Die Knappschaft gehört zweifelsohne zu den ältesten, gesetzlichen Krankenkassen, denn sie besteht bereits seit mehr als 750 Jahren. Während sie im Ursprung lediglich für die Bergleute gedacht war, ist sie heute für jeden Verbraucher zugänglich. Die Auslandskrankenversicherung der Knappschaft unterliegt den gesetzlichen Vorschriften.
Grundlegendes
- Basiskrankenschutz im Rahmen des europäischen Sozialversicherungsabkommens
- Auslandskrankenschutz lediglich über die Europäische Versichertenkarte erhältlich
- Gebührendifferenz verbleibt beim Versicherten
- Kooperationspartner Hallesche schließt die Versorgungslücke
Leistungen Kooperationspartner
- Europaweiter sowie weltweiter Krankenschutz
- Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
- Krankentransporte zum Arzt oder Krankenhaus
- Medizinisch erforderlicher Krankenrücktransport
- Schmerzbehandlung Zahnarzt inkl. notwendiger Füllungen
- Einfache Reparaturen am Zahnersatz
- Überführung im Todesfall nach Deutschland oder alternativ Bestattung vor Ort
- Kostenübernahme im Todesfall: 5.000 Euro (Europa) und 10.000 Euro (Weltweit)
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Die Beiträge lassen sich über den internen Tarifrechner ermitteln. Ebenso können die genauen Versicherungsleistungen eingesehen und ein Vergleich mit anderen Gesellschaften durchgeführt werden. Der Tarifrechner ist über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar.
Die Knappschaft gehört zu den ältesten, gesetzlichen Krankenkassen, denn sie konnte im Jahr 2010 bereits ihr 750jähriges Bestehen feiern. Ursprünglich stand ein organisatorischer Zusammenschluss der Bergleute dahinter, die zum Ziel hatten, die Arbeitnehmerinteressen zu vertreten sowie eine gegenseitige, soziale Absicherung zu erzielen. In der heutigen Zeit steht die Knappschaft für die gesetzliche Krankenkasse Knappschaft-Bahn-See. Die Knappschaft konnte zahlreiche Errungenschaften für das deutsche Kranken- und Sozialwesen erzielen und kann sich heute noch den Namen machen, als eine der wenigen, gesetzlichen Krankenkassen über hervorragende Leistungen zu verfügen, die über das normale Maß hinausgehen. Die Auslandskrankenversicherung der Knappschaft gehört zu den kostenfreien Leistungen, die innerhalb der gesetzlichen Absicherung erhältlich sind.
Die Auslandsreisekrankenversicherung der Knappschaft ist mit der Europäischen Versicherungskarte gültig
Wer sich in den Urlaub begibt, möchte die schönsten Wochen des Jahres möglichst unbeschwert genießen. Allerdings kann es gerade am Urlaubsort zu unliebsamen Zwischenfällen kommen. Dazu gehören beispielsweise Durchfallerkrankungen, weil das fremde Essen für den deutschen Magen zu ungewohnt ist oder aber das Klima sorgt für Kreislaufprobleme. Ebenso ist man am Urlaubsort nicht vor Unfällen gefeit und muss sich in ärztliche Behandlung begeben. Durch die Versichertenkarte ist der Urlauber mittels der Knappschaft Auslandskrankenversicherung insofern abgesichert, dass diese beim Arzt lediglich vorgelegt werden muss. Ein Teil der Kosten wird somit bereits übernommen. Dies jedoch gilt überwiegend für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, da mit diesen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Die Knappschaft Auslandsreisekrankenversicherung kann mittels der Europäischen Krankenversichertenkarte ebenso in Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Türkei oder Tunesien beansprucht werden. Wer noch nicht im Besitz dieser Krankenversichertenkarte ist, kann diese zwei Wochen vor dem Reiseantritt bei der Knappschaft beantragen. Sollte die Reise bereits direkt bevorstehen, dann stellt die Krankenkasse auch gerne eine Ersatzbescheinigung für die Knappschaft Auslandskrankenversicherung aus.
Die Kosten für eine Behandlung bei der Auslandsreisekrankenversicherung der Knappschaft einreichen
Es kann jedoch vorkommen, dass längst nicht alle Ärzte oder Krankenhäuser am Urlaubsort die Europäische Krankenversicherungskarte oder den entsprechenden Nachweis akzeptieren. In solch einem Fall wird vom Versicherten verlangt, dass er die Kosten aus der eigenen Urlaubskasse entrichten muss. In der Regel wird der Urlauber kaum dagegen vorgehen können, auch wenn die ärztlichen Einrichtungen grundsätzlich zur Annahme verpflichtet sind. Hier sollte unbedingt eine Rechnung über die gesamten Kosten verlangt werden, die dann bei der Knappschaft Auslandsreisekrankenversicherung eingereicht wird, damit die entrichten Beträge erstattet werden können. Ebenso sollte beachtet werden, dass im Urlaubsland eine Zuzahlungs- und Gebührenpflicht besteht, auch wenn der Urlauber in Deutschland bei der Knappschaft davon befreit wäre.
Auch die Auslandskrankenversicherung der Knappschaft unterliegt den gesetzlichen Vorschriften
Da die Knappschaft, wie alle gesetzlichen Krankenkassen, den gesetzlichen Vorschriften unterliegen, verbleibt beim Patienten ein Eigenanteil. Denn auch die Knappschaft Auslandsreisekrankenversicherung kann sich darüber nicht hinwegsetzen und darf lediglich aufgrund der maßgeblichen Kassensätze die Leistungen übernehmen. Somit muss der Versicherte oftmals eine nicht unerhebliche Summe aus der eigenen Tasche entrichten. Hier bietet die Knappschaft ihren Versicherten die Möglichkeit an, eine private Zusatzabsicherung der Halleschen Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen, mit der sie eine Kooperation eingegangen sind. Der Leistungsumfang bei der Halleschen Krankenversicherung lässt zu, dass der Reisende den Auslandsaufenthalt unbeschwert genießen kann.