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Auslandskrankenversicherung UKV

Die Union Krankenversicherung (UKV) ist der Sparkasse angeschlossen und zählt seit dem Zusammenschlussmit der Consal Beteiligungsgesellschaft zu den größten Anbietern. Den Verbrauchern wird ebenfalls eine Auslandskrankenversicherung der UKV angeboten.

Grundlegende Informationen

  • Auslandskrankenschutz für Reisen mit Dauer bis zu 45 Tage pro Reise 
  • 100%iger Kostenersatz 
  • Zwei altersabhängige Beitragsgruppen: bis 59 Jahre sowie ab 60 Jahre 
  • Europa- sowie weltweiter Schutz 
  • Gesetzliche Versorgungslücke wird geschlossen 

Leistungen

  • Notzahnärztliche, ambulante sowie stationäre Behandlungen 
  • Heilmittel bis 150 Euro 
  • Transportkosten zum Notarzt oder Krankenhaus 
  • Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport 
  • Reparatur von Prothesen bis 300 Euro je Versicherungsfall 
  • Im Todesfall Überführung oder alternativ Bestattung am Reiseort 

Testurteil

Die Versicherungsleistungen wurden von der Stiftung Warentest Finanztest in der Ausgabe 08/2012 mit einem „Gut (1,7)“ bewertet. Unter http://www.testberichte.de/p/ukv-tests/ake-11-testbericht.html ist das Ergebnis einsehbar

Beitrag berechnen & Versicherung vergleichen

Der interne Tarifrechner steht für eine Beitragsberechnung sowie Einsicht in die Versicherungsleistungen zur Verfügung. Darüber hinaus können weitere Angebote anderer Versicherer in den Vergleich gezogen werden. Der Tarifrechner ist über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar.

 


 

Die UKV ist ein fester Bestandteil der Sparkassen-Finanzgruppe und zählt zu den größten privaten Krankenversicherern in Deutschland. Die Unternehmensstärke und die Finanzkraft der Union wurde von Standard & Poor´s bereits mehrfach mit sehr gut eingestuft. Der private Krankenversicherer kann bereits auf mehr als 85 Jahre Erfahrung zurückgreifen und seinen Mitgliedern einen umfassenden Service bieten. Die UKV bietet nicht nur die private Vollversicherung an sondern auch individuelle Zusatzversicherungen. Die Auslandskrankenversicherung der Union kann als Zusatzversicherung von Mitgliedern aller Kassen abgeschlossen werden. Insbesondere für gesetzlich Versicherte ist bietet die Auslandsreisekrankenversicherung der UKV im Ausland den benötigten Versicherungsschutz. Den angebotenen Tarif AKD-11 der UKV Union Auslandskrankenversicherung zeichnete die Stiftung Finanztest mit „gut“ aus. In einem unabhängig durchgeführten Test konnte die Union mit der Auslandskrankenversicherung einen der vorderen Plätze belegen. Die Angebotsanforderung und Beitragsberechnung für die UKV Auslandsreisekrankenversicherung ist unter http://cms.ukv.de/web/html/start/versicherungen/reise/auslandsreisekranken/bedarf/index.html möglich. Die Auslandskrankenversicherung der Union kann online oder in einem persönlichen Gespräch abgeschlossen werden. Die Union Auslandskrankenversicherung ist als eigenständige Zusatzversicherung oder als Baustein in einem Reiseschutzpaket abschließbar. 

Konditionen und Erstattungsgrenzen der UKV Auslandskrankenversicherung

Der Abschluss der UKV Auslandskrankenversicherung ist unabhängig vom Alter des Versicherungsnehmers jederzeit möglich. Beim Abschluss der UKV Union Auslandskrankenversicherung nach der Vollendung des 60. Lebensjahrs erfolgt eine deutliche Erhöhung des Versicherungsbeitrages. Der jährliche Beitrag zur Union Auslandskrankenversicherung beträgt bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 10,90 Euro. Mit dem Erreichen der festgelegten Altersgrenze steigt der Beitrag zur UKV Auslandsreisekrankenversicherung auf 33,00 Euro. Bei der Auslandskrankenversicherung der UKV sind für die Kostenerstattung bei einer ambulanten oder stationären Behandlung keine Erstattungsgrenzen festgelegt. Ohne Einschränkung erfolgt auch die Erstattung durch die Auslandsreisekrankenversicherung der UKV wenn im Ausland der Tod des Versicherungsnehmers eintritt. Dann werden die Kosten für eine Bestattung im Ausland oder die Überführungskosten in das Heimatland ohne Höchstgrenze erstattet. Transportkosten in ein Krankenhaus im Ausland oder für den Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus werden nur durch die Auslandskrankenversicherung der UKV übernommen, wenn eine eindeutige medizinische Notwendigkeit vorliegt. In solchen Fällen muss dies mit der Versicherung über die 24 Stunden erreichbare Notrufnummer abgestimmt werden. Bei der Erstattung Heilmittelkosten und Kosten einer Zahnbehandlung während des Auslandsaufenthaltes legt die Union Grenzen fest. Heilmittel werden nur bis zu 150 Euro erstattet. Bei Zahnbehandlungen werden bis zu 300 Euro der anfallenden Kosten erstattet. Über die Reisekrankenversicherung der Union sind nicht nur schmerzstillende Zahnbehandlungen sondern auch Füllungen und die Reparatur an Prothesen abgedeckt. Ein Leistungsausschluss wie bei anderen Versicherern ist hier nicht gegeben. Eine eigene Beteiligung bei Eintritt eines Versicherungsfalles wird nicht vertraglich vereinbart. Eine Beitragsanpassung durch einen Selbstbehalt ist nicht möglich. 

Versicherungslaufzeit und Geltungsbereich

Die Reisekrankenversicherung der Union ist eine Jahrespolice mit einer Laufzeit von 365 Tagen ab dem Abschlusstermin. Innerhalb der einjährigen Versicherungslaufzeit hat der Versicherungsnehmer für alle Reisen weltweit den Krankenversicherungsschutz durch die Union. Der Versicherungsschutz durch die Auslandskrankenversicherung im Tarif AKD-11 besteht immer für die ersten 45 Tage einer Auslandsreise. Für einen längeren oder dauerhaften Auslandsaufenthalt ist die Zusatzversicherung der UKV nicht ausgelegt. Zusätzlich zur einzeln abschließbaren Auslandskrankenversicherung bietet die Union auch Reiseschutzpakete an. Dann ist die UKV Union Auslandsreisekrankenversicherung in beiden angebotenen Travelpaketen bereits enthalten. Der Auslandsreisekrankenschutz besteht bei beiden angebotenen Reiseschutzpaketen ebenso umfänglich wie beim Einzelabschluss im Tarif AKD-11.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich