Die Württembergische in ihrer Ursprungsform wurde 1828 gegründet und wuchs im Laufe der Jahre zu einem angesehenen Unternehmen an. 1999 erfolgte der Zusammenschluss mit der Wüstenrot. Für den Verbraucher steht ebenfalls eine Auslandsreisekrankenversicherung der Württembergische zur Verfügung.
Grundlegendes
- Auslandskrankenschutz für eine Reisedauer von 6 Wochen pro Reise
- Gilt für Urlaubsreisen sowie Geschäftsreisen
- Tarif für Reisen von 24 Monaten erhältlich
- Europa- und weltweiter Schutz
- Schließung der gesetzlichen Versorgungslücke
Leistungen
- Kein USA-Zuschlag
- Ambulante, stationäre sowie notzahnärztliche Behandlungen im vollen Umfang
- Medizinisch notwendige Transportkosten zum Notarzt oder Krankenhaus
- Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport
Testurteil
Bei der Stiftung Warentest Finanztest schnitt die Württembergische Auslandsreisekrankenversicherung mit einem „Befriedigend (3,5)“ ab. Unter http://www.testberichte.de/test/produkt_tests_wuerttembergische_versicherung_reisekrankenversicherung_ohne_selbstbehalt_rkl__p115203.html ist das Urteil einzusehen.
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Der interne Tarifrechner, der über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreicht werden kann, steht für die Beitragsberechnung und Einsichtnahme in die genauen Versicherungsleistungen zur Verfügung. Weiterhin lassen sich damit die Angebote anderer Versicherer zum Vergleich hinzuziehen.
Für jeden Auslandsaufenthalt ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz durch eine Auslandskrankenversicherung unerlässlich, wenn im Krankheitsfall oder bei einem Unfall hohe Kosten vermieden werden sollen. Die Versicherung über eine gesetzliche Krankenkasse bietet nur in begrenztem Umfang Versicherungsschutz und reicht für eine vollständige Absicherung keinesfalls aus. Mit einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung durch die Württembergische Versicherung werden finanzielle Belastungen bei Krankheit oder im Falle eines Unfalls zuverlässig vermieden.
Wer ins Ausland reist, sollte eine Auslandskrankenversicherung haben
Egal, ob es sich um eine Urlaubs- oder Geschäftsreise handelt – im Ausland reicht die Versicherung über eine gesetzliche Krankenkasse nicht aus. Wer nicht rechtzeitig vor dem geplanten Auslandsaufenthalt eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließt, läuft Gefahr im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls die Behandlungskosten zum großen Teil oder gar komplett selber tragen zu müssen. Die meisten medizinischen Behandlungen erfolgen im Ausland als Privatpatient. Unabhängig vom jeweiligen Land zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen für private medizinische Leistungen gar nichts. Ohne den Versicherungsschutz durch eine Auslandskrankenversicherung muss der Patient die Kosten selber tragen. In den Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes und in den Ländern, welche ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben, werden medizinische Leistungen zwar in einigen Fällen laut der landeseigenen
Gebührenverordnungen abgerechnet, die deutschen Krankenkassen übernehmen jedoch nur einen Teil der Kosten. Maßgeblich für die Höhe der Kostenübernahme ist die deutsche Gebührenverordnung. Übersteigen die Kosten die Vorgaben der deutschen Gebührenverordnung, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Patienten. Eine Auslandsreisekrankenversicherung der Württembergische übernimmt die vollen Behandlungskosten im Ausland, unabhängig davon, ob diese privat oder kassenärztlich abgerechnet werden.
Die Württembergische Auslandsreisekrankenversicherung – eine Jahresversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz
Die Auslandskrankenversicherung der Württembergische bietet einen weltweiten Versicherungsschutz auf allen Urlaubs- und Geschäftsreisen mit einer Reisedauer von bis zu sechs Wochen. Die Württembergische Auslandskrankenversicherung kann als Jahresversicherung für Einzelreisende oder für die ganze Familie als Familienversicherung abgeschlossen werden. Dabei gilt der Versicherungsschutz für alle Reisen während des Versicherungsjahres. Nach Ablauf des Versicherungsjahres verlängert sich der Versicherungsschutz automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Die Auslandsreisekrankenversicherung bei der Württembergischen – finanziellen Absicherung bei Erkrankung und Unfall im Ausland
Die Württembergische Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die Kosten für alle notwendigen ambulanten und stationären Behandlungen während eines Auslandsaufenthalts, sowie für alle ärztlich verordneten Arznei- und Heilmittelt. Im Falle eines Unfalls sind notwendige Hilfsmittel ebenfalls mit im Versicherungsumfang enthalten. Für schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung übernimmt die Württembergische Auslandskrankenversicherung ebenfalls die Kosten. Darüber hinaus werden die Kosten für notwendige Transporte zum nächsten Arzt oder in das nächstgelegene Krankenhaus am Urlausort, sowie Rücktransporte nach Deutschland aus medizinischen Gründen von der Auslandskrankenversicherung übernommen.
Die Württembergische Auslandskrankenversicherung mit Langzeitschutz
Speziell für Schüler, die an einem Schüleraustausch teilnehmen, Studenten, die ein Auslandssemester absolvieren oder Senioren, die im Ausland überwintern bietet die Württembergische eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Langzeitschutz an. Dieser Versicherungstarif gilt für weltweite Auslandsaufenthalte mit einer Dauer bis zu 24 Monate. Anders, als bei vielen anderen Produkten auf dem Versicherungsmarkt, gibt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung der Württembergischen keinen Beitragszuschlag für bestimmte Reiseländer.