Wenn im Ausland ärztliche benötigt wird, ist eine Auslandkrankenversicherung unerlässlich. Ohne den Schutz einer Auslandkrankenversicherung können erhebliche Behandlungskosten auf den Patienten zukommen. Die Auslandkrankenversicherung der DKV bietet einen umfassenden Versicherungsschutz. Dazu stehen zwei Tarifvarianten zur Auswahl.
Einmalversicherung
- für eine bestimmte Reise
- Versicherung endet automatisch zum Reiseende
Jahresversicherung
- gültig für alle Reisen bis zu 6 Wochen Dauer während des Versicherungsjahres
- Kündigung zum Ablauf notwendig, sonst Verlängerung um ein weiteres Jahr
Versicherungsleistungen
- medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungskosten bei Erkrankung oder Unfall
- bei Krankenhausaufenthalten anstatt voller Kostenübernahme pauschaler Betrag von 25 Euro pro Tag möglich
- notwendige Medikamente, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel
- schmerzstillenden Zahnbehandlungen
- für provisorischen Zahnersatz, Zahnkronen und Reparaturen am Zahnersatz 50 % der Kosten, maximal 250 Euro
- Transporte zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus
- medizinisch notwendiger Krankenrücktransport
- für Bestattungskosten im Ausland maximal 10000 Euro oder Überführung des Leichnams
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Preise und Leistungen können sich bei den Angeboten zur Auslandskrankenversicherung unterscheiden. Nutzen Sie unseren seiteninternen Vergleichsrechner für einen Versicherungsvergleich, um die besten und günstigsten Auslandskrankenversicherungen zu finden. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt automatisch auf den Vergleichsrechner. Nach dem Vergleich kann eine Auslandskrankenversicherung online abgeschlossen werden.
Wer im Ausland erkrankt oder einen Unfall erleidet muss mit teils erheblichen Kosten rechnen. Es ist daher nicht nur sinnvoll, sondern auch mehr als ratsam, bei der Planung einer Auslandsreise auch an einen gültigen Versicherungsschutz durch eine Auslandsreisekrankenversicherung zu denken. Eine Auslandskrankenversicherung bei der DKV bietet in verschiedenen Tarifvarianten einen optimalen Schutz auf allen Auslandsreisen weltweit.
Für jede Auslandsreise ist eine Auslandskrankenversicherung unerlässlich
Bei einer Erkrankung oder einem Unfall während eines Auslandsaufenthaltes stellt sich immer die Frage nach der Kostenübernahme für alle medizinisch notwendigen Hilfeleistungen vor Ort. Oftmals werden ambulante und auch stationäre Behandlung als Privatbehandlungen abgerechnet, welche der Patient, ohne den Versicherungsschutz durch eine Auslandskrankenversicherung, komplett aus eigener Tasche zahlen muss. Doch auch Abrechnungen nach der ärztlichen Gebührenverordnung basieren bei einer Behandlung im Ausland immer auf den Gebührenverordnungen des jeweiligen Landes. In den Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes, sowie in allen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden ärztliche Leistungen im Ausland nur im Rahmen der deutschen Gebührenverordnung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Diese entsprechen jedoch nicht den Verordnungen in anderen Ländern, sodass teilweise hohe Eigenkosten auf den Patienten zukommen. Eine Auslandsreisekrankenkasse schließt diese Versorgungslücke perfekt, denn sie übernimmt alle notwendigen Kosten bei Erkrankung oder Unfall im Ausland. Eine DKV Auslandskrankenversicherung ist im Ausland daher ein unerlässlicher Schutz, denn sie ergänzt oder ersetzt den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zuverlässig und weltweit.
Was leistet eine DKV Auslandskrankenversicherung bei im Ausland eingetretenen Erkrankungen oder Unfällen?
Die Auslandskrankenversicherung der DKV übernimmt bei einer Erkrankung oder im Falle eines Unfalls im Ausland alle medizinisch notwendigen ambulanten und stationären Behandlungskosten. Bei stationären Krankenhausaufenthalten ist auf Wunsch statt der vollen Kostenübernahme ein pauschaler Auszahlungsbetrag von 25 Euro pro Tag möglich. Die Kosten für alle notwendigen Medikamente, sonstige Arznei- und Verbandsmittel werden, genau wie alle notwendigen Hilfs- und Heilmittel zu 100 % von der Versicherung getragen. Treten während des Auslandsaufenthaltes Zahnprobleme auf, übernimmt die Versicherung die Kosten für alle schmerzstillenden Behandlungen in vollem Umfang. Für provisorischen Zahnersatz, Zahnkronen oder Reparaturen am Zahnersatz werden 50 % der Kosten, jedoch maximal 250 Euro von der Auslandskrankenversicherung erstattet. Ebenfalls mit im Leistungsumfang der DKV Auslandskrankenversicherung sind Transporte zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus und medizinisch notwendige Krankenrücktransporte. Im Todesfall zahlt die Versicherung bis zu 10000 Euro für Bestattungskosten im Ausland oder die Überführung des Leichnams.
Eine Jahresversicherung zur DKV Auslandskrankenversicherung online abschließen
Wer für eine geplante Auslandsreise eine DKV Auslandskrankenversicherung online abschließen möchte, hat die Wahl zwischen einer Einmalversicherung für eine bestimmte Reise und einer Jahresversicherung, gültig für ein komplettes Versicherungsjahr. Die Langzeit Auslandskrankenversicherung der DKV gilt für alle Reisen mit einer Reisedauer bis maximal 6 Wochen, die während des Versicherungsjahres stattfinden. Die Langzeit Auslandskrankenversicherung DKV kann für Einzelpersonen und für Paare ohne Kinder oder als Familienversicherung abgeschlossen werden.
Eine DKV Auslandskrankenversicherung für ein Jahr hat Kündigungsfristen
Wer in Zukunft keinen weiteren Krankenversicherungsschutz für Auslandsreisen benötigt, muss die Auslandsreisekrankenversicherung bei der DKV kündigen. Wird eine DKV Auslandskrankenversicherung für ein Jahr abgeschlossen und nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Versicherungsschutz um ein weiteres Jahr. Wer seine Auslandsreisekrankenversicherung bei der DKV kündigen möchte, sollte dies spätestens drei Monate vor Ablauf der Versicherung in schriftlicher Form tun.