Bei der Barmenia Versicherung steht ein unfassendes Angebot im Bereich der Reiseversicherungen zur Verfügung. Dazu zählt auch die Auslandskrankenversicherung. Bei der Barmenia kann eine Krankenversicherung für das Ausland als Einzelvertrag oder im Rahmen eines Reiseschutzpaketes abgeschlossen werden.
Auslandskrankenversicherung bei der Barmenia
- als Einzelvertrag
- als Bestandteil eines Reiseschutzpaketes
Leistungsumfang
- Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland
- Kosten für Verbands- und Heilmittel bei ärztlicher Verordnung
- Krankenrücktransport wenn medizinisch notwendig
- Überführungskosten beim Tod des Versicherungsnehmers
- Krankenhaustagesgeld in Höhe von 15 Euro
- bei Verzicht auf die Kostenerstattung für den stationären Aufenthalt 30 Euro Krankenhaustagesgeld
- Verdoppelung des Krankenhaustagesgeldes bei Kindern, wenn ein Verwandter als Begleitperson bei dem Kind bleibt
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Leistungen und Beiträge der Angebote zur Auslandskrankenversicherung können variieren. Ein Versicherungsvergleich mit unserem Tarifrechner ermöglicht einen umfassenden Überblick über die, auf dem Markt erhältlichen Angebote. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“. Im Anschluss an den Tarifvergleich kann die Auslandskrankenversicherung Ihrer Wahl online abgeschlossen werden.
Die Versicherungsgruppe Barmenia bietet eine breitgefächerte Produktpalette für private Versicherungsnehmer. Das Unternehmen ist unabhängig tätig und vertreibt die angebotenen Versicherungslösungen sowohl online als auch über Versicherungsmakler und unternehmenseigene Versicherungsberater. Der Bereich der Reise- und Reiseschutzversicherungen wird bei der Barmenia umfassend betreut. Hier bietet das Unternehmen alle benötigten Reiseversicherungen in Form der Sach- und Personenversicherungen. Die Auslandskrankenversicherungen der Barmenia können als Einzelpolice oder als Baustein einem umfassenden Reiseschutzpaket abgeschlossen werden. Für die Auslandsreisekrankenversicherung der Barmenia ist der Online Abschluss möglich. Im Anschluss an die Beitragsberechnung zur Auslandsreisekrankenversicherung der Barmenia ist der Online Abschluss unter https://ssl.barmenia.de/formulare/rkOnline.asp in wenigen Schritten durchführbar.
Leistungsumfang und erweiterte Leistungsdauer
Die Barmenia Auslandskrankenversicherung übernimmt alle Aufwendungen für eine ambulante oder stationäre Heilbehandlung in voller Höhe. Die Kosten für Behandlungen während des Auslandsaufenthaltes werden nur erstattet, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Für bereits im Vorfeld geplante Heilbehandlungen und Operationen während der Reisedauer besteht keine Leistungspflicht durch die Auslandskrankenversicherung der Barmenia. Entstehende Kosten für Verbandsmittel und Arzneimittel werden von der Auslandskrankenversicherung der Barmenia ohne Höchstgrenze erstattet, wenn eine ärztliche Verordnung erfolgt. Um die Leistung der Barmenia Auslandskrankenversicherung nach der Rückkehr in Anspruch zu nehmen, müssen die entsprechenden ärztlichen Verordnungen eingereicht werden. Für alle Auslandskrankenversicherungen der Barmenia besteht die Leistungsdauer und somit die Kostenerstattung bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Rückreise an den Wohnort des Versicherungsnehmers möglich ist. Der Versicherungsschutz durch die Auslandskrankenversicherung bleibt über das Ende der Laufzeit hin bestehen, wenn die Rückreise medizinisch nicht vertretbar ist. Die Kosten für einen stationären Aufenthalt und die damit verbundenen Kosten für ärztliche Behandlungen werden solange erstattet, bis ein Rücktransport des Versicherungsnehmers möglich ist.
Rücktransport und Überführung
Wenn eine lebensgefährliche Erkrankung vorliegt, übernimmt die Barmenia Auslandsreisekrankenversicherung einen Transport mit einem Ambulanzflugzeug. Der medizinisch notwenige Rettungsflug wird weltweit in voller Höhe von der Versicherung getragen. Auch wenn keine lebensgefährliche Erkrankung vorliegt, können Versicherungsnehmer der Barmenia Auslandsreisekrankenversicherung einen Rücktransport in Anspruch nehmen. Ist dieser medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, erfolgt die Erstattung der anfallenden Transportkosten. Hierbei legt die Barmenia eine Erstattungshöchstgrenze vom fünffachen Preis eines Linienfluges in der 1. Klasse fest. Die Übernahme der Überführungskosten bei Tod des Versicherungsnehmers ist im Leistungsumfang der Reisekrankenversicherung enthalten und mit der gleichen Höchstgrenze wie der medizinisch notwendige Rücktransport erstattungsfähig.
Krankenhaustagegeld
In allen Auslandskrankenversicherungen der Barmenia ist die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes fixiert. Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt kann der Versicherungsnehmer ein Tagegeld in Höhe von 15 Euro beantragen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro zu beantragen und im Gegenzug auf die Kostenerstattung für den stationären Aufenthalt zu verzichten. Wenn ein mitreisendes Kind stationär behandelt wird, kann ebenfalls Krankenhaustagegeld bei der Barmenia Auslandsreisekrankenversicherung geltend gemacht werden. Der Pauschalbetrag ist hier bei 30 Euro festgelegt. Das Krankenhaustagegeld der Barmenia verdoppelt sich, wenn ein mitreisender Elternteil als Begleitperson bei dem stationär behandelten Kind bleibt. Diese Regelung gilt nur, wenn ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen dem stationär aufgenommen Kind und der Begleitperson besteht.