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Auslandskrankenversicherung Gothaer

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Erkrankungen oder Unfälle können auch während eines Auslandaufenthaltes eintreten. Doch die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten im Ausland nicht im gleichen Umfang Versicherungsschutz wie in Deutschland. Daher ist es sinnvoll, für Auslandsreisen eine spezielle Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung von der Gothaer bietet den notwendigen Versicherungsschutz und sorgt so dafür, dass auch im Ausland medizinische Hilfe ohne zusätzliche finanzielle Belastung des Patienten möglich ist.

Eine Auslandskrankenversicherung von der Gothaer sorgt für einen weltweiten Versicherungsschutz

Bei Erkrankung oder Unfall im Ausland besteht, wenn überhaupt, durch die gesetzlichen Krankenkassen nur ein teilweiser Versicherungsschutz. Häufig werden medizinische Leistungen im Ausland von Ärzten und Krankenhäusern privat abgerechnet. Für Behandlungen als Privatpatient übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch keine Kosten und der Betroffenen muss ohne Auslandskrankenversicherung selber für alle anfallenden Kosten aufkommen. Mit einigen Ländern besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Dieses garantiert, dass eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen auch bei Erkrankung oder Unfall im Ausland erfolgt. Jedoch werden die Behandlungskosten nach den deutschen Gebührenverordnungen von den Kassen gezahlt. In der Regel bedeutet dies, dass der Patient mit zum Teil erheblichen Zuzahlungen rechnen muss. Diese Regelung gilt auch in den Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes. Eine Gothaer Auslandskrankenversicherung ist im Ausland deshalb eine sinnvolle und dringend ratsame Zusatzversicherung. Sie übernimmt die Kosten für alle ambulanten und stationären Behandlungen im Ausland, inklusive aller erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Die Kostenübernahme durch die Gothaer Auslandsreisekrankenversicherung ist auch dann garantiert, wenn die Behandlung als Privatpatient erfolgt. Da es sich bei der Gothaer Auslandsreisekrankenversicherung um eine Jahresversicherung handelt, muss der Versicherungsvertrag drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden, sofern die Versicherung nach Ablauf eines Jahres enden soll. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich die Versicherungsdauer um ein weiteres Jahr.

Die Auslandskrankenversicherung Meditravel – ein Versicherungsprodukt direkt vom Anbieter

Mit der Auslandskrankenversicherung Meditravel kann ein Auslandskrankenschutz direkt bei der Gothaer abgeschlossen werden. Die Versicherung gilt für alle Reisen bis zu einer Reisedauer von 42 Tagen, innerhalb des Versicherungsjahres und kann für Einzelpersonen oder als Familienversicherung abgeschlossen werden. Versichert sind alle ambulanten und stationären Behandlungen im Ausland, alle notwendigen Arznei-, Heil-, und Hilfsmittel, sowie zahnärztliche Schmerzbehandlungen. Die Auslandskrankenversicherung der Gothaer übernimmt die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport des Patienten, sowie einer Begleitperson. Such-, Rettungs- und Bergungskosten sind bis zu einer Höhe von 2500 Euro mit im Versicherungsumfang enthalten. Beim Tod der versicherten Person im Ausland trägt die Versicherung die Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten. Damit bietet die Gothaer Auslandskrankenversicherung im Ausland einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall und bei Unfällen.

Die Auslandskrankenversicherung der HEK – eine Kooperationsprodukt mit der Gothaer Versicherung

Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) bietet als Zusatzversicherung zur normalen Krankenversicherung die Auslandskrankenversicherung HEK an. Das Versicherungsprodukt wird von der Hanseatischen Krankenkasse in Kooperation mit der Gothaer Versicherung angeboten. Der Leistungsumfang entspricht dem Leistungsumfang der Auslandsreisekrankenversicherung der Gothaer Meditravel. Beim Versicherungsabschluss behält sich die Hanseatische Krankenkasse eine Risikoprüfung vor.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich