Die Union Krankenversicherung (UKV) ist der Sparkasse angeschlossen und zählt seit dem Zusammenschlussmit der Consal Beteiligungsgesellschaft zu den größten Anbietern. Den Verbrauchern wird ebenfalls eine Auslandskrankenversicherung der UKV angeboten.
Grundlegende Informationen
- Auslandskrankenschutz für Reisen mit Dauer bis zu 45 Tage pro Reise
- 100%iger Kostenersatz
- Zwei altersabhängige Beitragsgruppen: bis 59 Jahre sowie ab 60 Jahre
- Europa- sowie weltweiter Schutz
- Gesetzliche Versorgungslücke wird geschlossen
Leistungen
- Notzahnärztliche, ambulante sowie stationäre Behandlungen
- Heilmittel bis 150 Euro
- Transportkosten zum Notarzt oder Krankenhaus
- Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
- Reparatur von Prothesen bis 300 Euro je Versicherungsfall
- Im Todesfall Überführung oder alternativ Bestattung am Reiseort
Testurteil
Die Versicherungsleistungen wurden von der Stiftung Warentest Finanztest in der Ausgabe 08/2012 mit einem „Gut (1,7)“ bewertet. Unter http://www.testberichte.de/p/ukv-tests/ake-11-testbericht.html ist das Ergebnis einsehbar
Beitrag berechnen & Versicherung vergleichen
Der interne Tarifrechner steht für eine Beitragsberechnung sowie Einsicht in die Versicherungsleistungen zur Verfügung. Darüber hinaus können weitere Angebote anderer Versicherer in den Vergleich gezogen werden. Der Tarifrechner ist über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar.
Die UKV ist ein fester Bestandteil der Sparkassen-Finanzgruppe und zählt zu den größten privaten Krankenversicherern in Deutschland. Die Unternehmensstärke und die Finanzkraft der Union wurde von Standard & Poor´s bereits mehrfach mit sehr gut eingestuft. Der private Krankenversicherer kann bereits auf mehr als 85 Jahre Erfahrung zurückgreifen und seinen Mitgliedern einen umfassenden Service bieten. Die UKV bietet nicht nur die private Vollversicherung an sondern auch individuelle Zusatzversicherungen. Die Auslandskrankenversicherung der Union kann als Zusatzversicherung von Mitgliedern aller Kassen abgeschlossen werden. Insbesondere für gesetzlich Versicherte ist bietet die Auslandsreisekrankenversicherung der UKV im Ausland den benötigten Versicherungsschutz. Den angebotenen Tarif AKD-11 der UKV Union Auslandskrankenversicherung zeichnete die Stiftung Finanztest mit „gut“ aus. In einem unabhängig durchgeführten Test konnte die Union mit der Auslandskrankenversicherung einen der vorderen Plätze belegen. Die Angebotsanforderung und Beitragsberechnung für die UKV Auslandsreisekrankenversicherung ist unter http://cms.ukv.de/web/html/start/versicherungen/reise/auslandsreisekranken/bedarf/index.html möglich. Die Auslandskrankenversicherung der Union kann online oder in einem persönlichen Gespräch abgeschlossen werden. Die Union Auslandskrankenversicherung ist als eigenständige Zusatzversicherung oder als Baustein in einem Reiseschutzpaket abschließbar.
Konditionen und Erstattungsgrenzen der UKV Auslandskrankenversicherung
Der Abschluss der UKV Auslandskrankenversicherung ist unabhängig vom Alter des Versicherungsnehmers jederzeit möglich. Beim Abschluss der UKV Union Auslandskrankenversicherung nach der Vollendung des 60. Lebensjahrs erfolgt eine deutliche Erhöhung des Versicherungsbeitrages. Der jährliche Beitrag zur Union Auslandskrankenversicherung beträgt bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 10,90 Euro. Mit dem Erreichen der festgelegten Altersgrenze steigt der Beitrag zur UKV Auslandsreisekrankenversicherung auf 33,00 Euro. Bei der Auslandskrankenversicherung der UKV sind für die Kostenerstattung bei einer ambulanten oder stationären Behandlung keine Erstattungsgrenzen festgelegt. Ohne Einschränkung erfolgt auch die Erstattung durch die Auslandsreisekrankenversicherung der UKV wenn im Ausland der Tod des Versicherungsnehmers eintritt. Dann werden die Kosten für eine Bestattung im Ausland oder die Überführungskosten in das Heimatland ohne Höchstgrenze erstattet. Transportkosten in ein Krankenhaus im Ausland oder für den Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus werden nur durch die Auslandskrankenversicherung der UKV übernommen, wenn eine eindeutige medizinische Notwendigkeit vorliegt. In solchen Fällen muss dies mit der Versicherung über die 24 Stunden erreichbare Notrufnummer abgestimmt werden. Bei der Erstattung Heilmittelkosten und Kosten einer Zahnbehandlung während des Auslandsaufenthaltes legt die Union Grenzen fest. Heilmittel werden nur bis zu 150 Euro erstattet. Bei Zahnbehandlungen werden bis zu 300 Euro der anfallenden Kosten erstattet. Über die Reisekrankenversicherung der Union sind nicht nur schmerzstillende Zahnbehandlungen sondern auch Füllungen und die Reparatur an Prothesen abgedeckt. Ein Leistungsausschluss wie bei anderen Versicherern ist hier nicht gegeben. Eine eigene Beteiligung bei Eintritt eines Versicherungsfalles wird nicht vertraglich vereinbart. Eine Beitragsanpassung durch einen Selbstbehalt ist nicht möglich.
Versicherungslaufzeit und Geltungsbereich
Die Reisekrankenversicherung der Union ist eine Jahrespolice mit einer Laufzeit von 365 Tagen ab dem Abschlusstermin. Innerhalb der einjährigen Versicherungslaufzeit hat der Versicherungsnehmer für alle Reisen weltweit den Krankenversicherungsschutz durch die Union. Der Versicherungsschutz durch die Auslandskrankenversicherung im Tarif AKD-11 besteht immer für die ersten 45 Tage einer Auslandsreise. Für einen längeren oder dauerhaften Auslandsaufenthalt ist die Zusatzversicherung der UKV nicht ausgelegt. Zusätzlich zur einzeln abschließbaren Auslandskrankenversicherung bietet die Union auch Reiseschutzpakete an. Dann ist die UKV Union Auslandsreisekrankenversicherung in beiden angebotenen Travelpaketen bereits enthalten. Der Auslandsreisekrankenschutz besteht bei beiden angebotenen Reiseschutzpaketen ebenso umfänglich wie beim Einzelabschluss im Tarif AKD-11.