Auslandskrankenversicherungen
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Auslandskrankenversicherung HDI Gerling

Die HDI bildet einen Teil des HDI-Gerling-Konzerns, welcher zahlreiche Tochtergesellschaften sowie Niederlassungen in 31 Ländern weltweit unterhält. Eine HDI Auslandskrankenversicherung wird für Privatpersonen nicht angeboten. Diese Absicherung kann lediglich von Betrieben für ihre auslandstätige Mitarbeiter abgeschlossen werden.

Grundlegende Informationen

  • Gilt für Arbeitnehmer, die Auslandseinsätze absolvieren 
  • Schließt die Versorgungslücken der Krankenkassen 
  • Europa- sowie weltweiter Krankenschutz 
  • Alle Arten von Erkrankungen sind abgesichert 

Leistungen

  • Umfangreicher Krankenversicherungsschutz 
  • Ambulante sowie stationäre Heilbehandlungen 
  • Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des Arbeitnehmers 
  • Keine Höchstversicherungsdauer 
  • Keine Gesundheitsprüfung 
  • Krankenversicherungsschutz auf mitreisende Familienangehörige erweiterbar 
  • Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport 
  • Lebenslange Berufsunfähigkeitsrente bei Invalidität, maximal 60.000 Euro per Jahr 
  • Kapitalzahlung im Todesfall, maximal 500.000 Euro 
  • Ausschüttung von Überschussbeteiligungen 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Mittels dem internen Tarifrechner, der über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar ist, lassen sich die Beiträge berechnen und präzisen Versicherungsleistungen einsehen. Weiterhin kann ein Vergleich mit weiteren Angeboten anderer Versicherer durchgeführt werden.

 


 

Bei der HDI handelt es sich um den HDI-Gerling Konzern, welcher zu den größten Sach- und Lebensversicherern in Deutschland gehört und somit eine führende Stelle auf dem Versicherungsmarkt einnimmt. Im Jahr 2006 entstand dieser Konzern aus den, damals noch für sich agierenden Unternehmen HDI und Gerling. Für jedes, individuelle Bedürfnis kann die perfekte Lösung durch die HDI angeboten werden und dies nicht nur für Privatpersonen, sondern ebenfalls für gewerbliche Kunden, die aus den Bereichen Mittelstand und Industrie kommen. Darüber hinaus verfügt diese Versicherungsgesellschaft über zahlreiche, internationale Aktivitäten, denn sie unterhalten Tochtergesellschaften und Niederlassungen in 31 Ländern auf der ganzen Welt. Eine private Auslandskrankenversicherung der HDI wird für Urlauber nicht angeboten, welche die Versorgungslücke zu den gesetzlichen Krankenkassen schließt, wenn der Urlauber beim Auslandsaufenthalt erkrankt oder einen Unfall hinnehmen muss. Eine HDI Auslandskrankenversicherung ist für Arbeitnehmer erhältlich, die der Arbeitgeber im Falle eines Auslandsaufenthaltes für seine Mitarbeiter unbedingt abschließen sollte.

Ohne die HDI Auslandsreisekrankenversicherung sollte kein Auslandsaufenthalt beginnen

Jeder Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiter zu einem Auslandseinsatz schickt, sollte sich auch Gedanken über die gesundheitliche Absicherung am Urlaubsort machen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich Leistungen für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen beschlossen wurde. Dies sind in der Regel fast alle europäischen Staaten, allerdings werden die Kosten nur insofern übernommen, wie sie in Deutschland erstattungsfähig wären. Damit verbleibt nach dem Abzug eine Differenz, die der Versicherte zu tragen hat. Bei allen anderen Ländern auf der Welt, bei denen der Kooperationsvertrag nicht greift, müssen die Kosten gänzlich selbst entrichtet werden und dies bereits direkt vor Ort und bar. Nicht allzu selten berechnen die Ärzte bei den Ausländern für eine Behandlung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls höhere Beträge, gegen die sich niemand wehren kann. Diese Tatsache kann sich finanziell schmerzlich bemerkbar machen, vor allem dann, wenn dadurch der Arbeitseinsatz stark gefährdet ist. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der HDI ist der Mitarbeiter gegen alle gesundheitlichen Risiken ausreichend abgesichert. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Erkrankungen handelt, die durch Stress, ungewohntes Essen oder dem Klimawechsel hervorgerufen werden oder aber um fehlende Sicherheitsvorschriften, Terrorismus, innere Unruhen oder kriegerische Auseinandersetzungen.

Die Leistungen der HDI Auslandsreisekrankenversicherung im Einzeln

Während herkömmliche Versicherungen nicht ausreichen, wenn kostspielige Behandlungen, Rücktransporte nach Deutschland, der mögliche Fall einer Berufsunfähigkeit oder im schlimmsten Fall sogar der Tod des Mitarbeiters anstehen, schließt die Auslandskrankenversicherung der HDI die finanzielle Lücke für alle Beteiligten. So gehört zu den Leistungen ein umfangreicher Krankenversicherungsschutz sowie die Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Mitarbeiters. Eine Höchstversicherungsdauer besteht nicht, ebenso wenig erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Wenn die Familie mitreist, erweitert sich der Schutz der HDI Auslandskrankenversicherung auch auf die Angehörigen. Sollte ein Rücktransport als medizinisch notwendig erachtet werden, wird dieser ebenfalls von der Auslandsreisekrankenversicherung der HDI getragen. Sollte es zu einer Invalidität kommen, wird eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente von maximal 60.000 Euro per Jahr gezahlt. Im schlimmsten Fall kann es auch zum Tode des Arbeitnehmers kommen. In solch einem Fall leistet die HDI Auslandskrankenversicherung eine Kapitalzahlung von maximal 500.000 Euro. Ebenfalls wird eine hohe Überschussbeteiligung ausgeschüttet, die abhängig vom Schadenverlauf ist.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich