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Erkrankungen oder Unfälle können auch während eines Auslandaufenthaltes eintreten. Doch die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten im Ausland nicht im gleichen Umfang Versicherungsschutz wie in Deutschland. Daher ist es sinnvoll, für Auslandsreisen eine spezielle Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung von der Gothaer bietet den notwendigen Versicherungsschutz und sorgt so dafür, dass auch im Ausland medizinische Hilfe ohne zusätzliche finanzielle Belastung des Patienten möglich ist.
Eine Auslandskrankenversicherung von der Gothaer sorgt für einen weltweiten Versicherungsschutz
Bei Erkrankung oder Unfall im Ausland besteht, wenn überhaupt, durch die gesetzlichen Krankenkassen nur ein teilweiser Versicherungsschutz. Häufig werden medizinische Leistungen im Ausland von Ärzten und Krankenhäusern privat abgerechnet. Für Behandlungen als Privatpatient übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch keine Kosten und der Betroffenen muss ohne Auslandskrankenversicherung selber für alle anfallenden Kosten aufkommen. Mit einigen Ländern besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Dieses garantiert, dass eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen auch bei Erkrankung oder Unfall im Ausland erfolgt. Jedoch werden die Behandlungskosten nach den deutschen Gebührenverordnungen von den Kassen gezahlt. In der Regel bedeutet dies, dass der Patient mit zum Teil erheblichen Zuzahlungen rechnen muss. Diese Regelung gilt auch in den Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes. Eine Gothaer Auslandskrankenversicherung ist im Ausland deshalb eine sinnvolle und dringend ratsame Zusatzversicherung. Sie übernimmt die Kosten für alle ambulanten und stationären Behandlungen im Ausland, inklusive aller erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Die Kostenübernahme durch die Gothaer Auslandsreisekrankenversicherung ist auch dann garantiert, wenn die Behandlung als Privatpatient erfolgt. Da es sich bei der Gothaer Auslandsreisekrankenversicherung um eine Jahresversicherung handelt, muss der Versicherungsvertrag drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden, sofern die Versicherung nach Ablauf eines Jahres enden soll. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich die Versicherungsdauer um ein weiteres Jahr.
Die Auslandskrankenversicherung Meditravel – ein Versicherungsprodukt direkt vom Anbieter
Mit der Auslandskrankenversicherung Meditravel kann ein Auslandskrankenschutz direkt bei der Gothaer abgeschlossen werden. Die Versicherung gilt für alle Reisen bis zu einer Reisedauer von 42 Tagen, innerhalb des Versicherungsjahres und kann für Einzelpersonen oder als Familienversicherung abgeschlossen werden. Versichert sind alle ambulanten und stationären Behandlungen im Ausland, alle notwendigen Arznei-, Heil-, und Hilfsmittel, sowie zahnärztliche Schmerzbehandlungen. Die Auslandskrankenversicherung der Gothaer übernimmt die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport des Patienten, sowie einer Begleitperson. Such-, Rettungs- und Bergungskosten sind bis zu einer Höhe von 2500 Euro mit im Versicherungsumfang enthalten. Beim Tod der versicherten Person im Ausland trägt die Versicherung die Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten. Damit bietet die Gothaer Auslandskrankenversicherung im Ausland einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall und bei Unfällen.
Die Auslandskrankenversicherung der HEK – eine Kooperationsprodukt mit der Gothaer Versicherung
Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) bietet als Zusatzversicherung zur normalen Krankenversicherung die Auslandskrankenversicherung HEK an. Das Versicherungsprodukt wird von der Hanseatischen Krankenkasse in Kooperation mit der Gothaer Versicherung angeboten. Der Leistungsumfang entspricht dem Leistungsumfang der Auslandsreisekrankenversicherung der Gothaer Meditravel. Beim Versicherungsabschluss behält sich die Hanseatische Krankenkasse eine Risikoprüfung vor.