurich bieten viele große Versicherungsgesellschaften die Auslandskrankenversicherung bei Schwangerschaft an. Damit die Entscheidung leichter fällt, lohnt sich die Durchführung eines Versicherungsvergleichs, zu dem Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ gelangen. So können Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz aus den verschiedenen Tarifen der Anbieter herausfinden und müssen sich im Ausland keine Gedanken um die finanzielle Absicherung machen.
Auslandskrankenversicherung bei Schwangerschaft: Leistungen
Die Leistungen der Auslandskrankenversicherungen für die Schwangerschaft sind von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Deshalb empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren und die Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung sorgfältig miteinander zu vergleichen. In der Regel sind Schwangerschaften immer dann mitversichert, wenn die Empfängnis nach Antragstellung liegt. Bei Urlaubsreisen, die nach der Empfängnis angetreten werden oder die länger als 365 Tagen dauern und während denen die Schwangerschaft eintritt, sollte darauf geachtet werden, dass die Schwangerschaft auch in diesen Fällen als versichert gilt. Beim Lesen der Versicherungsbedingungen sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass alle Vorsorgeuntersuchungen und weitere medizinisch notwendige Behandlungen im Versicherungsschutz enthalten sind. In der Regel werden durch die Auslandskrankenversicherung bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche Vorsorgeuntersuchungen gezahlt. Auch alle medizinisch notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entbindung sowie bei Früh- oder gar Fehlgeburten sollten im Versicherungsschutz enthalten sein. Kommt es – vor allem bei längeren Reisen von bis zu 365 Tagen oder mehr – zur Geburt im Urlaubsland, sind mit der Auslandskrankenversicherung in der Regel auch notwendige Behandlungen des neugeborenen Kindes abgesichert.
Informieren lohnt sich
Die Vielfältigkeit der Leistungen und auch Kosten der unterschiedlichen Versicherer macht es notwendig, sich mit dem Thema „Schwangerschaft während der Auslandsreise“ eingehend zu befassen. Gerade, wenn die Reise über die Grenzen Europas hinaus gehen soll, muss auf den entsprechenden Versicherungsschutz geachtet werden. Nur wer die jeweiligen Bedingungen der Anbieter vergleicht, findet den optimalen Schutz für die eigenen Bedürfnisse.