Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung für Auslandsaufenthalte unerlässlich, denn für ärztliche Behandlungen im Ausland erstatten die Krankenkassen entweder gar keine oder allenfalls einen Anteil der Kosten. Eine Auslandskrankenversicherung der Travel Secure bietet einen umfassenden Versicherungsschutz in zwei Varianten an.
Variante 1
- Jahresversicherung
- Reisen bis 56 Tage
- weltweiter Versicherungsschutz
- ohne Selbstbeteiligung
Variante 2
- Jahresversicherung
- Reisen bis 365 Tage
- weltweiter Versicherungsschutz
- ohne Selbstbeteiligung
Leistungsumfang
- ambulante, stationäre Behandlungen: Arztkosten, Arznei-, Heilmittel- und Verbandkosten
- verschiedene Therapien bis 300 Euro pro Versicherungsjahr
- Erstversorgungstransport
- Prothesen, Herzschrittmacher
- notwendiger Rücktransport
- schmerzlindernden Zahnbehandlungen, Zahnersatzreparatur, Zahnfüllungen
- Kinder bis 12 Jahre Rooming-In beim Krankenhausaufenthalt
- Betreuungskosten für minderjährige Kinder
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die Angebote zur Auslandskrankenversicherung können in Preis und Leistung unterschiedlich sein. Ein Versicherungsvergleich ist deshalb empfehlenswert. Unseren seiteninternen Tarifrechner erreichen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Er berechnet die besten und preiswertesten Angebote zur Auslandskrankenversicherung. Nach der Berechnung ist ein Onlineabschluss möglich.
Eine Auslandskrankenversicherung ist für jeden gesetzlich Krankenversicherten eine wichtige Absicherung, denn selbst in den Ländern, welche mit Deutschland ein Sozialabkommen haben, greift der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen kaum. Häufig erstellen die Ärzte im Ausland Privatrechnungen oder rechnen zu Sätzen ab, welche nicht mit den Gebührensätzen in Deutschland übereinstimmen. Ohne eine Auslandskrankenversicherung muss der erkrankte Reisende nicht selten den Großteil aller entstandenen Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen. Eine Travel Secure Auslandskrankenversicherung schützt vor hohen Behandlungskosten im Falle einer Erkrankung auf Auslandsreisen.
Eine Travel Secure Auslandsreisekrankenversicherung gibt es in zwei Varianten
Eine Erkrankung während einer Auslandsreise kann für alle gesetzlich Krankenversicherten zu hohen Kosten führen. Viele europäische Staaten haben mit Deutschland ein Sozialabkommen abgeschlossen, welches die Kostenübernahme von Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen regelt. Jedoch übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen diese, im Ausland entstandenen Kosten nur im Umfang der deutschen Gebührenordnungen. Da in jedem Land nach den eigenen, landesspezifischen Gebührenordnungen abgerechnet wird, wird selbst in den Staaten mit Sozialabkommen nur ein Teil der Behandlungskosten von der Krankenversicherung übernommen. In den Ländern, welche kein Sozialabkommen mit Deutschland haben, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen gar keine Kosten. Der Erkrankte muss daher fast immer mit, teil erheblichen, Kosten rechen, welche er im Zweifelsfall aus eigener Tasche zahlen muss. Die Travel Secure Auslandskrankenversicherung bietet einen zuverlässigen Schutz und übernimmt alle Kosten, wenn der Versicherte auf einer Auslandsreise erkrankt. Eine Auslandskrankenversicherung kann bei Travel Secure als Jahresversicherung abgeschlossen werden. Dafür stehen zwei Tarifvarianten zur Verfügung. Die Versicherung kann für Reise bis zu 56 Tagen oder für Reisen bis zu 365 Tagen gewählt werden.
Die Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen bis zu 56 Tage
Die Auslandsreisekrankenversicherung der Travel Secure für Reisen bis 56 Tage gilt für alle und beliebig viele Reisen innerhalb des Versicherungsjahres, welche nicht länger als 56 Tage dauern und bietet einen weltweiten Versicherungsschutz. Am Urlaubsort besteht für den Versicherten freie Arzt- und Krankenhauswahl. Übernommen werden alle anfallenden Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen. Darin enthalten sind Arztkosten, Arznei-, Heilmittel- und Verbandkosten, sowie Licht-, Strahlen- und andere physikalische Behandlungen. Massagen, Inhalationen und ähnliche Therapien werden von der Versicherung bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Versicherungsjahr getragen. Nach einem Unfall sind alle ärztlich verordnete Hilfsmittel mit im Versicherungsumfang enthalten. Ebenso trägt die Versicherung die Kosten für den Transport zur Erstversorgung oder in das nächste Krankenhaus, sowie Prothesen oder Herzschrittmacher, sofern diese zur Gewährleistung der Transportfähigkeit des Patienten erforderlich sind. Auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport oder der Rücktransport aufgrund einer voraussichtlich länger als 14 Tage dauernden Behandlung sind im Versicherungsumfang der Travel Secure Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen bis zu 56 Tagen enthalten. Im Bereich der Zahnmedizin werden die Kosten für alle schmerzlindernden Behandlungen, die Reparatur von Zahnersatz, sowie Zahnfüllungen von der Versicherung getragen. Für Kinder gehören Rooming-In beim Krankenhausaufenthalt von Kindern bis zu 12 Jahren, sowie die Betreuungskosten für alle minderjährigen Kinder zum Versicherungsumfang. Darüber hinaus sind zahlreiche zusätzliche Serviceleistungen, wie etwa ein 24-Stunden-Notfall-Service mit im Versicherungspaket enthalten. Diese Auslandsreisekrankenversicherung der Travel Secure kann ohne Selbstbeteiligung als Einzel- oder Familienversicherung abgeschlossen werden. Der Abschluss einer Familienversicherung ist auch für Paare, sowie Ehe- oder Lebenspartner möglich.
Die Travel Secure Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen bis zu 365 Tage
Diese Auslandskrankenversicherung der Travel Secure bietet weltweiten Versicherungsschutz für alle Reisen bis zu einer Reisedauer von 365 Tagen innerhalb des Versicherungsjahres. Die Versicherung gilt ausschließlich für Urlaubsreisen und nicht für ein Work&Travel-Visum und kann nur von Personen bis zum Höchstalter von 74 Jahren abgeschlossen werden. Der Versicherungsumfang entspricht dem, der Travel Secure Auslandskrankenversicherung für Reisen bis zu 56 Tage. Nicht enthalten sind lediglich die Sonderleistungen für minderjährige Kinder.