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Auslandskrankenversicherung Württembergische

Die Württembergische in ihrer Ursprungsform wurde 1828 gegründet und wuchs im Laufe der Jahre zu einem angesehenen Unternehmen an. 1999 erfolgte der Zusammenschluss mit der Wüstenrot. Für den Verbraucher steht ebenfalls eine Auslandsreisekrankenversicherung der Württembergische zur Verfügung.

Grundlegendes

  • Auslandskrankenschutz für eine Reisedauer von 6 Wochen pro Reise 
  • Gilt für Urlaubsreisen sowie Geschäftsreisen 
  • Tarif für Reisen von 24 Monaten erhältlich 
  • Europa- und weltweiter Schutz 
  • Schließung der gesetzlichen Versorgungslücke 

Leistungen

  • Kein USA-Zuschlag 
  • Ambulante, stationäre sowie notzahnärztliche Behandlungen im vollen Umfang 
  • Medizinisch notwendige Transportkosten zum Notarzt oder Krankenhaus 
  • Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport 

Testurteil

Bei der Stiftung Warentest Finanztest schnitt die Württembergische Auslandsreisekrankenversicherung mit einem „Befriedigend (3,5)“ ab. Unter http://www.testberichte.de/test/produkt_tests_wuerttembergische_versicherung_reisekrankenversicherung_ohne_selbstbehalt_rkl__p115203.html ist das Urteil einzusehen.

Beitrag berechnen & Versicherung vergleichen

Der interne Tarifrechner, der über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreicht werden kann, steht für die Beitragsberechnung und Einsichtnahme in die genauen Versicherungsleistungen zur Verfügung. Weiterhin lassen sich damit die Angebote anderer Versicherer zum Vergleich hinzuziehen.

 


 

Für jeden Auslandsaufenthalt ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz durch eine Auslandskrankenversicherung unerlässlich, wenn im Krankheitsfall oder bei einem Unfall hohe Kosten vermieden werden sollen. Die Versicherung über eine gesetzliche Krankenkasse bietet nur in begrenztem Umfang Versicherungsschutz und reicht für eine vollständige Absicherung keinesfalls aus. Mit einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung durch die Württembergische Versicherung werden finanzielle Belastungen bei Krankheit oder im Falle eines Unfalls zuverlässig vermieden.

Wer ins Ausland reist, sollte eine Auslandskrankenversicherung haben

Egal, ob es sich um eine Urlaubs- oder Geschäftsreise handelt – im Ausland reicht die Versicherung über eine gesetzliche Krankenkasse nicht aus. Wer nicht rechtzeitig vor dem geplanten Auslandsaufenthalt eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließt, läuft Gefahr im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls die Behandlungskosten zum großen Teil oder gar komplett selber tragen zu müssen. Die meisten medizinischen Behandlungen erfolgen im Ausland als Privatpatient. Unabhängig vom jeweiligen Land zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen für private medizinische Leistungen gar nichts. Ohne den Versicherungsschutz durch eine Auslandskrankenversicherung muss der Patient die Kosten selber tragen. In den Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes und in den Ländern, welche ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben, werden medizinische Leistungen zwar in einigen Fällen laut der landeseigenen 
Gebührenverordnungen abgerechnet, die deutschen Krankenkassen übernehmen jedoch nur einen Teil der Kosten. Maßgeblich für die Höhe der Kostenübernahme ist die deutsche Gebührenverordnung. Übersteigen die Kosten die Vorgaben der deutschen Gebührenverordnung, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Patienten. Eine Auslandsreisekrankenversicherung der Württembergische übernimmt die vollen Behandlungskosten im Ausland, unabhängig davon, ob diese privat oder kassenärztlich abgerechnet werden.

Die Württembergische Auslandsreisekrankenversicherung – eine Jahresversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz

Die Auslandskrankenversicherung der Württembergische bietet einen weltweiten Versicherungsschutz auf allen Urlaubs- und Geschäftsreisen mit einer Reisedauer von bis zu sechs Wochen. Die Württembergische Auslandskrankenversicherung kann als Jahresversicherung für Einzelreisende oder für die ganze Familie als Familienversicherung abgeschlossen werden. Dabei gilt der Versicherungsschutz für alle Reisen während des Versicherungsjahres. Nach Ablauf des Versicherungsjahres verlängert sich der Versicherungsschutz automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. 

Die Auslandsreisekrankenversicherung bei der Württembergischen – finanziellen Absicherung bei Erkrankung und Unfall im Ausland

Die Württembergische Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die Kosten für alle notwendigen ambulanten und stationären Behandlungen während eines Auslandsaufenthalts, sowie für alle ärztlich verordneten Arznei- und Heilmittelt. Im Falle eines Unfalls sind notwendige Hilfsmittel ebenfalls mit im Versicherungsumfang enthalten. Für schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung übernimmt die Württembergische Auslandskrankenversicherung ebenfalls die Kosten. Darüber hinaus werden die Kosten für notwendige Transporte zum nächsten Arzt oder in das nächstgelegene Krankenhaus am Urlausort, sowie Rücktransporte nach Deutschland aus medizinischen Gründen von der Auslandskrankenversicherung übernommen. 

Die Württembergische Auslandskrankenversicherung mit Langzeitschutz

Speziell für Schüler, die an einem Schüleraustausch teilnehmen, Studenten, die ein Auslandssemester absolvieren oder Senioren, die im Ausland überwintern bietet die Württembergische eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Langzeitschutz an. Dieser Versicherungstarif gilt für weltweite Auslandsaufenthalte mit einer Dauer bis zu 24 Monate. Anders, als bei vielen anderen Produkten auf dem Versicherungsmarkt, gibt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung der Württembergischen keinen Beitragszuschlag für bestimmte Reiseländer.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich