Wer während eines Auslandaufenthaltes erkrankt und ärztliche Hilfe benötigt, muss ohne eine Auslandkrankenversicherung mit hohen Kosten rechnen, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, wenn überhaupt, nur eine Teil der Kosten. Die Elvia Auslandskrankenversicherung bietet einen umfassenden Schutz und schließt damit eine wichtige Versorgungslücke.
Elvia Verisicherungsgesellschaft
- ursprünglich Tochterunternehmen der Helvetia-Unfallversicherung
- zusammen mit dem französischen Unternehmen Mondial Assistence eines der größten Reiseversicherungsunternehmen weltweit
- seit Februar 2011 als „Allianz Global Assistence“ tätig
Versicherungsbedingungen
- weltweiter Versicherungsschutz für Urlaubs- und Geschäftseisen
- bis zu einer Reisedauer von 45 Tagen
- Jahresversicherung
- für Einzelpersonen oder Familien
Versicherungsleistungen
- ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland
- Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- notwendige Reparaturen am Zahnersatz
- medizinisch notwendiger Krankenrücktransport
- Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus im Ausland
- Assistence-Serviceleistungen
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die Angebote zur Auslandskrankenversicherung können unterschiedliche Leistungen und Preise beinhalten. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich mit unserem Vergleichsrechner. Ein Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ führt direkt auf den Tarifrechner. Im Anschluss an den Versicherungsvergleich ist der Onlineabschluss einer Auslandkrankenversicherung möglich.
Eine finanzielle Absicherung im Krankheitsfall ist auf Reisen genau so wichtig wie zu Hause. Die Kosten für jede Art von medizinischen Leistungen steigen mehr und mehr, sodass ein guter Versicherungsschutz unerlässlich ist. Während im Heimatland überwiegend der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet ist, entsteht auf Auslandsreisen eine Versorgungslücke, sodass für jede Reise ins Ausland der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend ratsam ist. Eine Elvia Auslandskrankenversicherung die Versorgungslücke im Versicherungsschutz bei Reisen weltweit, denn sie übernimmt die Kosten bei einer Erkrankung oder bei einem Unfall im Ausland.
Ein guter Auslandskrankenschutz ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen auf Reisen
Auch auf Reisen kann es zu Erkrankungen oder einem Unfall kommen. Ohne einen guten Versicherungsschutz kann dies für den Betroffen, neben der gesundheitlichen Beeinträchtigung und den entgangenen Urlaubsfreuden, enorme Kosten zur Folge haben. Behandlungskosten im Ausland werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nur teilweise oder gar nicht übernommen. Grund dafür ist, dass die Übernahme der Kosten für notwendige medizinische Leistungen und Maßnahmen nach den medizinischen Gebührenverordnungen erfolgt. Die Höhe der Übernahmekosten ist aber in den Gebührenverordnungen der verschiedenen Länder unterschiedlich festgelegt. In den Ländern der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden medizinische Leistungen daher nur gemäß der in Deutschland zugrunde liegen Gebührenverordnung von den Krankenkassen übernommen. In allen anderen Ländern muss der Patient grundsätzlich alle Leistungen selbst bezahlen. Darüber hinaus erfolgt die medizinische Versorgung im Ausland in vielen Fällen grundsätzlich nur als Privatpatient, sodass der Patient die Kosten aus eigener Tasche zahlen muss. Die medizinische Versorgung auf privater Basis ist auch in den Ländern mit Sozialversicherungsabkommen gängige Praxis. Eine Auslandskrankenversicherung der Elvia bietet in allen Fällen einen umfassenden Versicherungsschutz und schließt die Versorgungslücke bei Erkrankungen oder Unfall im Ausland zuverlässig.
Die Elvia Auslandskrankenversicherung – ein Produkt eines der weltweit größten Reiseversicherungs- und Reisassistence-Unternehmen
Die Elvia Versicherung wurde als Tochterunternehmen der Helvetia-Unfallversicherung gegründet. Seit ihrem Ursprung gilt die Elvia für Reiseversicherungen jeder Art als Spezialist mit einem umfangreichen Versicherungsangebot. Seit 1995 gehört die Elvia zur Allianz-Gruppe. Im Jahr 1999 schloss sich die Elvia dann mit dem französischen Unternehmen Mondial Assistence zusammen, sodass damit eines der weltweit größten Reiseversicherungsunternehmen entstand. Seit Februar 2011 ist das Unternehmen unter dem Namen „Allianz Global Assistence“ tätig. Das bedeutet sowohl die Auslandskrankenversicherung der Elvia, als auch die Mondial Auslandskrankenversicherung sind mittlerweile als Produkte der Allianz Global Assistence auf dem Markt.
Auslandsreisekrankenversicherung der Mondial und Auslandsreisekrankenversicherung der Elvia – Jahres-Reisekrankenschutz für jeden Bedarf
Sowohl die Mondial Auslandskrankenversicherung, als auch die Auslandsreisekrankenversicherung der Elvia bieten einen weltweiten Versicherungsschutz für beliebig viele Urlaubs- und Geschäftseisen, bis zu einer Reisedauer von 45 Tagen, innerhalb des Versicherungsjahres. Die Versicherungen sind für Einzelpersonen oder für Familien abschließbar. Da es sich um Jahresversicherungen handelt, muss eine bestehende Versicherung drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden, sofern sich der Versicherungsschutz nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängern soll. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle ambulanten und stationären Behandlungen im Ausland. Die Kosten für alle Arznei-, Heil- und Hilfsmittel zur Genesung sind mit im Versicherungsumfang enthalten. Ebenfalls von der Versicherung übernommen werden schmerzstillende Zahnbehandlungen, sowie notwendige Reparaturen am Zahnersatz. Darüber hinaus trägt die Versicherung die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport oder einen Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus am Reiseort.
Das besondere Extra – die Assistence-Serviceleistungen
Die Auslandskrankenversicherung der Elvia und die Auslandsreisekrankenversicherung der Mondial beinhalten beide besondere Reiseassistence-Leistungen. Das bedeutet, der Versicherungsumfang besteht nicht nur aus finanziellen Leistungen im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland, sondern beinhaltet einen Beratungs- und Notfallservice. Dazu steht den Versicherten ein telefonischer 24-Stunden-Service zur Verfügung.