Auslandskrankenversicherungen
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Auslandskrankenversicherung Neckermann

Der Reiseveranstalter Neckermann bietet ebenfalls Versicherungen an. Zwar ist das Unternehmen von einer Insolvenz erschüttert, der Versicherungsbereich bleibt aber davon unberührt, da diese zu 100% der ERGO Versicherungsgruppe angehören. Von Neckermann wird auch eine Auslandsreisekrankenversicherung angeboten.

Allgemeines

  • Abschluss online möglich 
  • Keine Gesundheitsfragen 
  • Beitragsberechnung erfolgt aufgrund des Alters und Geschlechts 
  • Schließung der gesetzlichen Versorgungslücken 
  • Schutz gilt für Europa und die Welt 

Leistungen

  • Ambulante, stationäre sowie notzahnärztliche Behandlungen inkl. Zusatzmittel 
  • Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus bei minderjährigen Kindern 
  • Transportkosten zum Arzt oder Krankenhaus 
  • Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport inkl. versicherter Begleitperson 
  • Überführung oder alternativ Bestattung vor Ort im Todesfall 

Testurteil

In der Ausgabe 06/2012 von Stiftung Warentest Finanztest konnte die Neckermann Auslandskrankenversicherung mit einem „Sehr Gut (1,0)“ punkten. Den Bericht gibt es unter http://www.testberichte.de/p/neckermann-versicherungen-tests/rd-testbericht.html.

Beitrag berechnen & Anbieter vergleichen

Mittels dem internen Tarifrechner, welcher über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar ist, lassen sich die Beiträge berechnen und die präzisen Versicherungsleistungen einsehen. Weiterhin können zusätzliche Anbieter in den Vergleich genommen werden.

 


 

Das Unternehmen Neckermann Versicherungen ist ein fester Bestandteil der Ergo Versicherungsgruppe. Hinter allen von Neckermann angebotenen Versicherungen steht die Ergo als namhafter und sicherer Versicherungsträger. Das Tochterunternehmen der Ergo Versicherungsgruppe bietet umfangreiche Sach- und Personenversicherungen an. Im Bereich der Zusatz- und Reiseversicherung bietet Neckermann eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Ganzjahresschutz an. Alle Informationen und der detaillierte Steckbrief der Auslandskrankenversicherung von Neckermann und Ergo sind unter https://www.neckermann-versicherungen.de/reisekrankenversicherung abrufbar. 

Besonderheiten und Details der Neckermann Auslandskrankenversicherung

Der Versicherungsschutz durch die Auslandsreisekrankenversicherung von Neckermann beginnt mit dem Zeitpunkt der Grenzüberschreitung. Eine Wartezeit ab dem Vertragsabschluss ist nicht vereinbart, so dass der Abschluss der Krankenversicherung jederzeit bis zum Zeitpunkt der Abreise erfolgen kann. Der Versicherungsschutz durch die Neckermann Auslandskrankenversicherung besteht für alle Auslandsreisen innerhalb eines Versicherungsjahres, wenn diese die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Die Ganzjahrespolice der Krankenversicherung muss einen Monat vor Ablauf der Versicherungszeit gekündigt werden, um eine automatische Verlängerung um ein weiteres Versicherungsjahr zu vermeiden. Da der Jahresbeitrag für die Auslandskrankenversicherung von Neckermann automatisch vom Bankkonto eingezogen wird, kann der Abschluss der Police nur erfolgen, wenn ein deutsches Bankkonto angegeben werden kann. Zudem muss der Versicherungsnehmer über einen dauerhaften und festen Wohnsitz innerhalb Deutschlands verfügen. Für alle Versicherungsnehmer stellt Neckermann eine Notrufnummer zur Verfügung. Diese ist 24 Stunden am Tag erreichbar und unterstützt sowohl bei medizinischen als auch bei organisatorischen Anliegen in Bezug auf die abgeschlossene Reisekrankenversicherung. 

Grundlegende Leistungen der Auslandskrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung von Neckermann übernimmt alle anfallenden Arztkosten. Versicherungsnehmer haben die freie Arztwahl und können während des Auslandsaufenthaltes auch einen Facharzt aufsuchen. Wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung von Neckermann alle Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel. Heilmittel wie medizinische Bäder oder medizinische Massagen werden in voller Höhe erstattet, wenn eine ärztliche Anordnung eingereicht wird. Ein Ausschluss erfolgt bei der Neckermann Auslandsreisekrankenversicherung für die Kostenübernahme von Hörgeräten und Sehhilfen. Diese Hilfsmittel sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn eine Anordnung erfolgt. Der Krankenhausaufenthalt im Ausland ist über die Neckermann Auslandsreisekrankenversicherung umfassend abgedeckt. Der Versicherungsnehmer erhält die Kostenerstattung für die stationäre Unterbringungen und alle mit dem Krankenhausaufenthalt zusammenhängenden medizinischen Leistungen. Wenn ein mitversichertes Kind stationär behandelt wird, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten für eine Begleitperson. Medizinische notwendige Transporte werden sowohl zu einem Krankenhaus als auch zu einem Arzt übernommen. Der medizinisch sinnvolle Rücktransport des Versicherungsnehmers in ein Krankenhaus am Heimatort wird ohne Einschränkung übernommen. Dies gilt auch für mitversicherte Reiseteilnehmer. Dann werden die Reisekosten für eine Begleitperson erstattet. Beim Tod des Versicherungsnehmers während der ersten acht Wochen einer Reise übernimmt die Auslandskrankenversicherung wahlweise die Überführungskosten oder die Bestattungskosten im Ausland. Die Übernahme der Bestattungskosten ist auf die maximale Summe begrenzt, die bei einer Überführung anfallen würde. Zahnbehandlungen im Ausland werden durch die Krankenversicherung erstattet, wenn es sich um eine Notfallbehandlung zur Schmerzstillung handelt. Die Kosten für Zahnersatz oder Füllungen werden nicht übernommen. 

Weitere Leistungen der Auslandskrankenversicherung

Im Gegensatz zur Mehrzahl der Versicherer schließt Neckermann die Kostenübernahme bei einer Behandlung wegen einer Schwangerschaft im Ausland nicht über die Versicherungsbedingungen aus. Die Erstattung erfolgt für alle medizinisch notwendigen Behandlungsmaßnahmen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen und auf Schwangerschaftskomplikationen beruhen. Darunter fällt auch die Kostenübernahme bei einem stationären Aufenthalt und einer Frühgeburt bis zu 36. Schwangerschaftswoche. Das Neugeborene kann während des Auslandsaufenthalts über die Notrufnummer nachversichert werden. Dann erstattet die Auslandskrankenversicherung von Neckermann alle anfallenden Behandlungskosten für das Neugeborene und dessen stationären Aufenthalt. Wenn der Versicherungsnehmer den Reisenotruf in Anspruch nimmt, übernimmt Neckermann im Nachhinein die entstandenen Telefonkosten. Um die Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen, muss ein entsprechender Beleg vorgelegt werden. Maximal erstattet Neckermann die Telefonkosten in Höhe von 20 Euro.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich