Wer im Ausland medizinische Hilfe in Anspruch nehmen muss, muss ohne den zusätzlichen Schutz einer Auslandskrankenversicherung mit der Zahlung hoher Behandlungskosten rechnen, denn im Ausland werden medizinische Behandlungen meist als private Behandlungen abgerechnet. Die Universa Auslandskrankenversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz auf Reisen.
Versicherungsbedingungen
- Jahresversicherung
- Versicherungsschutz weltweit
- für Urlaubs- und Geschäftsreisen bis 2 Monate Dauer
Versicherungsleistungen
- Behandlungen, Untersuchungen – Arzt, Facharzt, Krankenhaus
- Krankenhausunterbringung als Privatpatient
- Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
- Krankenhaustagegeld 21 Euro pro Tag, wenn ein anderer Kostenträger 20 Euro übernimmt
- Krankenhaustagegeld 41 Euro pro Tag, wenn keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen werden
- Transport, Rücktransport zum Arzt oder Krankenhaus
- medizinisch notwendige Krankenrücktransporte plus Begleitperson
- schmerzstillende, konservierende und chirurgische Zahnbehandlungen
- Zahnersatz – Reparaturen
- Überführungs- oder Bestattungskosten bis 10300 Euro
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Die Beitragshöhe und der Versicherungsumfang kann bei Auslandskrankenversicherungen verschieden sein. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich vor Abschluss einer Versicherung. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt automatisch auf unseren Tarifrechner. Er ermittelt die besten und günstigsten Versicherungsangebote für Sie. Im Anschluss können Sie eine Auslandskrankenversicherung online abschließen.
Der Finanzdienstleister Universa gliedert sich in mehrere Teilbereiche. Der Gesamtkonzern der Universa Versicherungen besteht aus der Lebensversicherung a.G., der Krankenversicherung a.G. und der Allgemeine Versicherung AG. Während die Allgemeine Versicherung AG überwiegend Sach- und Personenversicherungen für jeden Bedarf anbietet, liegt der Bereich der Gesundheitsvorsorge bei der Universa Krankenversicherung a.G. Über diesen Bestandteil des Gesamtkonzerns bietet die Universa sowohl die private Vollversicherung als auch Zusatzversicherungen für Mitglieder gesetzlichen Krankenkassen an. Unabhängig von einer bestehenden Krankenvollversicherung kann die Auslandskrankenversicherung als Zusatztarif abgeschlossen werden. Die angebotene Reisekrankenversicherung im Tarif RD2003 bietet den ergänzenden Schutz für weltweite Auslandsreisen.
Versicherbare Reisen und Aufenthaltsdauer
Der Schutz besteht durch die Auslandsreisekrankenversicherung der Universa im Ausland auch dann, wenn es sich um eine Geschäfts- oder Dienstreise handelt. Im Grundumfang der Universa Auslandskrankenversicherung sind alle Reisearten abgedeckt, wenn eine Reisezeit von zwei Monaten nicht überschritten wird. Der Schutz durch die Universa Auslandsreisekrankenversicherung kann nicht verlängert werden. Derzeit bietet die Universa keine Auslandskrankenversicherungen für Schüler, Studenten oder Au-pairs an. Der Geltungsbereich der Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht eingeschränkt. Es sind alle privaten und dienstlichen Reisen weltweit im Versicherungsumfang enthalten, ohne dass einzelne Reiseländer über die gültigen Versicherungsbedingungen ausgenommen sind. Die Auslandskrankenversicherung der Universa erfüllt die für Kuba bestehende Versicherungspflicht. Detaillierte Informationen zur Universa Auslandskrankenversicherung im Tarif RD2003 sind unter https://www.universa.de/produkte/vorsorgemoeglichkeiten-fuer-sie/krankenversicherung/private-zusatzversicherung/auslandsreisekrankenversicherung/auslandsreisekrankenversicherung.htm#container einsehbar.
Transportkosten und ambulante Behandlungen
Aufgrund der garantierten Kostenübernahme für einen medizinisch notwendigen Rücktransport ist die Auslandsreisekrankenversicherung der Universa im Ausland eine ergänzende Zusatzversicherung für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kostenübernahme erfolgt für alle anfallenden Transportkosten in ein Krankenhaus oder zu einem Arzt am Aufenthaltsort des Versicherungsnehmers. Wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist, wird der Rücktransport in ein Krankenhaus am Wohnort voll erstattet. Zusätzlich übernimmt die Auslandskrankenversicherung der Universa entstehende Transportkosten für eine vom Versicherungsnehmer benannte Begleitperson. Wenn der Versicherungsnehmer während der Reise ums Leben kommt, erstattet die Universa Überführungskosten in einer Höhe von bis zu 10.300 Euro. Bis zur Höhe der berechneten Überführungskosten wird auch eine Bestattung im Ausland übernommen. Die anfallenden Kosten für ambulante Behandlungen übernimmt die Krankenversicherung unabhängig vom gewählten Arzt in voller Höhe. Insbesondere der Bereich der Zahngesundheit wird durch die Universa Auslandsreisekrankenversicherung sehr umfassend abgedeckt. Die Leistung der Versicherung erfolgt bei schmerzstillenden Zahnbehandlungen ebenso wie bei chirurgischen oder konservierenden Behandlungsmaßnahmen. Zudem wird die Instandsetzung eines vorhandenen Zahnersatzes in voller Höhe erstattet. Für die Kostenübernahme im Bereich der ambulanten Behandlungen im Ausland und der Zahnbehandlung im Ausland besteht keine Erstattungshöchstgrenze. Der Tarif RD2003 der Auslandskrankenversicherung beinhaltet keine eigene Beteiligung durch den Versicherungsnehmer, so dass alle anfallenden Kosten zu 100 % erstattungsfähig sind. Der Versicherungsnehmer muss zur Inanspruchnahme der Kostenerstattung alle notwendigen Belege, Rechnungen und ärztliche Verordnungen vollständig einreichen.
Stationäre Behandlungen
Für den Versicherungsnehmer bedeutet der Abschluss der Auslandsreisekrankenversicherung der Universa im Ausland einen umfassenden Schutz bei stationären Behandlungen und Krankenhausaufenthalten. Die Kostenübernahme erfolgt auch dann in voller Höhe, wenn der Versicherungsnehmer auf einer Privatstation behandelt wird und Wahlleistungen in Anspruch nimmt. Darüber hinaus zahlt die Universa ein Krankenhaustagegeld bei einem stationären Aufenthalt im Ausland. Wenn der Versicherungsnehmer für die stationäre Behandlung keine Leistung der Universa einfordert, erhält er für jeden Behandlungstag 41 Euro. Wenn ein anderweiter Kostenträger die anfallenden Krankenhauskosten übernimmt, zahlt die Universa Krankenhaustagegeld in Höhe von 21 Euro. Der Versicherungsnehmer entscheidet selbst, ob er die Kosten für den stationären Aufenthalt oder das Krankenhaustagegeld bei der Universa geltend machen möchte.