Für alle Auslandsreisen ist der zusätzliche Versicherungsschutz durch eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Die Bayrischer Beamtenkasse bietet eine Auslandskrankenversicherung in zwei Varianten an. Die beiden Tarife können nicht nur von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes abgeschlossen werden, sondern stellen für alle Reisenden ein interessantes Angebot dar.
Auslandskrankenversicherung der Bayrischen Beamtenkasse
- als Einmalversicherung (Tarif AKE-1)
- als Jahresversicherung (Tarif AKD-1)
Tarif AKE-1
- gültig für eine Reise bis zu 365 Tagen Dauer
- weltweiter Versicherungsschutz
- Beitragshöhe richtet sich nach dem Alter der versicherten Person – ab 60 Jahre erhöhter Beitrag
Tarif AKD-1
- Jahresversicherung für alle Reisen bis zu 45 Tagen während des Versicherungsjahres
- weltweiter Versicherungsschutz
- Beitragshöhe altersabhängig – ab 60 Jahre erhöht sich der Beitrag
Leistungsumfang
- beide Tarife identischer Leistungsumfang
- genaue Tarif- und Leistungsinformationen unter http://www.vkb.de/web/html/pk/versicherungen/kranken-zusatzversicherung/auslandsreise/detailinformationen_/
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Auslandskrankenversicherungen können sich in ihren Versicherungsbedingungen, Leistungen und Prämien unterscheiden. Ein Versicherungsvergleich ist daher sinnvoll. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den seiteninternen Tarifrechner zu gelangen. Nach der Berechnung der besten Tarife zur Auslandskrankenversicherung kann eine Versicherung online abgeschlossen werden.
Die Bayrische Beamtenkasse wurde bereits 1926 gegründet und hat sich seit dem Gründungszeitpunkt zu einem der größten öffentlichen Krankenversicherer entwickelt. Die Bayrische Beamtenkasse ist der Versicherungskammer Bayern zugeordnet und stellt innerhalb des Konzerns ein eigenständiges Unternehmen auf der Basis einer Aktiengesellschaft dar. Die angebotenen Versicherungen sind nicht nur für Personen mit dem Beamtenstatus ausgelegt sondern für alle privaten Versicherungsnehmer zugänglich. Insbesondere die Auslandskrankenversicherung des Unternehmens ist eine umfassende Zusatzversicherung für Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Angeboten werden von dem Unternehmen sowohl eine Ganzjahrespolice als auch eine Einzelpolice. Die Versicherungsbedingungen und alle Tarifinformationen stellt die Bayrische Beamtenkasse für die Auslandskrankenversicherung unter http://www.vkb.de/web/html/pk/versicherungen/kranken-zusatzversicherung/auslandsreise/detailinformationen_/ zur Verfügung.
Ganzjahresschutz der Bayrischen Beamtenkasse
Die Auslandsreisekrankenversicherung der Bayrischen Beamtenkasse kann als umfassende Jahresversicherung abgeschlossen werden. Hierfür steht der Tarif AKD-11 zur Auswahl. Für diesen Tarif der Auslandskrankenversicherung bei der Bayrischen Beamtenkasse zahlen Versicherungsnehmer bis zum 59. Lebensjahr einen jährlichen Versicherungsbeitrag von 10,90 Euro. Mit Erreichen des 60. Lebensjahres steigt der jährliche Beitrag auf 33,00 Euro. Im Tarif AKD-11 bietet die Bayrische Beamtenkasse die Auslandsreisekrankenversicherung ohne eigene Beteiligung im Versicherungsfall an. Abgesichert sind alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres, wenn diese die maximale Reisedauer von 45 Tagen nicht überschreiten. Die Kostenerstattung für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für ärztlich verordnete Medikamente erfolgt in voller Höhe. Darüber hinaus übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung der Bayrischen Beamtenkasse die entstehenden Aufwendungen für medizinisch notwendige Transporte. Dies gilt sowohl für den Transport in ein nahegelegenes Krankenhaus am Reiseort als auch für den Rücktransport zum Heimatort des Versicherungsnehmers. In bestimmten Bereichen legt die Bayrische Beamtenkasse bei der Auslandskrankenversicherung Erstattungshöchstgrenzen fest. Heilmittel und Hilfsmittel werden nur bis zur Höhe von 150 Euro erstattet. Für schmerzstillende Zahnbehandlungen übernimmt die Bayrische Beamtenkasse maximale Kosten in Höhe von 300 Euro. Bei den Zahnbehandlungen sind auch einfache Füllungen und Reparaturen an Prothesen im Leistungsumfang enthalten. Um nicht nur den gesamten Zeitraum der Reisedauer umfassend zu versichern empfiehlt die Bayrische Beamtenkasse den optionalen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Reisende können die Auslandskrankenversicherung der Bayrischen Beamtenkasse mit der Reiserücktrittsversicherung des Versicherers kombinieren.
Tagesschutz der Bayrischen Beamtenkasse
Die Auslandskrankenversicherung der Bayrischen Beamtenkasse im Tarif AKD-11 ist nur für Reisen mit einer maximalen Dauer von 45 Tagen ausreichend. Für längere Auslandsaufenthalte bietet die Bayrische Beamtenkasse die Auslandsreisekrankenversicherung als Tagespolice im Tarif AKE-11 an. Die Tagespolice hat eine weltweite Gültigkeit und kann für Reisen mit einer Dauer von bis zu 365 Tagen abgeschlossen werden. Für Versicherungsnehmer besteht hier die Möglichkeit, den bereits vorhanden Schutz durch die Jahrespolice für eine einzelne Reise analog zur Reisedauer zu verlängern. Die Verlängerung des Versicherungsschutzes durch die Auslandsreisekrankenversicherung bei der Bayrischen Beamtenkasse ist aber nur verfügbar, wenn die Jahrespolice bereits seit mindestens einem Jahr läuft. Ist dies nicht der Fall, kann die Tagespolice im Tarif AKE-11 für die einzelne Reise beantragt werden. Der Umfang der Auslandskrankenversicherung entspricht dem Leistungsumfang der Jahrespolice. Der Kostenersatz für ambulante und stationäre Behandlungen erfolgt in voller Höhe. Bei der Tagespolice besteht aber keine Einschränkung bei der Übernahme von Kosten für eine schmerzstillende Zahnbehandlung. Während des gesamten Auslandsaufenthaltes haben Versicherungsnehmer der Auslandsreisekrankenversicherung die freie Arzt- und Klinikwahl ohne dass eine Einschränkung bei der Kostenübernahme besteht. Der Versicherungsbeitrag für die Auslandsreisekrankenversicherung im Tarif AKE-11 hängt vom Alter des Versicherungsnehmers ab und wird pro Tag berechnet. Versicherungsnehmer bis zum 59. Lebensjahr zahlen 0,65 Euro pro Reisetag. Versicherungsnehmer ab dem 60. Lebensjahr zahlen 1,60 Euro täglich. Ein weiterer Anstieg des Versicherungsbeitrages ist gegeben, wenn die versicherte Reise länger als 45 Tage dauert. Ab dem 46. Reisetag steigt der Tagessatz auf 2,00 bzw. 12,00 Euro.