Der Reiseveranstalter Neckermann bietet ebenfalls Versicherungen an. Zwar ist das Unternehmen von einer Insolvenz erschüttert, der Versicherungsbereich bleibt aber davon unberührt, da diese zu 100% der ERGO Versicherungsgruppe angehören. Von Neckermann wird auch eine Auslandsreisekrankenversicherung angeboten.
Allgemeines
- Abschluss online möglich
- Keine Gesundheitsfragen
- Beitragsberechnung erfolgt aufgrund des Alters und Geschlechts
- Schließung der gesetzlichen Versorgungslücken
- Schutz gilt für Europa und die Welt
Leistungen
- Ambulante, stationäre sowie notzahnärztliche Behandlungen inkl. Zusatzmittel
- Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus bei minderjährigen Kindern
- Transportkosten zum Arzt oder Krankenhaus
- Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport inkl. versicherter Begleitperson
- Überführung oder alternativ Bestattung vor Ort im Todesfall
Testurteil
In der Ausgabe 06/2012 von Stiftung Warentest Finanztest konnte die Neckermann Auslandskrankenversicherung mit einem „Sehr Gut (1,0)“ punkten. Den Bericht gibt es unter http://www.testberichte.de/p/neckermann-versicherungen-tests/rd-testbericht.html.
Beitrag berechnen & Anbieter vergleichen
Mittels dem internen Tarifrechner, welcher über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar ist, lassen sich die Beiträge berechnen und die präzisen Versicherungsleistungen einsehen. Weiterhin können zusätzliche Anbieter in den Vergleich genommen werden.
Das Unternehmen Neckermann Versicherungen ist ein fester Bestandteil der Ergo Versicherungsgruppe. Hinter allen von Neckermann angebotenen Versicherungen steht die Ergo als namhafter und sicherer Versicherungsträger. Das Tochterunternehmen der Ergo Versicherungsgruppe bietet umfangreiche Sach- und Personenversicherungen an. Im Bereich der Zusatz- und Reiseversicherung bietet Neckermann eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Ganzjahresschutz an. Alle Informationen und der detaillierte Steckbrief der Auslandskrankenversicherung von Neckermann und Ergo sind unter https://www.neckermann-versicherungen.de/reisekrankenversicherung abrufbar.
Besonderheiten und Details der Neckermann Auslandskrankenversicherung
Der Versicherungsschutz durch die Auslandsreisekrankenversicherung von Neckermann beginnt mit dem Zeitpunkt der Grenzüberschreitung. Eine Wartezeit ab dem Vertragsabschluss ist nicht vereinbart, so dass der Abschluss der Krankenversicherung jederzeit bis zum Zeitpunkt der Abreise erfolgen kann. Der Versicherungsschutz durch die Neckermann Auslandskrankenversicherung besteht für alle Auslandsreisen innerhalb eines Versicherungsjahres, wenn diese die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Die Ganzjahrespolice der Krankenversicherung muss einen Monat vor Ablauf der Versicherungszeit gekündigt werden, um eine automatische Verlängerung um ein weiteres Versicherungsjahr zu vermeiden. Da der Jahresbeitrag für die Auslandskrankenversicherung von Neckermann automatisch vom Bankkonto eingezogen wird, kann der Abschluss der Police nur erfolgen, wenn ein deutsches Bankkonto angegeben werden kann. Zudem muss der Versicherungsnehmer über einen dauerhaften und festen Wohnsitz innerhalb Deutschlands verfügen. Für alle Versicherungsnehmer stellt Neckermann eine Notrufnummer zur Verfügung. Diese ist 24 Stunden am Tag erreichbar und unterstützt sowohl bei medizinischen als auch bei organisatorischen Anliegen in Bezug auf die abgeschlossene Reisekrankenversicherung.
Grundlegende Leistungen der Auslandskrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung von Neckermann übernimmt alle anfallenden Arztkosten. Versicherungsnehmer haben die freie Arztwahl und können während des Auslandsaufenthaltes auch einen Facharzt aufsuchen. Wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung von Neckermann alle Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel. Heilmittel wie medizinische Bäder oder medizinische Massagen werden in voller Höhe erstattet, wenn eine ärztliche Anordnung eingereicht wird. Ein Ausschluss erfolgt bei der Neckermann Auslandsreisekrankenversicherung für die Kostenübernahme von Hörgeräten und Sehhilfen. Diese Hilfsmittel sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn eine Anordnung erfolgt. Der Krankenhausaufenthalt im Ausland ist über die Neckermann Auslandsreisekrankenversicherung umfassend abgedeckt. Der Versicherungsnehmer erhält die Kostenerstattung für die stationäre Unterbringungen und alle mit dem Krankenhausaufenthalt zusammenhängenden medizinischen Leistungen. Wenn ein mitversichertes Kind stationär behandelt wird, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten für eine Begleitperson. Medizinische notwendige Transporte werden sowohl zu einem Krankenhaus als auch zu einem Arzt übernommen. Der medizinisch sinnvolle Rücktransport des Versicherungsnehmers in ein Krankenhaus am Heimatort wird ohne Einschränkung übernommen. Dies gilt auch für mitversicherte Reiseteilnehmer. Dann werden die Reisekosten für eine Begleitperson erstattet. Beim Tod des Versicherungsnehmers während der ersten acht Wochen einer Reise übernimmt die Auslandskrankenversicherung wahlweise die Überführungskosten oder die Bestattungskosten im Ausland. Die Übernahme der Bestattungskosten ist auf die maximale Summe begrenzt, die bei einer Überführung anfallen würde. Zahnbehandlungen im Ausland werden durch die Krankenversicherung erstattet, wenn es sich um eine Notfallbehandlung zur Schmerzstillung handelt. Die Kosten für Zahnersatz oder Füllungen werden nicht übernommen.
Weitere Leistungen der Auslandskrankenversicherung
Im Gegensatz zur Mehrzahl der Versicherer schließt Neckermann die Kostenübernahme bei einer Behandlung wegen einer Schwangerschaft im Ausland nicht über die Versicherungsbedingungen aus. Die Erstattung erfolgt für alle medizinisch notwendigen Behandlungsmaßnahmen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen und auf Schwangerschaftskomplikationen beruhen. Darunter fällt auch die Kostenübernahme bei einem stationären Aufenthalt und einer Frühgeburt bis zu 36. Schwangerschaftswoche. Das Neugeborene kann während des Auslandsaufenthalts über die Notrufnummer nachversichert werden. Dann erstattet die Auslandskrankenversicherung von Neckermann alle anfallenden Behandlungskosten für das Neugeborene und dessen stationären Aufenthalt. Wenn der Versicherungsnehmer den Reisenotruf in Anspruch nimmt, übernimmt Neckermann im Nachhinein die entstandenen Telefonkosten. Um die Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen, muss ein entsprechender Beleg vorgelegt werden. Maximal erstattet Neckermann die Telefonkosten in Höhe von 20 Euro.