Die größte deutsche Betriebskrankenkasse SBK bietet in Kooperation mit der ERGO Versicherung für Mitglieder und Nichtmitglieder einen Auslandskrankenschutz an. Auch wenn die SBK als Betriebskrankenkasse gilt, kann jeder Arbeitnehmer Mitglied werden. Eine Mitgliedschaft in der SBK beinhaltet automatisch die Auslandskrankenversicherung. Nichtmitglieder können eine Auslandskrankenversicherung separat bei der SBK abschließen.
Auslandskrankenversicherung bei der SBK
- für Mitglieder automatisch im Versicherungsumfang enthalten
- für Nichtmitglieder als eigenständige Versicherung abschließbar
- Kooperationsprodukt mit der ERGO Versicherung
Gültigkeit
- automatischer Versicherungsschutz für Mitglieder zur Zeit bis 31.12.2012 begrenzt
- für Nichtmitglieder Abschluss mit dem Tarifrechner auf der Seite zur Beantragung einer SBK-Mitgliedschaft unter https://secure.sbk.org/warum-sbk/mitglied-werden.html möglich
- weltweiter Versicherungsschutz
- für Urlaubsreisen bis zu 6 Wochen
- Dienst- und Geschäftreisen sind nicht versichert
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Aufgrund der Vielzahl von Angeboten zur Auslandskrankenversicherung ist vor der Entscheidung für eine spezielle Versicherung ein Versicherungsvergleich ratsam. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten Tarife zur Auslandskrankenversicherung zu berechnen. Im Anschluss an den Vergleich ist ein Onlinevertragsabschluss möglich.
Die SBK ist die größte deutsche Betriebskrankenkasse und wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. Obwohl die SBK als Betriebskrankenkasse eingeordnet ist, besteht für alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherungspflicht mit einer Mitgliedschaft zu erfüllen. Die SBK bietet nicht nur die gesetzliche Krankenvollversicherung an sondern auch umfangeiche Wahltarife und Zusatzversicherungen. Mitglieder der SBK profitieren von der sehr leistungsstarken Vollversicherung und verfügen automatisch für das Jahr 2012 über eine Auslandskrankenversicherung der SBK. Die Auslandskrankenversicherung der SBK wird in Kooperation mit der Ergo Direkt angeboten. Ein gesonderter Abschluss einer SBK Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht nötig, da diese bereits im Grundumfang der Vollversicherung enthalten ist. Wer kein Mitglied der SBK ist, kann keine SBK Auslandskrankenversicherung abschließen. Das für einen Beitritt zur SBK benötigte Formular steht unter https://secure.sbk.org/warum-sbk/mitglied-werden.html zum Download zur Verfügung. Im Zuge der Beitrittserklärung erfolgt auch der Abschluss der Jahrespolice für die Auslandsreisekrankenversicherung der SBK und der Ergo Direkt. Um eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen ohne der SBK beizutreten, kann der auf dieser Seite integrierte Tarifrechner genutzt werden.
Zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes und Versicherungsnehmer
Die in der Vollversicherung enthaltene SBK Auslandskrankenversicherung ist zeitlich auf das Jahr 2012 eingeschränkt. Dies beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe und dem mit dem Kooperationspartner Ergo Direkt geschlossenen Vertrag. Der Versicherungsschutz der SBK Auslandreisekrankenversicherung erlischt automatisch zum 31.12.2012. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle privaten Reisen mit einer maximalen Reisedauer von sechs Wochen abgedeckt. Der geografische Geltungsbereich ist nicht eingeschränkt, so dass ein weltweiter Krankenversicherungsschutz für die versicherten Reisenden besteht. Geschäfts- und Dienstreisen sind im Versicherungsumfang der SBK Auslandsreisekrankenversicherung nicht enthalten. Die Auslandsreisekrankenversicherung der SBK besteht für alle vollversicherten Mitglieder und deren mitversicherte Familienangehörige, wenn der ständige Wohnsitz innerhalb Deutschlands ist. Um die Leistung der Auslandskrankenversicherung in Anspruch zu nehmen muss der zur Verfügung gestellte Antrag vollständig ausgefüllt und mit den Originalbelegen an die SBK übersandt werden. Die Betriebskrankenkasse übernimmt die Weiterleitung und die Abrechnung der erstattungsfähigen Aufwendungen mit der Ergo Direkt.
Leistungen der Auslandskrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung der SBK übernimmt alle anfallenden Kosten für notwendige medizinische Leistungen in voller Höhe. Der Versicherungsnehmer muss hierbei weder eine Erstattungsgrenze noch eine eigene Beteiligung in Kauf nehmen. In Notfällen kann eine 24 Stunden Hotline kontaktiert werden. Diese vermittelt dem Versicherungsnehmer der Auslandskrankenversicherung einen anerkannten Arzt oder eine anerkannte Klinik. Nur wenn der behandelnde Arzt oder das Klinikum von der SBK und der Ergo Direkt anerkannt werden, kann der Versicherungsnehmer die Kostenerstattung in voller Höhe in Anspruch nehmen. Zusätzlich übernimmt die SBK Auslandskrankenversicherung die anfallenden Fahrtkosten zu einer nahegelegenen Klinik oder dem nächstliegenden Arzt. Hierfür kann vorab die Beratung durch die Servicemitarbeiter erfolgen. Die Erstattung von ambulanten und stationären Behandlungskosten erfolgt uneingeschränkt. Ebenso werden alle anfallenden Kosten für eine schmerzstillende Zahnbehandlung und für eine notwendige Reparatur an Zahnersatz und Prothesen ohne Abzug erstattet. Der medizinisch notwendige Rücktransport muss im Vorfeld über die Notrufnummer abgesprochen werden. Daraufhin erfolgen die Organisation des Rücktransportes und die Erstattung aller dafür anfallenden Kosten. Um die volle Übernahme aller anfallenden Behandlungskosten zu gewährleisten, muss zwingend eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Wenn die Behandlung im Ausland aufgrund einer chronischen oder bereits bei Reiseantritt bestehenden Krankheit erfolgen muss, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es sich um einen Akutzustand und eine unerwartete Verschlechterung handelt. Im Gegensatz zu anderen Versicherern übernimmt die SBK keine Bestattungskosten im Ausland. Auch anfallende Kosten für eine Überführung nach dem Tod des Versicherungsnehmers im Ausland werden von der SBK Krankenversicherung nicht übernommen.