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Auslandskrankenversicherung Barmenia

Bei der Barmenia Versicherung steht ein unfassendes Angebot im Bereich der Reiseversicherungen zur Verfügung. Dazu zählt auch die Auslandskrankenversicherung. Bei der Barmenia kann eine Krankenversicherung für das Ausland als Einzelvertrag oder im Rahmen eines Reiseschutzpaketes abgeschlossen werden.

Auslandskrankenversicherung bei der Barmenia

  • als Einzelvertrag
  • als Bestandteil eines Reiseschutzpaketes

Leistungsumfang

  • Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland
  • Kosten für Verbands- und Heilmittel bei ärztlicher Verordnung
  • Krankenrücktransport wenn medizinisch notwendig
  • Überführungskosten beim Tod des Versicherungsnehmers
  • Krankenhaustagesgeld in Höhe von 15 Euro
  • bei Verzicht auf die Kostenerstattung für den stationären Aufenthalt 30 Euro Krankenhaustagesgeld
  • Verdoppelung des Krankenhaustagesgeldes bei Kindern, wenn ein Verwandter als Begleitperson bei dem Kind bleibt

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Leistungen und Beiträge der Angebote zur Auslandskrankenversicherung können variieren. Ein Versicherungsvergleich mit unserem Tarifrechner ermöglicht einen umfassenden Überblick über die, auf dem Markt erhältlichen Angebote. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“. Im Anschluss an den Tarifvergleich kann die Auslandskrankenversicherung Ihrer Wahl online abgeschlossen werden.

 

 


 

Die Versicherungsgruppe Barmenia bietet eine breitgefächerte Produktpalette für private Versicherungsnehmer. Das Unternehmen ist unabhängig tätig und vertreibt die angebotenen Versicherungslösungen sowohl online als auch über Versicherungsmakler und unternehmenseigene Versicherungsberater. Der Bereich der Reise- und Reiseschutzversicherungen wird bei der Barmenia umfassend betreut. Hier bietet das Unternehmen alle benötigten Reiseversicherungen in Form der Sach- und Personenversicherungen. Die Auslandskrankenversicherungen der Barmenia können als Einzelpolice oder als Baustein einem umfassenden Reiseschutzpaket abgeschlossen werden. Für die Auslandsreisekrankenversicherung der Barmenia ist der Online Abschluss möglich. Im Anschluss an die Beitragsberechnung zur Auslandsreisekrankenversicherung der Barmenia ist der Online Abschluss unter https://ssl.barmenia.de/formulare/rkOnline.asp in wenigen Schritten durchführbar. 

Leistungsumfang und erweiterte Leistungsdauer

Die Barmenia Auslandskrankenversicherung übernimmt alle Aufwendungen für eine ambulante oder stationäre Heilbehandlung in voller Höhe. Die Kosten für Behandlungen während des Auslandsaufenthaltes werden nur erstattet, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Für bereits im Vorfeld geplante Heilbehandlungen und Operationen während der Reisedauer besteht keine Leistungspflicht durch die Auslandskrankenversicherung der Barmenia. Entstehende Kosten für Verbandsmittel und Arzneimittel werden von der Auslandskrankenversicherung der Barmenia ohne Höchstgrenze erstattet, wenn eine ärztliche Verordnung erfolgt. Um die Leistung der Barmenia Auslandskrankenversicherung nach der Rückkehr in Anspruch zu nehmen, müssen die entsprechenden ärztlichen Verordnungen eingereicht werden. Für alle Auslandskrankenversicherungen der Barmenia besteht die Leistungsdauer und somit die Kostenerstattung bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Rückreise an den Wohnort des Versicherungsnehmers möglich ist. Der Versicherungsschutz durch die Auslandskrankenversicherung bleibt über das Ende der Laufzeit hin bestehen, wenn die Rückreise medizinisch nicht vertretbar ist. Die Kosten für einen stationären Aufenthalt und die damit verbundenen Kosten für ärztliche Behandlungen werden solange erstattet, bis ein Rücktransport des Versicherungsnehmers möglich ist. 

Rücktransport und Überführung

Wenn eine lebensgefährliche Erkrankung vorliegt, übernimmt die Barmenia Auslandsreisekrankenversicherung einen Transport mit einem Ambulanzflugzeug. Der medizinisch notwenige Rettungsflug wird weltweit in voller Höhe von der Versicherung getragen. Auch wenn keine lebensgefährliche Erkrankung vorliegt, können Versicherungsnehmer der Barmenia Auslandsreisekrankenversicherung einen Rücktransport in Anspruch nehmen. Ist dieser medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, erfolgt die Erstattung der anfallenden Transportkosten. Hierbei legt die Barmenia eine Erstattungshöchstgrenze vom fünffachen Preis eines Linienfluges in der 1. Klasse fest. Die Übernahme der Überführungskosten bei Tod des Versicherungsnehmers ist im Leistungsumfang der Reisekrankenversicherung enthalten und mit der gleichen Höchstgrenze wie der medizinisch notwendige Rücktransport erstattungsfähig. 

Krankenhaustagegeld

In allen Auslandskrankenversicherungen der Barmenia ist die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes fixiert. Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt kann der Versicherungsnehmer ein Tagegeld in Höhe von 15 Euro beantragen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro zu beantragen und im Gegenzug auf die Kostenerstattung für den stationären Aufenthalt zu verzichten. Wenn ein mitreisendes Kind stationär behandelt wird, kann ebenfalls Krankenhaustagegeld bei der Barmenia Auslandsreisekrankenversicherung geltend gemacht werden. Der Pauschalbetrag ist hier bei 30 Euro festgelegt. Das Krankenhaustagegeld der Barmenia verdoppelt sich, wenn ein mitreisender Elternteil als Begleitperson bei dem stationär behandelten Kind bleibt. Diese Regelung gilt nur, wenn ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen dem stationär aufgenommen Kind und der Begleitperson besteht.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich