Die R+V-Versicherung besteht aus einem Zusammenschluss der Raiffeisenbank sowie Volksbank. Der Verbund gehört zu den größten Versicherern des Landes und ist darauf bedacht, ihren Versicherten kundenorientierte Versicherungslösungen anzubieten. Dazu gehört ebenfalls die Auslandskrankenversicherung der R u V.
Allgemeine Informationen
- Schließt die, durch die Gesundheitsreform entstandenen Leistungslücken
- Bietet europa- und weltweiten Schutz
- Online abschließbar
- Umgehender Versicherungsschutz
- Individuelle Beiträge
- Kein Selbstbehalt
Leistungen
- 24 Stunden-Notrufservice
- Auslandsaufenthalte bis 45 Tage pro Reise
- Familie kann mitversichert werden
- Alle Arten von ärztlichen Behandlungen inkl. nötiger Zusatzmittel
- Schmerzstillende Zahnbehandlung inkl. Füllungen
- Notwendiger Krankenrücktransport
- Kann durch eine Reiseunfallversicherung ergänzt werden
Testurteil
Mit Ausgabe 08/2010 der Stiftung Warentest wurde die RV Auslandskrankenversicherung mit einem „Gut (1,8)“ bewertet. Das Urteil ist unter http://www.testberichte.de/test/produkt_tests_r_v_versicherung_reisekrankenversicherung_ohne_selbstbehalt_jr__p115196.html einzusehen.
Kosten berechnen & Anbieter vergleichen
Über den internen Tarifrechner können die jeweiligen Beiträge ermittelt werden. Weiterhin ist ein Einblick in die genauen Versicherungsleistungen möglich und es können weitere Angebote anderer Versicherungsgesellschaften zum Vergleich hinzugezogen werden. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ ist der Tarifrechner zugänglich.
Die R u V Versicherungsgruppe ist der Finanzgruppe der genossenschaftlichen Volksbanken und Raiffeisenbanken zugeordnet und ist aufgrund des Kundenvolumens einer der größten Versicherer Deutschlands. Nicht nur das Kundenvolumen sprechen für die RuV sondern auch die Testergebnisse von unabhängigen Testern und Ratingagenturen. Für private Kunden bietet die RuV auch Versicherungslösungen aus dem Bereich der Gesundheitsvorsorge. Neben der gesetzlichen und privaten Krankenvollversicherung kann auch Auslandskrankenversicherung bei der RuV abgeschlossen werden. Um die RV Auslandskrankenversicherung online abschließen zu können, muss im Vorfeld der Tarifrechner genutzt werden und die individuell benötigte Auslandskrankenversicherung berechnet werden. Der zum Onlineabschluss benötigte Tarifrechner steht unter http://www.ruv.de/de/privatkunden/krankenversicherung/auslandsreise-krankenversicherung/index.jsp zur Verfügung.
Versicherungsschutz und Gültigkeit
Die Auslandskrankenversicherung der RV ist eine Ganzjahrespolice, die zum Ende des Kalenderjahres ausläuft. Der Versicherungsschutz durch die Auslandskrankenversicherung R u V besteht aber über den Jahreswechsel hinweg, wenn eine Reise im Versicherungsjahr beginnt und im darauffolgenden Jahr endet. Versichert sind mit der Auslandskrankenversicherung R u V alle privaten Reisen, die eine Dauer von maximal 45 Tagen nicht überschreiten. Zugleich besteht aber jederzeit die Möglichkeit, die vorhandene Auslandskrankenversicherung auf länger andauernde Reisen auszuweiten. Dies ist nach einer Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft möglich. Dann kann der Versicherungsschutz der RUV Auslandskrankenversicherung auf einen Auslandsaufenthalt von bis zu zwei Jahren erweitert werden. Bei der Verlängerung der R V Auslandsreisekrankenversicherung erfolgt die Beitragsberechnung pro Verlängerungstag. Versicherungsnehmer zahlen bis zum Erreichen des 64. Lebensjahres einen Tagesbeitrag in Höhe von 2,50 Euro. Mit Erreichen des 65. Lebensjahres verdoppelt sich der Tagessatz für die R V Auslandsreisekrankenversicherung. Die Art der versicherten Reisen wird nicht eingeschränkt. Die RUV Auslandskrankenversicherung bietet den umfassenden Versicherungsschutz auch für Schiffsreisen, Kreuzfahrten sowie für Reisen in die USA und Kanada. Der Abschluss einer RUV Auslandskrankenversicherung erfüllt zudem die bei der Einreise in Kuba festgelegte Versicherungspflicht.
Leistungen der Auslandskrankenversicherung
Alle Versicherungsnehmer der RV Auslandskrankenversicherung erhalten beim Abschluss der Police eine Notrufnummer der Versicherungsgesellschaft. Diese ist 24 Stunden und 7 Tage die Woche von deutschsprachigen Mitarbeitern besetzt. Durch die Kontaktaufnahme kann Unterstützung in medizinischen Belangen angefordert werden oder aber ein notwendiger Rücktransport organisiert werden. Um bei einem medizinisch notwendigen und sinnvollen Rücktransport die Kostenübernahme durch die RV Auslandskrankenversicherung zu gewährleisten, sollte die vorherige Kontaktaufnahme mit der Servicenummer erfolgen. Nur wenn die Versicherung eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit des Transportes erhält, erfolgt die Kostenübernahme in voller Höhe. Alle anfallenden Kosten für eine notwendige ambulante Behandlung oder eine stationäre Unterbringung übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung der RuV in voller Höhe. Hierbei ist die Erstattung nicht davon abhängig, ob ein Unfall oder eine Erkrankung zugrunde liegen. Darüber hinaus leistet die RuV eine Erstattung, wenn der Versicherungsnehmer im Ausland Medikamente oder Heilmittel benötigt. Ausschlaggebend für die Kostenübernahme sind die ärztliche Anordnung und die Einreichung der entsprechenden Nachweise. Alle Ausschlüsse und die gültigen Versicherungsbedingungen sind unter http://www.ruv.de/de/download/produkte/privatkunden/pdf/2012/jr_versicherungsbedingungen.pdf einsehbar.
Zusätzlicher Versicherungsschutz der R u V
Die R V Auslandskrankenversicherung kann gegen eine geringe Beitragsanpassung um eine Reiseunfallversicherung erweitert werden. Die Auslandsunfallversicherung kann nur in Verbindung mit der R V Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Eine Einzelpolice zum Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls während des Auslandsaufenthaltes ist nicht verfügbar. Die zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung der RV abschließbare Auslandsunfallversicherung ist mit einer Versicherungssumme von 40.000 Euro ausgestattet. Privatkunden können die RV Auslandskrankenversicherung online abschließen und direkt im Anschluss an den Vorgang die passende Auslandsunfallversicherung beantragen.