Auslandskrankenversicherungen
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Auslandskrankenversicherung mhplus

Die Krankenkasse mhplus BKK bietet bereits seit mehr als 60 Jahren die gesetzliche Krankenvollversicherung an. Private Zusatzversicherungen werden in Kooperation mit namhaften Versicherern angeboten. Die Auslandskrankenversicherung „REISEplus“ wird durch die SDK getragen.

Verfügbare Tarife 

  • Einzelpolice für Versicherungsnehmer bis zum 60. Lebensjahr
  • Einzelversicherung für Versicherungsnehmer ab dem 61. Lebensjahr
  • Familienpolice für bis zu zwei Erwachsene und deren minderjährige Kinder

Beitrag zur Auslandskrankenversicherung 

  • Jahresbeitrag von 9,50 Euro zur Einzelversicherung bis zum 60. Lebensjahr
  • Jahresbeitrag von 19 Euro zur Einzelversicherung ab dem 61. Lebensjahr
  • Jahresbeitrag von 24 Euro zur Familienversicherung
  • Beitragsreduzierung unabhängig vom Tarif ab dem zweiten Versicherungsjahr

Behandlungs- und Transportkostenerstattung 

  • Erstattung von ambulanten und stationären Behandlungskosten im Ausland
  • Übernahme von Kosten für eine schmerzstillende Zahnbehandlung und Prothesenreparatur
  • Erstattung von Transportkosten zum behandelnden Arzt oder Klinikum im Reiseland
  • Übernahme von Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport

Unfall- und Todesfallleistung 

  • Übernahme von Bestattungskosten im Ausland
  • Übernahme von anfallenden Überführungskosten bei Tod im Ausland bis zu 12.000 Euro
  • Übernahme von unfallbedingten Bergungskosten bis zu einer Höhe von 5.000 Euro
  • 5.000 Euro Todesfallzahlung bei einem Unfalltod während der Reise

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der Beitrag zur Auslandskrankenversicherung hängt von den Angaben des Versicherungsnehmers und vom Umfang ab. Der für diese Seite entwickelte Tarifrechner ermöglicht es, die aktuell verfügbaren Angebote zahlreicher Versicherer im direkten Vergleich gegenüberzustellen und die günstigste Police online abzuschließen. Zum Tarifrechner gelangen Sie über den blau hinterlegten Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Die mhplus Krankenkasse besteht bereits seit mehr als 60 Jahren und war ursprünglich eine reine Betriebskrankenkasse der Automobilzuliefererindustrie. In der Zwischenzeit wurde aus der Betriebskrankenkasse eine gesetzliche Krankenkasse, die allen Arbeitnehmern offen steht. Die mhplus Krankenkasse bietet nicht nur eine gesetzliche Krankenvollversicherung an sondern kooperiert mit starken Partnern im Bereich der Zusatz- und Vorsorgeversicherungen. Darunter fällt auch die Auslandskrankenversicherung der mhplus. Diese wird in Zusammenarbeit mit der Süddeutschen Krankenkasse angeboten. Detaillierte Informationen zur angebotenen Auslandsreisekrankenversicherung „Reiseplus“ sind unter http://www.mhplus-krankenkasse.de/sdk-versicherung-reise-plus.html abrufbar. Die Auslandskrankenversicherung kann in wenigen Schritten online abgeschlossen werden. 

Beiträge und Tarifoptionen

Die Auslandsreisekrankenversicherung der mhplus in Kooperation mit der Süddeutschen Krankenkasse ist als Versicherungspolice für Singles und für die ganze Familie abschließbar. Die mhplus Auslandsreisekrankenversicherung ist eine Ganzjahresspolice, so dass der zu leistende Versicherungsbeitrag einmal jährlich fällig wird. Einzelpersonen zahlen bis zum Erreichen des 60. Lebensjahrs einen Versicherungsbeitrag von 9,50 Euro. Mit dem Erreichen des 61. Lebensjahres steigt der Beitrag für eine Singlepolice auf 19,00 Euro. Beim Abschluss einer Dauerpolice der mhplus Auslandsreisekrankenversicherung profitieren alle Versicherungsnehmer von einer Beitragsreduzierung ab dem zweiten Versicherungsjahr. Sowohl für die Einzelpolice als auch für die Familienpolice sinkt der Beitrag ab dem zweiten Versicherungsjahr. Der Jahresbeitrag zur Familienpolice beträgt im ersten Jahr 24,00 Euro. Mit Beginn des zweiten Versicherungsjahres sinkt der Beitrag zur mhplus Auslandskrankenversicherung für die ganze Familie auf 21,50 Euro. Die Auslandskrankenversicherung kann unter https://www.sdk.de/custom/reiseplus.php?index=1&artikel=88&m=c&arvid=950000&admid=&vemail= online abgeschlossen werden. Dort stehen auch das detaillierte Produktinformationsblatt und die gültigen Versicherungsbedingungen zur Einsicht. 

Leistungen der enthaltenen Unfallversicherung

Die Auslandskrankenversicherung von mhplus besteht aus einer umfassenden Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt und einer Unfallversicherung. Beim Abschluss der mhplus Auslandskrankenversicherung ist die Police für die Auslandsunfallversicherung generell enthalten und kann nicht abgewählt werden. Die Leistung der integrierten Unfallversicherung erfolgt bei Tod des Versicherungsnehmers während des Auslandsaufenthaltes. Verstirbt der Versicherungsnehmer durch einen Unfall erhalten die Hinterbliebenen eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro. Zusätzlich übernimmt die Unfallversicherung der mhplus die anfallenden Bergungskosten bei einem Unfall während der Reise bis zu einer Höchstgrenze von 5.000 Euro. 

Leistungen der Krankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung der SDK und mhplus kommt für alle Behandlungskosten auf, die während eines Auslandsaufenthaltes anfallen. Abgesichert sind mit der Auslandsreisekrankenversicherung von mhplus die ersten 45 Tage einer Reise. Länger andauernde Auslandsaufenthalte sind über die mhplus nicht versicherbar. Die Übernahme der Behandlungskosten erfolgt sowohl bei einer ambulanten Behandlung als auch bei einer stationären Unterbringung im Krankenhaus. Zusätzlich werden von der Auslandskrankenversicherung der mhplus die Kosten für Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel erstattet, wenn diese ärztlich angeordnet wurden. Im Bereich der Zahnmedizin übernimmt die mhplus Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten für eine schmerzstillende Behandlung sowie die Kosten für Reparaturen an Prothesen und Zahnersatz. Medizinisch notwendige Krankentransporte zu einem Notfallarzt oder in ein Krankenhaus am Reiseort werden von der mhplus Auslandskrankenversicherung uneingeschränkt erstattet. Der Rücktransport aus einem medizinischen Grund ist in den Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung integriert. Die Kostenübernahme erfolgt nur, wenn der Rücktransport medizinisch vertretbar ist und angeordnet wird. Kommt es zum Tod des Versicherungsnehmers, werden Überführungskosten zum Wohnort bis zu einer maximalen Höhe von 12.000 Euro erstattet. Wenn die Bestattung im Ausland gewünscht wird, liegt auch hier die Erstattungshöchstgrenze bei 12.000 Euro. Die Erstattungsgrenze ist unabhängig davon, ob das Reiseland im europäischen oder außereuropäischen Ausland liegt. Der Versicherungsschutz ist weltweit uneingeschränkt gegeben.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich