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Auslandskrankenversicherung Wiener Städtische

Auch in Österreich reicht während eines Auslandsaufenthaltes der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht aus. Eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung ist deshalb ratsam. Die Wiener Städtische Versicherung bietet eine Auslandskrankenversicherung als Jahresschutz an.

Auslandskrankenversicherung der Wiener Städtischen

  • Jahresversicherung
  • kein Abschluss für Einzelreisen möglich

Aufnahmebedingungen

  • nur für Personen mit festem Wohnsitz in Österreich
  • für Einzelpersonen
  • für Familien
  • Familienversicherung: alle Personen müssen in einem Haushalt leben
  • Abschluss bis zum 75. Lebensjahr möglich
  • auch für ausländische Gäste und Besucher in Österreich

Geltungsbereich

  • weltweiter Versicherungsschutz
  • kein Ausschluss bestimmter Länder

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Es ist nicht einfach, bei der Vielzahl der angeboten Tarife die beste Auslandskrankenversicherung mit der günstigsten Prämie zu finden. Daher ist ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner sinnvoll. Er ermittelt die besten Auslandskrankenversicherungen für Sie. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt automatisch auf den Tarifrechner. Nach dem Vergleich gibt es die Möglichkeit, einen Onlinevertrag für eine Versicherung abzuschließen.

 

 

 


 

Die Wiener Städtische Versicherungsgruppe bietet maßgeschneiderte und leistungsstarke Produkte für private Personen. Nicht nur der Bereich der Sach- und Personenversicherungen wird von der Wiener Städtischen umfassend betreut. Ein Hauptaugenmerk der Versicherungsgesellschaft liegt auf dem Bereich der privaten Gesundheitsvorsorge. Neben der Krankenvollversicherung bietet die Wiener Städtische Wahltarife und Zusatzversicherungen für den individuellen Bedarf. Eine der angebotenen Zusatzversicherungen ist die Auslandskrankenversicherung mit Ganzjahresschutz. Die „Top-Med“ Reisekrankenversicherung kann unter http://www.wienerstaedtische.at/privat/urlaub/top-med-reise-krankenversicherung.html beantragt. Die angebotene Versicherungspolice kann auch dann beantragt werden, wenn für ausländische Gäste und Besucher ein ausreichender Krankenversicherungsschutz benötigt wird. 

Tarifoptionen und Aufnahmebedingungen der Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung der Wiener Städtischen kann nicht für Einzelreisen abgeschlossen werden. Sowohl für Einzelpersonen als auch für ganze Familien ist der Abschluss der Auslandsreisekrankenversicherung bei der Wiener Städtischen nur mit einer einjährigen Versicherungslaufzeit möglich. Als Versicherungsnehmer akzeptiert die Wiener Städtische für die Auslandskrankenversicherung nur Personen, die einen festen Wohnsitz innerhalb Österreichs haben. Wird die Police als Familienversicherung beantragt, sind über die Auslandsreisekrankenversicherung der Wiener Städtischen alle Personen abgedeckt, die in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Daher gilt die Wiener Städtische Auslandsreisekrankenversicherung auch für Stiefkinder, Enkelkinder und Adoptivkinder, bis diese das 20. Lebensjahr vollendet haben. Generell bietet die Wiener Städtische die Auslandskrankenversicherung für alle Privatpersonen bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres an. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung durch ältere Personen ist nicht möglich. Die Auslandskrankenversicherung der Wiener Städtischen kosten für Einzelpersonen pauschal 29,40 Euro und für Familien pauschal 58,80 Euro. Der Beitrag zur Familienversicherung bleibt stets gleich und ist unabhängig von der zu versichernden Personenzahl. 

Garantierte Leistungen und Erstattungsgrenzen der Auslandskrankenversicherung

Die Wiener Städtische Auslandsreisekrankenversicherung bietet einen weltweiten Versicherungsschutz und schließt keine einzelnen Reiseländer aus. Übernommen werden durch den Versicherungsträger die während der Reise anfallenden Kosten für stationäre Behandlungen zu 90 %. Der Versicherungsnehmer muss unabhängig von der Art des stationären Aufenthaltes eine eigene Beteiligung von 10 % tragen. Im Gegenzug ist in der Auslandskrankenversicherung der Wiener Städtischen auch die Erstattung von Behandlungskosten enthalten, wenn die Krankheit chronisch ist und schon vor der Reise bestand. Dann muss der Versicherungsnehmer aber anhand ärztlicher Unterlagen nachweisen können, dass die Behandlung akut notwendig war. Die Erstattungsgrenze von 90 % kommt auch dann zum Tragen, wenn Bergungs- und Suchkosten geltend gemacht werden. Muss dagegen ein Rücktransport des Versicherungsnehmers nach Österreich erfolgen, übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten in voller Höhe. Die Kostenerstattung erfolgt dann, wenn der Transport medizinisch notwendig ist. Der Rücktransport des Versicherungsnehmers wird unabhängig vom Reiseziel durch die Tyrol Air Ambulance durchgeführt. Die Kosten für einen anderweiten Transportdienstleister werden durch die Reisekrankenversicherung der Wiener Städtischen nicht erstattet. Im Bereich der stationären Unterbringung bietet die Auslandskrankenversicherung weitere Zusatzleistungen. Wenn das Krankenhaus mehr als 50km vom eigentlichen Urlaubsort entfernt liegt, dürfen mitreisende Familienmitglieder auf Kosten der Reisekrankenversicherung in der Nähe des Krankenhauses ein Quartier beziehen. Diese Regelung gilt für maximal zehn Nächte. Sollte ein Kind während der Reise erkranken, kann eine Begleitperson ebenfalls stationär aufgenommen werden. Für die Unterbringung als Begleitperson werden maximal 50 Euro pro Tag erstattet. Kinder unter 20 Jahren sind über die Familienpolice auch dann versichert, wenn sie ohne die Eltern verreisen. Erkrankt ein mitversichertes Kind während der Reise, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Nachreisekosten für einen Elternteil. Die Erstattung erfolgt sowohl für die Anreise, für die Rückreise und für die Unterbringung vor Ort. Diese Kosten werden nur übernommen, wenn das mitversicherte Kind länger als fünf Tage stationär untergebracht werden muss und aus medizinischen Gründen kein Rücktransport möglich ist.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich