Die HDI bildet einen Teil des HDI-Gerling-Konzerns, welcher zahlreiche Tochtergesellschaften sowie Niederlassungen in 31 Ländern weltweit unterhält. Eine HDI Auslandskrankenversicherung wird für Privatpersonen nicht angeboten. Diese Absicherung kann lediglich von Betrieben für ihre auslandstätige Mitarbeiter abgeschlossen werden.
Grundlegende Informationen
- Gilt für Arbeitnehmer, die Auslandseinsätze absolvieren
- Schließt die Versorgungslücken der Krankenkassen
- Europa- sowie weltweiter Krankenschutz
- Alle Arten von Erkrankungen sind abgesichert
Leistungen
- Umfangreicher Krankenversicherungsschutz
- Ambulante sowie stationäre Heilbehandlungen
- Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des Arbeitnehmers
- Keine Höchstversicherungsdauer
- Keine Gesundheitsprüfung
- Krankenversicherungsschutz auf mitreisende Familienangehörige erweiterbar
- Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport
- Lebenslange Berufsunfähigkeitsrente bei Invalidität, maximal 60.000 Euro per Jahr
- Kapitalzahlung im Todesfall, maximal 500.000 Euro
- Ausschüttung von Überschussbeteiligungen
Kosten berechnen & Anbieter vergleichen
Mittels dem internen Tarifrechner, der über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar ist, lassen sich die Beiträge berechnen und präzisen Versicherungsleistungen einsehen. Weiterhin kann ein Vergleich mit weiteren Angeboten anderer Versicherer durchgeführt werden.
Bei der HDI handelt es sich um den HDI-Gerling Konzern, welcher zu den größten Sach- und Lebensversicherern in Deutschland gehört und somit eine führende Stelle auf dem Versicherungsmarkt einnimmt. Im Jahr 2006 entstand dieser Konzern aus den, damals noch für sich agierenden Unternehmen HDI und Gerling. Für jedes, individuelle Bedürfnis kann die perfekte Lösung durch die HDI angeboten werden und dies nicht nur für Privatpersonen, sondern ebenfalls für gewerbliche Kunden, die aus den Bereichen Mittelstand und Industrie kommen. Darüber hinaus verfügt diese Versicherungsgesellschaft über zahlreiche, internationale Aktivitäten, denn sie unterhalten Tochtergesellschaften und Niederlassungen in 31 Ländern auf der ganzen Welt. Eine private Auslandskrankenversicherung der HDI wird für Urlauber nicht angeboten, welche die Versorgungslücke zu den gesetzlichen Krankenkassen schließt, wenn der Urlauber beim Auslandsaufenthalt erkrankt oder einen Unfall hinnehmen muss. Eine HDI Auslandskrankenversicherung ist für Arbeitnehmer erhältlich, die der Arbeitgeber im Falle eines Auslandsaufenthaltes für seine Mitarbeiter unbedingt abschließen sollte.
Ohne die HDI Auslandsreisekrankenversicherung sollte kein Auslandsaufenthalt beginnen
Jeder Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiter zu einem Auslandseinsatz schickt, sollte sich auch Gedanken über die gesundheitliche Absicherung am Urlaubsort machen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich Leistungen für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen beschlossen wurde. Dies sind in der Regel fast alle europäischen Staaten, allerdings werden die Kosten nur insofern übernommen, wie sie in Deutschland erstattungsfähig wären. Damit verbleibt nach dem Abzug eine Differenz, die der Versicherte zu tragen hat. Bei allen anderen Ländern auf der Welt, bei denen der Kooperationsvertrag nicht greift, müssen die Kosten gänzlich selbst entrichtet werden und dies bereits direkt vor Ort und bar. Nicht allzu selten berechnen die Ärzte bei den Ausländern für eine Behandlung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls höhere Beträge, gegen die sich niemand wehren kann. Diese Tatsache kann sich finanziell schmerzlich bemerkbar machen, vor allem dann, wenn dadurch der Arbeitseinsatz stark gefährdet ist. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der HDI ist der Mitarbeiter gegen alle gesundheitlichen Risiken ausreichend abgesichert. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Erkrankungen handelt, die durch Stress, ungewohntes Essen oder dem Klimawechsel hervorgerufen werden oder aber um fehlende Sicherheitsvorschriften, Terrorismus, innere Unruhen oder kriegerische Auseinandersetzungen.
Die Leistungen der HDI Auslandsreisekrankenversicherung im Einzeln
Während herkömmliche Versicherungen nicht ausreichen, wenn kostspielige Behandlungen, Rücktransporte nach Deutschland, der mögliche Fall einer Berufsunfähigkeit oder im schlimmsten Fall sogar der Tod des Mitarbeiters anstehen, schließt die Auslandskrankenversicherung der HDI die finanzielle Lücke für alle Beteiligten. So gehört zu den Leistungen ein umfangreicher Krankenversicherungsschutz sowie die Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Mitarbeiters. Eine Höchstversicherungsdauer besteht nicht, ebenso wenig erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Wenn die Familie mitreist, erweitert sich der Schutz der HDI Auslandskrankenversicherung auch auf die Angehörigen. Sollte ein Rücktransport als medizinisch notwendig erachtet werden, wird dieser ebenfalls von der Auslandsreisekrankenversicherung der HDI getragen. Sollte es zu einer Invalidität kommen, wird eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente von maximal 60.000 Euro per Jahr gezahlt. Im schlimmsten Fall kann es auch zum Tode des Arbeitnehmers kommen. In solch einem Fall leistet die HDI Auslandskrankenversicherung eine Kapitalzahlung von maximal 500.000 Euro. Ebenfalls wird eine hohe Überschussbeteiligung ausgeschüttet, die abhängig vom Schadenverlauf ist.