Auch in Österreich reicht während eines Auslandsaufenthaltes der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht aus. Eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung ist deshalb ratsam. Die Wiener Städtische Versicherung bietet eine Auslandskrankenversicherung als Jahresschutz an.
Auslandskrankenversicherung der Wiener Städtischen
- Jahresversicherung
- kein Abschluss für Einzelreisen möglich
Aufnahmebedingungen
- nur für Personen mit festem Wohnsitz in Österreich
- für Einzelpersonen
- für Familien
- Familienversicherung: alle Personen müssen in einem Haushalt leben
- Abschluss bis zum 75. Lebensjahr möglich
- auch für ausländische Gäste und Besucher in Österreich
Geltungsbereich
- weltweiter Versicherungsschutz
- kein Ausschluss bestimmter Länder
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Es ist nicht einfach, bei der Vielzahl der angeboten Tarife die beste Auslandskrankenversicherung mit der günstigsten Prämie zu finden. Daher ist ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner sinnvoll. Er ermittelt die besten Auslandskrankenversicherungen für Sie. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt automatisch auf den Tarifrechner. Nach dem Vergleich gibt es die Möglichkeit, einen Onlinevertrag für eine Versicherung abzuschließen.
Die Wiener Städtische Versicherungsgruppe bietet maßgeschneiderte und leistungsstarke Produkte für private Personen. Nicht nur der Bereich der Sach- und Personenversicherungen wird von der Wiener Städtischen umfassend betreut. Ein Hauptaugenmerk der Versicherungsgesellschaft liegt auf dem Bereich der privaten Gesundheitsvorsorge. Neben der Krankenvollversicherung bietet die Wiener Städtische Wahltarife und Zusatzversicherungen für den individuellen Bedarf. Eine der angebotenen Zusatzversicherungen ist die Auslandskrankenversicherung mit Ganzjahresschutz. Die „Top-Med“ Reisekrankenversicherung kann unter http://www.wienerstaedtische.at/privat/urlaub/top-med-reise-krankenversicherung.html beantragt. Die angebotene Versicherungspolice kann auch dann beantragt werden, wenn für ausländische Gäste und Besucher ein ausreichender Krankenversicherungsschutz benötigt wird.
Tarifoptionen und Aufnahmebedingungen der Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung der Wiener Städtischen kann nicht für Einzelreisen abgeschlossen werden. Sowohl für Einzelpersonen als auch für ganze Familien ist der Abschluss der Auslandsreisekrankenversicherung bei der Wiener Städtischen nur mit einer einjährigen Versicherungslaufzeit möglich. Als Versicherungsnehmer akzeptiert die Wiener Städtische für die Auslandskrankenversicherung nur Personen, die einen festen Wohnsitz innerhalb Österreichs haben. Wird die Police als Familienversicherung beantragt, sind über die Auslandsreisekrankenversicherung der Wiener Städtischen alle Personen abgedeckt, die in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Daher gilt die Wiener Städtische Auslandsreisekrankenversicherung auch für Stiefkinder, Enkelkinder und Adoptivkinder, bis diese das 20. Lebensjahr vollendet haben. Generell bietet die Wiener Städtische die Auslandskrankenversicherung für alle Privatpersonen bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres an. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung durch ältere Personen ist nicht möglich. Die Auslandskrankenversicherung der Wiener Städtischen kosten für Einzelpersonen pauschal 29,40 Euro und für Familien pauschal 58,80 Euro. Der Beitrag zur Familienversicherung bleibt stets gleich und ist unabhängig von der zu versichernden Personenzahl.
Garantierte Leistungen und Erstattungsgrenzen der Auslandskrankenversicherung
Die Wiener Städtische Auslandsreisekrankenversicherung bietet einen weltweiten Versicherungsschutz und schließt keine einzelnen Reiseländer aus. Übernommen werden durch den Versicherungsträger die während der Reise anfallenden Kosten für stationäre Behandlungen zu 90 %. Der Versicherungsnehmer muss unabhängig von der Art des stationären Aufenthaltes eine eigene Beteiligung von 10 % tragen. Im Gegenzug ist in der Auslandskrankenversicherung der Wiener Städtischen auch die Erstattung von Behandlungskosten enthalten, wenn die Krankheit chronisch ist und schon vor der Reise bestand. Dann muss der Versicherungsnehmer aber anhand ärztlicher Unterlagen nachweisen können, dass die Behandlung akut notwendig war. Die Erstattungsgrenze von 90 % kommt auch dann zum Tragen, wenn Bergungs- und Suchkosten geltend gemacht werden. Muss dagegen ein Rücktransport des Versicherungsnehmers nach Österreich erfolgen, übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten in voller Höhe. Die Kostenerstattung erfolgt dann, wenn der Transport medizinisch notwendig ist. Der Rücktransport des Versicherungsnehmers wird unabhängig vom Reiseziel durch die Tyrol Air Ambulance durchgeführt. Die Kosten für einen anderweiten Transportdienstleister werden durch die Reisekrankenversicherung der Wiener Städtischen nicht erstattet. Im Bereich der stationären Unterbringung bietet die Auslandskrankenversicherung weitere Zusatzleistungen. Wenn das Krankenhaus mehr als 50km vom eigentlichen Urlaubsort entfernt liegt, dürfen mitreisende Familienmitglieder auf Kosten der Reisekrankenversicherung in der Nähe des Krankenhauses ein Quartier beziehen. Diese Regelung gilt für maximal zehn Nächte. Sollte ein Kind während der Reise erkranken, kann eine Begleitperson ebenfalls stationär aufgenommen werden. Für die Unterbringung als Begleitperson werden maximal 50 Euro pro Tag erstattet. Kinder unter 20 Jahren sind über die Familienpolice auch dann versichert, wenn sie ohne die Eltern verreisen. Erkrankt ein mitversichertes Kind während der Reise, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Nachreisekosten für einen Elternteil. Die Erstattung erfolgt sowohl für die Anreise, für die Rückreise und für die Unterbringung vor Ort. Diese Kosten werden nur übernommen, wenn das mitversicherte Kind länger als fünf Tage stationär untergebracht werden muss und aus medizinischen Gründen kein Rücktransport möglich ist.