Die Krankenkasse mhplus BKK bietet bereits seit mehr als 60 Jahren die gesetzliche Krankenvollversicherung an. Private Zusatzversicherungen werden in Kooperation mit namhaften Versicherern angeboten. Die Auslandskrankenversicherung „REISEplus“ wird durch die SDK getragen.
Verfügbare Tarife
- Einzelpolice für Versicherungsnehmer bis zum 60. Lebensjahr
- Einzelversicherung für Versicherungsnehmer ab dem 61. Lebensjahr
- Familienpolice für bis zu zwei Erwachsene und deren minderjährige Kinder
Beitrag zur Auslandskrankenversicherung
- Jahresbeitrag von 9,50 Euro zur Einzelversicherung bis zum 60. Lebensjahr
- Jahresbeitrag von 19 Euro zur Einzelversicherung ab dem 61. Lebensjahr
- Jahresbeitrag von 24 Euro zur Familienversicherung
- Beitragsreduzierung unabhängig vom Tarif ab dem zweiten Versicherungsjahr
Behandlungs- und Transportkostenerstattung
- Erstattung von ambulanten und stationären Behandlungskosten im Ausland
- Übernahme von Kosten für eine schmerzstillende Zahnbehandlung und Prothesenreparatur
- Erstattung von Transportkosten zum behandelnden Arzt oder Klinikum im Reiseland
- Übernahme von Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport
Unfall- und Todesfallleistung
- Übernahme von Bestattungskosten im Ausland
- Übernahme von anfallenden Überführungskosten bei Tod im Ausland bis zu 12.000 Euro
- Übernahme von unfallbedingten Bergungskosten bis zu einer Höhe von 5.000 Euro
- 5.000 Euro Todesfallzahlung bei einem Unfalltod während der Reise
Kosten berechnen & Anbieter vergleichen
Der Beitrag zur Auslandskrankenversicherung hängt von den Angaben des Versicherungsnehmers und vom Umfang ab. Der für diese Seite entwickelte Tarifrechner ermöglicht es, die aktuell verfügbaren Angebote zahlreicher Versicherer im direkten Vergleich gegenüberzustellen und die günstigste Police online abzuschließen. Zum Tarifrechner gelangen Sie über den blau hinterlegten Button „Zum Versicherungsvergleich“.
Die mhplus Krankenkasse besteht bereits seit mehr als 60 Jahren und war ursprünglich eine reine Betriebskrankenkasse der Automobilzuliefererindustrie. In der Zwischenzeit wurde aus der Betriebskrankenkasse eine gesetzliche Krankenkasse, die allen Arbeitnehmern offen steht. Die mhplus Krankenkasse bietet nicht nur eine gesetzliche Krankenvollversicherung an sondern kooperiert mit starken Partnern im Bereich der Zusatz- und Vorsorgeversicherungen. Darunter fällt auch die Auslandskrankenversicherung der mhplus. Diese wird in Zusammenarbeit mit der Süddeutschen Krankenkasse angeboten. Detaillierte Informationen zur angebotenen Auslandsreisekrankenversicherung „Reiseplus“ sind unter http://www.mhplus-krankenkasse.de/sdk-versicherung-reise-plus.html abrufbar. Die Auslandskrankenversicherung kann in wenigen Schritten online abgeschlossen werden.
Beiträge und Tarifoptionen
Die Auslandsreisekrankenversicherung der mhplus in Kooperation mit der Süddeutschen Krankenkasse ist als Versicherungspolice für Singles und für die ganze Familie abschließbar. Die mhplus Auslandsreisekrankenversicherung ist eine Ganzjahresspolice, so dass der zu leistende Versicherungsbeitrag einmal jährlich fällig wird. Einzelpersonen zahlen bis zum Erreichen des 60. Lebensjahrs einen Versicherungsbeitrag von 9,50 Euro. Mit dem Erreichen des 61. Lebensjahres steigt der Beitrag für eine Singlepolice auf 19,00 Euro. Beim Abschluss einer Dauerpolice der mhplus Auslandsreisekrankenversicherung profitieren alle Versicherungsnehmer von einer Beitragsreduzierung ab dem zweiten Versicherungsjahr. Sowohl für die Einzelpolice als auch für die Familienpolice sinkt der Beitrag ab dem zweiten Versicherungsjahr. Der Jahresbeitrag zur Familienpolice beträgt im ersten Jahr 24,00 Euro. Mit Beginn des zweiten Versicherungsjahres sinkt der Beitrag zur mhplus Auslandskrankenversicherung für die ganze Familie auf 21,50 Euro. Die Auslandskrankenversicherung kann unter https://www.sdk.de/custom/reiseplus.php?index=1&artikel=88&m=c&arvid=950000&admid=&vemail= online abgeschlossen werden. Dort stehen auch das detaillierte Produktinformationsblatt und die gültigen Versicherungsbedingungen zur Einsicht.
Leistungen der enthaltenen Unfallversicherung
Die Auslandskrankenversicherung von mhplus besteht aus einer umfassenden Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt und einer Unfallversicherung. Beim Abschluss der mhplus Auslandskrankenversicherung ist die Police für die Auslandsunfallversicherung generell enthalten und kann nicht abgewählt werden. Die Leistung der integrierten Unfallversicherung erfolgt bei Tod des Versicherungsnehmers während des Auslandsaufenthaltes. Verstirbt der Versicherungsnehmer durch einen Unfall erhalten die Hinterbliebenen eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro. Zusätzlich übernimmt die Unfallversicherung der mhplus die anfallenden Bergungskosten bei einem Unfall während der Reise bis zu einer Höchstgrenze von 5.000 Euro.
Leistungen der Krankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung der SDK und mhplus kommt für alle Behandlungskosten auf, die während eines Auslandsaufenthaltes anfallen. Abgesichert sind mit der Auslandsreisekrankenversicherung von mhplus die ersten 45 Tage einer Reise. Länger andauernde Auslandsaufenthalte sind über die mhplus nicht versicherbar. Die Übernahme der Behandlungskosten erfolgt sowohl bei einer ambulanten Behandlung als auch bei einer stationären Unterbringung im Krankenhaus. Zusätzlich werden von der Auslandskrankenversicherung der mhplus die Kosten für Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel erstattet, wenn diese ärztlich angeordnet wurden. Im Bereich der Zahnmedizin übernimmt die mhplus Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten für eine schmerzstillende Behandlung sowie die Kosten für Reparaturen an Prothesen und Zahnersatz. Medizinisch notwendige Krankentransporte zu einem Notfallarzt oder in ein Krankenhaus am Reiseort werden von der mhplus Auslandskrankenversicherung uneingeschränkt erstattet. Der Rücktransport aus einem medizinischen Grund ist in den Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung integriert. Die Kostenübernahme erfolgt nur, wenn der Rücktransport medizinisch vertretbar ist und angeordnet wird. Kommt es zum Tod des Versicherungsnehmers, werden Überführungskosten zum Wohnort bis zu einer maximalen Höhe von 12.000 Euro erstattet. Wenn die Bestattung im Ausland gewünscht wird, liegt auch hier die Erstattungshöchstgrenze bei 12.000 Euro. Die Erstattungsgrenze ist unabhängig davon, ob das Reiseland im europäischen oder außereuropäischen Ausland liegt. Der Versicherungsschutz ist weltweit uneingeschränkt gegeben.