Eine Auslandskrankenversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung für alle gesetzlich und privat Versicherte. Bei der VGH kann eine Auslandkrankenversicherung gleich in mehreren Varianten abgeschlossen werden.
VGH Auslandskrankenversicherung
- mit Ganzjahresschutz
- für Reisen bis zu 365 Tagen
- mit 5-Jahres-Schutz
VGH Ganzjahresschutz
- für Urlaubsreisen bis zu 56 Tagen
- für Dienst- und Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen
- abschließbar für Einzelpersonen und Familien
- Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland
- Heil- und Arzneimittel
- medizinisch notwendiger Krankenrücktransport
Versicherungsschutz für Reisen bis zu 365 Tagen
- auch für Auslandssemester oder Au-Pair-Aufenthalte
- Versicherungsleistungen entsprechen dem Ganzjahresschutz
5-Jahres-Schutz
- Leistungen entsprechen dem Ganzjahresschutz
- unter https://www.vgh.de/web/html/privat/versicherungen/reise/bedarf/index.html können die Versicherungsbedingungen und -leistungen für alle Varianten eingesehen werden
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Leistungen, Prämien und Bedingungen können in den Angeboten zur Auslandskrankenversicherung unterschiedlich ausfallen. Ein Versicherungsvergleich ist deshalb sinnvoll. Mit unserem Tarifrechner berechnen Sie unkompliziert die besten Tarife. Ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ verbindet Sie automatisch mit dem Vergleichsrechner. Im Anschluss an die Berechnung kann ein Onlinevertragsabschluss erfolgen.
Die VGH ist ein regionaler Versicherer mit Schwerpunkt auf dem Vertrieb von Sach- und Personenversicherungen. Entstanden ist die VGH Versicherung aus dem Zusammenschluss mehrerer niedersächsischer Versicherungsgesellschaften. Durch den Zusammenschluss der Provinzial Lebensversicherung, der Provinzial Krankenversicherung und der Provinzial Pensionskasse ist es der VGH möglich, den individuelle Vorsorgebedarf und Risikoschutz für private Versicherungsnehmer anzubieten. Der Vertriebsbereich der VGH liegt überwiegend in Niedersachsen. Für Versicherungsnehmer stehen nicht nur die selbstständigen Versicherungskaufleute der VGH als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Versicherungsunternehmen kooperiert mit den Sparkassen und der LBS. Daraus resultiert ein flächendeckendes Vorortbetreuung der Versicherungsnehmer. Produkte zur Gesundheitsvorsorge werden von der VGH durch den Zusammenschluss mit der Provinzial angeboten. Privatpersonen können die Auslandskrankenversicherung der VGH abschließen. Die Auslandsreisekrankenversicherung der VGH ist eine ergänzende Zusatzversicherung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Abhängig vom persönlichen Bedarf kann eine VGH Auslandsreisekrankenversicherung für eine Reise oder eine VGH Auslandskrankenversicherung mit einer einjährigen Versicherungslaufzeit abgeschlossen werden. Darüber hinaus kann die VGH Auslandskrankenversicherung mit einer Versicherungslaufzeit von bis zu fünf Jahren beantragt werden. Versicherungsnehmer haben so auch während eines Auslandsaufenthaltes von über einem Jahr den umfassenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Unter https://www.vgh.de/web/html/privat/versicherungen/reise/bedarf/index.html sind alle von der VGH angebotenen Krankenversicherungen für den Auslandsaufenthalt einsehbar. Sowohl die VGH Auslandsreisekrankenversicherung als auch die VGH Auslandskrankenversicherung können direkt online abgeschlossen werden.
VGH Auslandsreisekrankenversicherung mit Ganzjahresschutz
Da die Versicherungslaufzeit dieser Auslandsreisekrankenversicherung ein Jahr beträgt, sind alle während eines Versicherungsjahres anfallenden Reisen und Auslandsaufenthalte versichert. Urlaubsreisen sind bis zu einer maximalen Reisedauer von 56 Tagen enthalten. Die Mehrzahl der Anbieter für Auslandsreisekrankenversicherungen legt die maximale Reisedauer auf 42 Tage fest. Die verlängerte Reisedauer ist einer der Gründe für die ausgezeichnete Bewertung der Auslandskrankenversicherung der VGH durch die Stiftung Warentest. Geschäfts- und Dienstreisen sind mit der Auslandsreisekrankenversicherung der VGH ebenso umfassend abgedeckt wie private Reisen. Hier ist die maximale Reisedauer aber auf 10 Tage beschränkt. Die Jahresreisekrankenversicherung kann bei der VGH ohne Altersbeschränkung abgeschlossen werden. Der umfassende Krankenversicherungsschutz beinhaltet die Übernahme von stationären und ambulanten Behandlungskosten während der Reise. Anfallende Kosten für einen medizinisch notwendigen und sinnvollen Rücktransport in das Heimatland des Versicherungsnehmers werden erstattet. Wahlweise kann die Versicherungspolice für Einzelpersonen oder für reisende Familien beantragt werden.
VGH Krankenversicherung für Reisen bis zu einem Jahr
Für alle Reisen mit einer Dauer von mehr als 56 Tagen bietet der Versicherer eine Auslandskrankenversicherung mit variabler Laufzeit an. Die Berechnung des Versicherungsbeitrages erfolgt nicht pauschal sondern anhand der voraussichtlichen Reisedauer. Der Beitrag wird pro Reisetag berechnet und muss vor Reiseantritt vollständig gezahlt werden. Wenn die vorzeitige Rückreise durch den Versicherungsnehmer erfolgt, erstattet die Auslandskrankenversicherung der VGH die zu viel entrichteten Beiträge zurück. Mit diesem Tarif können alle Auslandsaufenthalte bis zu einer maximalen Dauer von 365 Tagen versichert werden. Daher ist diese angebotene Versicherungspolice auch für ein Auslandssemester oder den Aufenthalt als Au-Pair geeignet. Wenn dies nicht ausreichend ist, besteht die Möglichkeit den 5-Jahres-Schutz zu beantragen. Die Auslandskrankenversicherung kommt für anfallende Behandlungskosten während des Auslandsaufenthaltes sowie für einen notwendigen Rücktransport auf. Für die Auslandskrankenversicherung besteht ebenso wie für die Reisekrankenversicherung keine Altersgrenze. Eine eigene Beteiligung im Versicherungsfall muss der Versicherungsnehmer nicht tragen. Eine Vereinbarung eines Selbstbehaltes zur Beitragsreduzierung ist in den Versicherungsbedingungen nicht vorgesehen.